Die fristlose Kündigung

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

Showing the red card concept for bad business practice, exclusion or criminal activity

Die fristlose Kündigung hängt wie ein Damoklesschwert über vielen Arbeitnehmern. Aber was genau ist das eigentlich? Kann sie jeden treffen? Was sind die Folgen und was kann man dagegen unternehmen, hat man erst einmal eine bekommen? Eins ist sicher. Einfach so, kann sie nicht ausgesprochen werden. In der Praxis wird sie im Übereifer aber manchmal in den Raum gestellt. Worauf Sie als Arbeitgeber aber auch als Arbeitnehmer achten müssen sowie ein kostenloses Musterschreiben erhalten Sie hier.

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Beispielvorschau als Bild. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Was genau ist eine fristlose Kündigung?

In einem Arbeitsvertrag ist jede Partei dazu verpflichtet, eine Kündigungsfrist einzuhalten. Je nach Länge des Arbeitsverhältnisses und den Regelungen im Tarif, Vertrag oder Gesetz kann die Kündigungsfrist auch schon mal ein halbes Jahr dauern. Treten nun Umstände ein, die ein abwarten der Kündigungsfrist für eine der beiden Parteien unzumutbar macht, so kommt unter Umständen eine fristlose Kündigung in Betracht. Da die fristlose Kündigung für die gekündigte Partei eine Belastung darstellt, immerhin entfällt der Arbeitslohn und gegeben falls ist mit einer Sperrung durch das Arbeitsamt zu rechnen, wird die fristlose Kündigung nur sehr restriktiv ausgesprochen. Sie ist und muss eine Ausnahme bleiben. Spricht eine Partei eine fristlose Kündigung aus, so wird der Arbeitsvertrag sofort beendet.

Wo sind die Unterschiede zwischen einer außerordentlichen Kündigung und einer fristlosen Kündigung?

Eine fristlose Kündigung ist auch immer eine außerordentliche Kündigung. Andersherum muss das aber nicht so sein. Schließt beispielsweise ein Betrieb, so muss er in der Regel alle seine Arbeitnehmer entlassen. Befinden sich darunter Arbeitnehmer, die eigentlich unkündbar sind, so muss der Arbeitgeber dennoch eine Möglichkeit haben, diesen Arbeitnehmer zu entlassen. Er muss hier also eine außerordentliche Kündigung aussprechen, da eine ordentliche Kündigung nicht zulässig ist. Nun wird er bei einer Betriebsschließung die Kündigung nicht erst am letzten Tag der Öffnung aussprechen. Der Arbeitgeber wird den Vertrag also zu einem bestimmten Tag auslaufen lassen. Damit ist die außerordentliche Kündigung nicht fristlos erfolgt.

 

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine fristlose Kündigung rechtmäßig ist?

Die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung sind in § 626 BGB geregelt.

Wie sich aus dem Gesetzeswortlaut ergibt, ist ein „wichtiger Grund“ notwendig, damit die Kündigung fristlos ausgesprochen werden kann. Was ein solcher wichtiger Grund ist, haben wir einen ausführlichen Bericht für Sie zusammen gestellt.

 

Musterschreiben: Fristlose Kündigung

Eine anwaltliche Beratung wir durch die Verwendung dieses Musterschreibens nicht ersetzt. Passen Sie die Vorlage auf Ihr Profil an.

Absender:
Ihr Vor- und Nachname
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort

_______________________________________________________________

Empfänger:
Name des Vertragspartners
Straße/ Hausnummer oder Postfachnummer
Postleitzahl/ Ort Ort, Datum
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses

 

Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,
wir kündigen den mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag fristlos zum ____ .

Beachten Sie bitte, dass Sie dazu verpflichtet sind, sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend zu melden. Ansonsten kann die Bundesagentur für Arbeit den nahtlosen Bezug von Lohnersatzleistungen verweigern. Liegen zwischen dem Zeitpunkt indem Sie Kenntnis von der Kündigung erlangt haben und dem Kündigungszeitpunkt weniger als drei Monate, so müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nachdem Sie davon Kenntnis erlangt haben, arbeitssuchend melden. Eine persönliche Meldung der drohenden Arbeitslosigkeit ist nicht sofort notwendig. Hierzu reicht die schriftliche Anzeige unter Angabe Ihrer persönlichen Daten aus.

 

 

Mit freundlichen Grüßen
……………………………
Unterschrift des Arbeitgebers

 

_______________________________________________________
Empfangsbestätigung:

Die Kündigung habe ich am …………… erhalten.

…………………………………
Unterschrift des Arbeitnehmers

 

Musterschreiben: fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Mögliche Gründe die zu einer fristlosen Kündigung führen können

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können die fristlose Kündigung aussprechen. Wobei es deutlich seltener durch den Arbeitnehmer erfolgt. Mögliche Gründe können das dauerhafte Ausbleiben von Lohnzahlungen sein. Auch sexuelle Belästigung oder Beleidigungen können ausschlaggebende Gründe sein.
Der Arbeitgeber wird die fristlose Kündigung aussprechen bei strafrechtlichen Handlungen wie Industriespionage, Diebstahl (Arbeitszeit-) Betrug etc. Auch wenn der Arbeitnehmer dauerhaft seine Arbeitsleistung verweigert, führt das zur fristlosen Kündigung.

 

Gibt es Gründe, die immer zu einer fristlosen Kündigung führen oder anderseits nie zu einer fristlosen Kündigung führen?

Das Gesetz gibt hierzu keinen Katalog. Jedoch haben sich durch die ständige Rechtsprechung einige Fälle herauskristallisiert, die im Grunde immer dazu führen.
Wichtigstes Kriterium ist dabei die Bagatellgrenze. Ein Mitarbeiter der immer wieder früher geht, als es seine Arbeitsplatzbeschreibung zulässt wird eher selten fristlos gekündigt werden, als ein Mitarbeiter, der Kollegen oder Kunden immer wieder belästigt oder seinen Arbeitgeber bestiehlt.

 

Folgende Fälle haben in der Rechtsprechung zu einer rechtmäßigen fristlosen Kündigung geführt:
  • Missbräuchliche Krankschreibung
  • Androhung einer Krankschreibung
  • Krank geschriebene Arbeitnehmer, die sich gesundheitsschädigend während der Krankschreibung verhalten (Bei einem Hexenschuss und daraus resultierender Krankschreibung bei einem Umzug mithelfen)
  • Wissentlich, falsche Anzeige gegen den Arbeitgeber
  • Rechtliche zulässige Arbeit wird verweigert
  • Falsche (vorsätzliche) Arbeitszeiterfassung
  • Straftaten gegen Kollegen oder den Arbeitgeber (in der Freizeit)
  • Beschimpfungen oder Beleidigungen von Kunde, Kollegen oder den Vorgesetzten
  • Betrug/ Diebstahl, oder auch der Versuch eines solchen am Arbeitgeber
  • Datenklau, Industriespionage
  • Straftaten gegen den Körper und/ oder das Leben von Arbeitgeber,
    Kollegen oder Kunden
  • Erhebliche private Verwendung der eigentlichen Arbeitszeit durch telefoniere, surfen etc.
  • Nicht angezeigte Nebentätigkeit oder Nebentätigkeit in einem Konkurrenzbetrieb
  • Die Annahme von Schenkungen dritter um gewisse Gefälligkeiten zu leisten (Schmiergeld)
  • Stalking, sexuelle Belästigung
  • Vorsätzliche schwerwiegende Verstöße gegen die Betriebsordnung
  • Selbstbeurlaubung, unentschuldigtes Fehlen, dauerhaftes vorsätzliches zu spät kommen.

 

Die Möglichkeiten nach einer fristlosen Kündigung

Sie haben die fristlose Kündigung erhalten und fragen sich nun, was sie dagegen tun können? Sie können diese natürlich hinnehmen. Das wird in der Regel zu einer Sperrung beim Bezug von ALG1 führen.
Eine andere Möglichkeit ist Kündigungsschutzklage zu erheben. Diese muss jedoch innerhalb von drei Wochen, nach Zugang, erklärt werden. Sie sollten also nicht zögern, anwaltlichen Rat zu suchen. Selbst wenn Sie denn Prozess am Ende nicht gewinnen können. So enden viele Klagen in einem Vergleich. Dieser kann dazu genutzt werden, die Kündigung umzuformulieren, damit Sie wenigsten beim Bezug von ALG1 keine Sperrung von 12 Wochen fürchten müssen.

 

Gesprch: Chef und Arbeitnehmer ber Kndigung ArbeitsvertragFazit:

Die fristlose Kündigung kann nicht ohne weiteres ausgesprochen werden. Zudem müssen die Form- und Fristvorschriften eingehalten werden. Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, zögern Sie nicht, sich juristischen Rat zu suchen. In vielen Fällen, ist die fristlose Kündigung nämlich gar nicht zulässig gewesen und kann im Rahmen einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden.