Kreditkarte kündigen

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

Dokument mit Kontovollmacht vor Akten-OrdnerVor allem vor Auslandsreisen oder längeren Aufenthalten beschaffen sich viele eine Kreditkarte. So spart man sich hohe Abhebegebühren mit der Girokarte aber auch ein Stück Sicherheit im Fall von Missbrauch oder Verlust. Außerdem ist eine Kreditkarte im Ausland meist als Zahlungsmittel sinnvoll. Stellen Sie nun aber fest, dass Sie die Kreditkarte nicht mehr benötigen oder das andere Kreditkartenanbieter bessere Leistungen zu gleichen Preisen haben, diese vielleicht auch ganz ohne Gebühren anbieten, bietet sich ein Wechsel an. Vielleicht gehören Sie aber auch zu denjenigen, die Ihren Kreditkartenanbieter jährlich wechseln, einfach um einen Bonus in Form von Sachbezügen oder dem Wegfall von Jahresgebühren mitzunehmen. Ganz gleich warum Sie Ihre aktuelle Kreditkarte nicht mehr wollen, wir zeigen Ihnen, wie Sie kündigen können und stellen Ihnen ein kostenloses Kündigungsschreiben zur Verfügung.

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Beispielvorschau als Bild. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Wie Sie Ihre Kreditkarte kündigen

Egal ob Mastercard oder Visa, Sie haben Ihren Vertrag nicht mit diesen geschlossen, sondern in der Regel mit einer Bank oder Sparkasse. Diese ist jetzt bei der Kündigung auch Ihr Ansprechpartner. Richten Sie die Kündigung also direkt an diese. Wichtig ist hier, dass Sie mit der Kündigung auch gleichzeitig die Einzugsermächtigung zu Ihrem Referenzkonto entziehen.
Übrigens, die Kreditkarte müssen Sie nicht zurückgeben. Es reicht völlig aus, wenn Sie diese zerschneiden und selbst entsorgen.
Verwenden Sie dazu unser kostenloses Kündigungsschreiben.

Kostenloses Kündigungsschreiben: Kreditkarte

Absender:
Ihr Vor- und Nachname
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort
_______________________________________________________________

Empfänger:
Bank/ Sparkasse/ Genossenschaft
Ansprechpartner
Straße/ Hausnummer oder Postfachnummer
Postleitzahl/ Ort Ort, Datum

Kreditkartennummer:______________________
Kontoinhaber:___________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich fristgerecht oder zum________________ meine Kreditkarte bei Ihnen.
Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung unter Angabe des Kündigungsdatums binnen zwei Wochen.
Zeitgleich entziehe ich Ihnen die Einzugsermächtigung zu dem Referenzkonto.

Mit freundlichen Grüßen

___________________

handschriftliche Unterschrift

Kündigungsschreiben für die Kreditkarte als Word Datei(rtf) zum Downloaden
Beachten Sie aber: Wurde Ihre Kreditkarte bis zum Kündigungszeitpunkt weiterhin belastet, müssen Sie den geforderten Betrag spätestens zwei Wochen vor dem Kündigungszeitpunkt eingezahlt haben. Sonst kann Ihre Kündigung unwirksam, ob das auch auf Sie zutrifft, können Sie Ihrem Vertrag entnehmen.

 

Die Kündigungsfristen

Hier hat sich 2007 eine Änderung ergeben. Die Kündigungsfrist einer Kreditkarte beträgt nunmehr einen Monat. In der Regel haben Sie bei Neuverträgen eine Laufzeit von einem Jahr vereinbart. Aber auch hier können Sie mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Haben Sie Prämien etc. erhalten, müssen Sie diese aber unter Umständen zurückgeben.

Achtung: Sieht Ihr Vertrag eine längere Kündigungsfrist vor, so ist diese Unwirksam!

 

Diese Kosten kommen bei der Kündigung auf Sie zu

Die Kündigung ist für Sie kostenfrei.

Die Kündigungsform bei der Kreditkarte: Fax, Mail oder doch klassisch mit der Post?

Wie muss so eine Kündigung zugestellt werden, damit sie auch wirksam ist? Das Gesetz ist hier eindeutig und verlangt die Schriftform mit einer eigenhändigen Unterschrift. Da dies bei Fax oder Mail nicht gegeben ist, scheiden diese Möglichkeiten in der Regel aus. Ihre Bank kann die Kündigung so zwar akzeptieren, muss sie aber keinesfalls. Am sichersten ist es, wenn Sie die Kündigung mit der Post und per Einschreiben versenden. Bitten Sie außerdem darum, das Ihnen eine Kündigungsbestätigung zugesandt wird unter Angabe des Kündigungszeitpunktes.

 

Kündigung der Kreditkarte im Todesfall

Vor allem ein plötzlicher Todesfall ist für alle Beteiligten besonders schlimm. Nicht nur hatten die Angehörigen keine Zeit um sich zu verabschieden, auch müssen sie sich nun um alle Formalitäten kümmern. Dazu kann auch die Kündigung der Kreditkarte gehören. Die üblichen Fristen gelten im Todesfall nicht. Manche Banken versuchen es trotzdem damit. Lassen Sie sich darauf auf gar keinen Fall ein. Kündigen kann im Grunde jedes Familienmitglied, denn die Kreditkarte soll ja nicht übergehen. Sie müssen also nicht zwangsläufig auch Erbe des Verstorbenen sein.
Legen Sie der Kündigung aber in jedem Fall auch die Sterbeurkunde bei.

Kostenloses Kündigungsschreiben: Kreditkarte im Todesfall

Absender:
Ihr Vor- und Nachname
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort
_______________________________________________________________

Empfänger:
Bank/ Sparkasse/ Genossenschaft
Ansprechpartner
Straße/ Hausnummer oder Postfachnummer
Postleitzahl/ Ort Ort, Datum

Kreditkartennummer:______________________
Kontoinhaber:___________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Karteninhaber xy am 1.1.01 verstorben ist. Aus diesem Grund kündige ich die Kreditkarte bei Ihnen zum nächst möglichen Zeitpunkt. Die Sterbeurkunde liegt dem Schreiben bei.
Das Lastschriftmandat für das Referenzkonto entziehe ich Ihnen zeitgleich mit dem Kündigungstermin.

Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung unter Angabe des Kündigungsdatums binnen zwei Wochen.
Zeitgleich entziehe ich Ihnen die Einzugsermächtigung zu dem Referenzkonto.

Mit freundlichen Grüßen

_______________________

handschriftliche Unterschrift

Kündigungsschreiben für die Kreditkarte im Todesfall als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Welche Auswirkungen die Kündigung der Kreditkarte auf die Schufa haben kannBusta con carta di credito

Die Schufa speichert grundsätzlich zwei Arten von Daten. Positive und negative. Beantragen Sie eine Kreditkarte, ist dies zunächst einmal eine positive Eintragung. Vor allem wenn Sie Ihren Saldo regelmäßig und problemlos zahlen.
Fall 1:
Probleme können aber entstehen, wenn Sie Ihre Kreditkarte kündigen und bis zu Letzt damit zahlen. Denn Sie kündigen nicht nur die Kreditkarte, sondern widerrufen (zu Recht) auch die Einzugsermächtigung zum Kündigungszeitpunkt. Soweit so gut. Die letzte Abrechnung kann dann aber nicht mehr als Lastschrift abgebucht werden. Meist findet sich in dieser Abrechnung ein kleiner, daher auch oft übersehener, Vermerk darüber, dass Sie die letzte Rechnung selbst überweisen müssen. Da nun aber im gesamten vergangenen Jahr oder so lange Sie die Kreditkarte hatten, immer alles per Lastschrift eingezogen wurde, übersehen viele Kunden die Zahlungsaufforderung. Zahlen Sie dann nicht, so meldet Ihre Bank das der Schufa. Das hat einen Negativeintrag zur Folge den Sie auch nach Begleichung der Restschuld nicht einfach löschen lassen können. Einzige Möglichkeit ist, dass die Bank einen „Erledigt“ Eintrag zufügen lässt. Ob die Bank dazu bereit ist, ist aber fraglich. Den Schufa Eintrag selbst werden Sie aber erst nach einer Frist von drei Jahren zum Jahresende wieder los.
Fall 2:
Sie haben eine Kreditkarte und kommen mit den Zahlungen in Verzug. Das hat meist zur Folge, dass Ihnen die Kreditkarte seitens der Bank gekündigt wird. Außerdem wird ein negativer Eintrag in die Schufa veranlasst. Da dieser rechtens ist, können Sie auch keine Löschung beantragen oder erstreiten.
Fall 3:
Einige Kreditkarten locken mit einer hohen Verzinsung von Guthaben. Das verleitet dazu, mehrere Kreditkarten zu beantragen und sein Guthaben darauf „arbeiten zu lassen“. Der Schufa werden aber alle Kreditkartenanträge mitgeteilt. Haben Sie zu viele Kreditkarten (wie auch Konten) kann das zu einem negativen Schufaeintrag führen, selbst dann, wenn Sie nie mit nur einer Zahlung in Verzug geraten sind.