Kündigung bei Renteneintritt

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

Rente nach Arbeit Ortsausgangsschild ZeichenSie stehen kurz vor der Rente? Herzlichen Glückwunsch! Jetzt fragen Sie sich, ob Sie eine Kündigung bei Renteneintritt schreiben müssen? Das kommt darauf an. Es gibt Verträge die durch Renteneintritt automatisch enden. Wenn auch Ihr Vertrag eine solche Klausel aufweist, kann es aber sein, dass diese dennoch nicht wirksam ist. Welche Voraussetzungen die Wirksamkeit einer solchen Klausel haben müssen, erfahren Sie hier. Auch stellen wir Ihnen ein kostenloses Kündigungsschreiben zur Verfügung. Mit diesem erledigen Sie die Kündigung bei Renteneintritt schnell und wirksam. Dann haben Sie mehr Zeit, sich den schöneren Dingen des Lebens zu widmen. Wissen Sie schon, was Sie mit der neu gewonnenen Freizeit alles anfangen wollen?

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Beispielvorschau als Bild. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Kündigung im Renteneintrittsalter

Die automatische Kündigung im Renteneintrittsalter ist, neben einer vertraglichen Vereinbarung, auch in einigen Tarifverträgen vorgesehen.

Nicht immer sind die Regelungen im Vertrag aber rechtlich konform. Wann also eine Kündigung bei Renteneintritt notwendig ist, erfahren Sie hier.

Kündigung bei Renteneintritt im TVöD

Sie sind im öffentlichen Dienst beschäftigt und stehen nun vor der Frage, was Sie tun müssen um in Rente gehen zu können. Vielleicht hat Ihnen auch jemand erzählt, dass Sie Ihren Arbeitsvertrag ordentlich kündigen müssen, zumindest aber einen Auflösungsvertrag unterzeichnen müssen. Das stimmt im Grunde schon. Nur für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, kurz TVöD. Dieser Regelt in § 33 Abs. 1 Buchst. a) TVöD, dass ein Arbeitsvertrag in dem Monat beendet ist, indem der Beschäftigte das Renteneintrittsalter erreicht hat. Da es sich hierbei nicht um eine starre Zahl (bspw. „Wenn der Beschäftigte 64 Jahre alt wird.“) handelt, erachtet das Bundesarbeitsgericht eine solche Formulierung als rechtskonform.

Es hängt hierbei auch nicht davon ab, ob der Beschäftigte im Anschluss Rentenleistungen erhält. Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Einzelheiten erhalten Sie hier.

Kündigung des Arbeitsvertrags bei Renteneintritt

Auch Arbeitsverträge sehen manchmal eine automatische Beendigung eines dieses vor. Die Wirksamkeit hängt entscheidend davon ab, was genau formuliert wurde. Soll der Vertrag beispielsweise: „In dem Monat enden, in dem der Beschäftigte das Renteneintrittsalter erreicht.“ So ist keine Kündigung notwendig. Solche Formulierungen in Einzelverträgen oder auch in einem Tarifvertrag sind üblich und auch wirksam. Soll der Vertrag hingegen: „In dem Monat enden, in dem der Beschäftigte 65 Jahre alt wird.“, so ist diese Klausel nicht wirksam. Das Renteneintrittsalter hat sich bereits erhöht und es ist abzusehen, dass es sich auch in Zukunft erhöht wird. Diese Klausel wird, so sieht es die ständige Rechtsprechung, umformuliert. Zu Grunde gelegt wird hier nicht der Wortlaut, sondern das Ziel. Finden Sie eine solche Klausel in Ihrem Vertrag, so endet dieser in dem Monat, in dem Sie das offizielle Renteneintrittsalter erreichen. Welches Alter Ihr Vertrag hingegen vorsieht, ist irrelevant. Beachten Sie aber die Reglung des § 41 Satz 2 SGB VI. Hier heißt es, dass der Arbeitnehmer der Regelung über die Beendigung des Arbeitsvertrages durch Renteneintritt zustimmen muss. Dazu hat er eine Frist von drei Jahren vor dem vorgesehenen Termin des vorzeitigen Ausscheidens. Zweck dieser Regelung ist, dass kein Arbeitnehmer aus einem Arbeitsvertrag wegen Renteneintritt ausscheiden muss.

 

Kündigung bei vorzeitigem Renteneintritt

Bei der Kündigung bei vorzeitigem Renteneintritt gibt es zwei Seiten zu unterscheiden. Die arbeitsrechtliche und die sozialrechtliche. Sie kennen das vielleicht. Ihr Arbeitnehmer hat Ihnen mündlich mitgeteilt, dass er vorzeitig in die Rente geht. Eine schriftliche Bestätigung verweigert er indes. Was tun? Nun, der Arbeitnehmer ist nicht dazu verpflichtet, Ihnen sein Vorhaben schriftlich zu bestätigen. Es könnte sogar schädlich für ihn sein, denn das käme einer Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsvertrages bei Renteneintritt zufolge haben, soweit Sie hierzu in dem Vertrag eine Regelung getroffen haben. Eine schriftliche Mitteilung würde Ihnen die Beweisführung erleichtern. Sollte das Ihr Ziel sein, so können Sie Ihrem Arbeitnehmer die Information (vorzeitiger Renteneintritt) schriftlich bestätigen. Dann läge es am Arbeitnehmer dem zu widersprechen.

Kündigung bei Renteneintritt mit 63

Die Kündigung bei Renteneintritt mit 63, bedarf arbeitsrechtlich mehr als der Mitteilung über den vorzeitigen Renteneintritt. Denn arbeitsrechtlich ändert diese Mitteilung zunächst einmal nichts an dem Arbeitsvertrag. Dieser muss, soweit er durch Renteneintritt nicht automatisch endet, ordentlich von Ihrem Arbeitnehmer gekündigt werden.

Vorlage: Kündigung bei Renteneintritt

Dieses Musterschreiben muss von Ihnen auf sich angepasst werden. Im Zweifel raten wir zu einer anwaltlichen Beratung.

Absender:
Ihr Vor- und Nachname
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort

_______________________________________________________________

Empfänger:
Name des Arbeitgebers/ des Unternehmens
Straße/ Hausnummer oder Postfachnummer
Postleitzahl/ Ort Ort, Datum

 

Ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages

Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,

meinen Arbeitsvertrag kündige ich zum ____. Falls der hier genannte Termin nicht zuhalten ist, soll die Kündigung zum nächst möglichen Termin erfolgen.

Zum Kündigungszeitpunkt benötige ich ein Arbeitszeugnis.

Gerne bin ich dazu bereit, einen Nachfolger in das Tätigkeitsfeld einzuweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen
……………………………
Unterschrift des Arbeitnehmers

 

Musterschreiben: Kündigung bei Renteneintritt als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Aufhebungsvertrag oder Kündigung bei Renteneintritt

Was ist besser?

Neben der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Renteneintritt gibt es auch die Möglichkeit, den Vertrag aufzuheben. Doch was ist besser? Der Aufhebungsvertrag oder die Kündigung bei Renteneintritt. Im Ergebnis ist das tatsächlich reine Geschmackssache. Wenn Sie Zeit haben, dann können Sie ordentlich, also unter Einhaltung der Kündigungsfrist, kündigen. Ist die Frist verstrichen, so kann dieses Erfordernis durch einen Aufhebungsvertrag umgangen werden. In Bezug auf Ihre Rentenansprüche ist es jedoch irrelevant, ob ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde oder aber die Stelle ordentlich von Ihnen gekündigt wurde.

Wann sollte bei Renteneintritt gekündigt werden?

In der Regel gibt es eine Kündigungsfrist bei der Frage: „Wann bei Renteneintritt kündigen?“ zu beachten. Diese richtet sich nach Ihrem Vertrag und der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Sie werden aber mindestens eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Details entnehmen Sie Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag.

renteneintritt mit 67Wie kündige ich bei Renteneintritt

Die Kündigung bei Renteneintritt unterscheidet sich nicht von einer sonstigen Kündigung. Die Form- und Fristvorschriften sind einzuhalten. Begründet werden muss die Kündigung aber nicht. Wenn Sie die Kündigung schriftlich erstellen und unterschreiben, zudem die Kündigungsfrist einhalten, so wird Ihre Kündigung bei Rententritt wirksam erklärt worden sein.