Kirchensteuer kündigen

-> durch Austritt aus der Kirche

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

Kirchensteuer kündigen
Kirchensteuer kündigen

Die Gründe, warum man aus der Kirche austreten will, sind vielfältig und so viel kann vorweggesagt werden, im Grunde ist es für den Austritt selbst auch nicht relevant.

Die einen wollen die Kirchensteuer einsparen. Andere sind mit der Institution Kirche nicht zufrieden oder es ist Ihnen vielleicht einfach nur egal. Aber: Wollen Sie die Kirchensteuer einsparen, müssen Sie zunächst aus der Kirche austreten.

Hidden
TT Punkt MM Punkt JJJJ
Hidden
Hidden
Hidden

Beispielvorschau als Bild. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Der Kirchenaustritt

Beigetreten sind Sie in der Regel durch die Taufe. Kinder ab 14 Jahren können dies selbst entscheiden, oft wird es aber bereits in den ersten Jahren durch die Eltern entschieden. Das bedeutet wiederum, dass jeder nach seinem 14. Lebensjahr auch aus der Kirche wieder austreten kann. Eine kleine Abweichung sieht das Kirchenrecht bei dem Alter der Kinder vor, wenn diese zusammen mit allen anderen Familienmitgliedern aus der Kirche austreten wollen. Hier müssen Kinder bereits ab 12 Jahren dem Austritt zustimmen. Das hat damit zu tun, dass Kinder ab diesem Altern nicht in einem anderen Glauben erzogen werden dürfen, als bis dahin. Außerdem müssen beide Elternteile den Austritt gemeinsam erklären.

Wo muss der Kirchenaustritt erklärt werden? Die Kirchensteuer der einzelnen Bundesländer.

Mit der Ausnahme der Hansestadt Bremen, kann der Kirchenaustritt, anders als der Eintritt nicht gegenüber dem Pfarrer erklärt werden. Da das Kirchenrecht der Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Bundesländer unterliegt, haben diese auch festgelegt, wo genau der Kirchenaustritt erklärt werden muss. Hier gibt es in Deutschland zwei Möglichkeiten.

  1. In folgenden Bundesländern erklären Sie den Austritt beim zuständigen Amtsgericht:
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hessen
  • Nordrhein- Westfalen
  • Rheinland- Pfalz
  • Saarland
  • Thüringen
  1. Der Austritt wird in folgenden Bundesländern direkt beim zuständigen Standesamt erklärt:
  • Baden- Württemberg
  • Bayern
  • Bremen (hier gilt die Ausnahme, das auch beim Pfarrer der Austritt erklärt werden kann)
  • Hamburg
  • Mecklenburg- Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Sachsen
  • Sachsen- Anhalt
  • Schleswig- Holstein

Der Kirchenaustritt kann auch schriftlich erfolgen, muss dann aber von einem Notar beglaubigt werden und der entsprechenden Behörde zugesandt werden. Am besten per Einschreiben.

Ein Musterkündigungsschreiben bekommen Sie hier:

Absender:

Ihr Vor und Nachname
Geburtsdatum:
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort

Konfession

____________________________________________________________

Empfänger:

Standesamt/ Amtsgericht
Straße/ Hausnummer oder Postfachnummer
Postleitzahl/ Ort Ort, Datum

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben trete ich zum nächst möglichen Zeitpunkt aus der … (Glaubensgemeinschaft) aus.

Mit freundlichen Grüßen

______________________

handschriftliche Unterschrift

Musterschreiben für den Austritt aus der Kirche als Wordpad Datei(rtf)

Wenn Sie den Austritt aus der Kirche bei der Behörde erklären, hält diese in der Regel ein entsprechendes Formular bereit. Auch bekommen Sie von der Behörde eine Bescheinigung über den Austritt, diese sollten Sie gut aufheben.

Welche Gebühren werden erhoben?

Auch wenn der Kircheneintritt oft nur mit einer (freiwilligen) Spende verbunden ist, ist der Austritt oft kostenpflichtig. Die Höhe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Thüringen, Berlin und Brandenburg erheben derzeit keine Gebühren. In den anderen Bundesländern variiert der Betrag zwischen 5 Euro und 31 Euro.

Welche Dokumente sollten Sie für den Kirchenaustritt bereithalten?

Um aus der Religionsgemeinschaft austreten zu können, sollten Sie folgende Dokumente vorlegen:

  • den Personalausweis

Bei verheirateten Partnern zusätzlich:

  • das Familienstammbuch oder
  • die Heiratsurkunde

Muss der Kirchenaustritt begründet werden?

Nein, der Kirchenaustritt muss von Ihnen nie begründet werden. Manchmal kann eine Begründung sogar dazu führen, dass der Austritt verweigert wird.

Nach dem Kirchenaustritt: Befreiung von der Kirchensteuer

Erst nach dem Austritt aus der Kirche können Sie sich von der Kirchensteuer befreien lassen. Durch die Umstellung der Finanzbehörde auf SEPA sollte dies nun automatisch geschehen. Nimmt ihr Arbeitgeber nicht an dem Verfahren teil, sollten Sie mit der Bestätigung über den Kirchenaustritt beim zuständigen Finanzamt vorsprechen und die Änderung auf Ihrer Lohnsteuerkarte vornehmen lassen. Anschließend informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den Kirchenaustritt und die Befreiung von der Kirchensteuer.

Gibt es eine Frist die eingehalten werden muss?

Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Jedoch erlischt die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer nicht immer sofort. Sie endet erst im Folgemonat. Erste Bundesländer haben hier inzwischen die Praxis geändert und befreien von der Zahlungspflicht bereits im Monat des Austrittes.

Welche Dokumente müssen vorgelegt werden um von der Kirchensteuer befreit zu werden?

Um von der Kirchensteuer befreit zu werden, sollten Sie die Austrittserklärung gut aufbewahren und falls notwendig, dem zuständigen Finanzamt vorlegen.

Wann muss trotz Kirchenaustritt die Kirchensteuer weitergezahlt werden?

Alleinstehende müssen nach dem Kirchenaustritt keine Kirchensteuer mehr zahlen. Im Grunde gilt das auch für verheiratet Paare. Aber es gibt eine Ausnahme. Das Kirchengeld.

Dies ist im Grunde nichts anderes als die Kirchensteuer und wird bei konfessionsverschiedenen Ehepartnern, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden und bei denen einer der Partner kein eigenes Erwerbseinkommen hat, erhoben. Auch das besondere Kirchengeld wird nach Einkommen erhoben, jedoch nicht prozentual, sondern gestaffelt nach Einkommen. Will man das Kirchengeld nicht zahlen, geht dies nur, wenn Sie sich steuerlich getrennt veranlagen lassen. Dies kann jedoch weit mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringen.

So kann es vorkommen, dass Sie trotz Kirchenaustritt weiter (indirekt) Kirchensteuer zahlen müssen. Dies wird zunehmend beanstandet und das Kirchengeld wird als (verfassungswidrige) Besteuerung gesehen. Damit umgehen die Kirchen nämlich die Möglichkeit, sich von der Kirche loszusagen und der Kirchensteuer zu umgehen. Bislang wurde das Kirchengeld aber von allen gerichtlichen Instanzen als zulässig angesehen, eine Änderung scheint derzeit also nicht möglich.

Für Sie bedeutet dies, dass sie zwar keine prozentuale Kirchensteuer mehr zahlen müssen. Bleibt ihr Partner jedoch einer Religionsgemeinschaft angehörig, und werden Sie gemeinsam veranlagt, bleibt die Pflicht zur (indirekten) Kirchensteuer in Form des Kirchengeldes.

Ein kleiner Trost kann aber sein, das die Kirchensteuer als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann und sich bei der Steuererklärung wenigstens ein paar Euro zurückholen lassen.