Kündigung Haushaltsversicherung

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

Kündigung HaushaltsversicherungDie Haushaltsversicherung ist ein Versicherungsprodukt, das noch aus DDR-Zeiten stammt. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde die Haushaltsversicherung dann von einer großen Versicherungsgesellschaft übernommen und unter der Bezeichnung Erweiterte Haushaltsversicherung oder kurz EHV fortgeführt. Das Besondere an der erweiterten Haushaltsversicherung ist, dass sie drei Versicherungen miteinander kombiniert. So umfasst die EHV zum einen eine Hausratversicherung, durch die alle beweglichen Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushalts versichert sind.

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Kommt es zu einem Schaden durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Leitungswasser, Vandalismus, Einbruchdiebstahl oder Raub, ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert des beschädigten, zerstörten oder entwendeten Hausrats bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Zum anderen beinhaltet die erweiterte Haushaltsversicherung eine private Haftpflichtversicherung. Diese reguliert Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder ein Angehöriger seines Haushalts bei einem Dritten verursacht hat. Gleichzeitig wehrt die Haftpflichtversicherung aber auch unberechtigte Forderungen gegen den Versicherungsnehmer ab. Die dritte Versicherung im Leistungspaket der Haushaltsversicherung ist eine Reisegepäckversicherung. Sie erbringt eine Leistung, wenn das Reisegepäck gestohlen oder bei einem Unfall beschädigt oder zerstört wird.

Unabhängig davon, ob ein Versicherungsnehmer eine Haushaltsversicherung als gebündelte Versicherung mit mehreren Bestandteilen oder die einzelnen Versicherungen jeweils unabhängig voneinander abschließt, gehören die Versicherungsprodukte in die Gruppe der Sachversicherungen. Möchte der Versicherungsnehmer eine solche Sachversicherung kündigen, ist dies immer zur nächsten Hauptfälligkeit möglich. Allerdings muss hierbei berücksichtigt werden, welche Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Wurde der Versicherungsvertrag über mehrere Jahre abgeschlossen, kann er frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres gekündigt werden. Dies gilt auch dann, wenn eigentlich eine längere Laufzeit vereinbart wurde. Nach dem dritten Versicherungsjahr und für alle Versicherungsverträge mit einjähriger Laufzeit gilt, dass eine Kündigung immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres möglich ist. Die Kündigungsfrist beträgt dabei in aller Regel drei Monate. Sachversicherungen sehen meist aber auch ein Sonderkündigungsrecht vor. Dieses entsteht nach einem Schadenfall und wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung ankündigt. Gab es einen Schadenfall, den der Versicherer abgelehnt oder reguliert hat, oder wurden höhere Beiträge angekündigt, kann der Versicherungsnehmer seine Haushalts-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung innerhalb von einem Monat außerordentlich kündigen.

Die meisten Versicherer setzen die Schriftform für eine Kündigung voraus, wobei Schriftform in erster Linie heißt, dass die Kündigung von Hand unterschrieben sein muss. Neben einem Brief akzeptieren einige Versicherer deshalb auch eine Kündigung per Fax, eine Kündigung per E-Mail hingegen meist nicht. Inhaltlich reicht es aus, wenn der Versicherungsnehmer die Kündigung des Vertrags erklärt, einen Kündigungstermin benennt und die wesentlichen Vertragsdaten angibt, damit die Kündigung eindeutig zugeordnet werden kann. Ratsam ist aber, nicht bis zur letzten Minute mit der Kündigung zu warten, denn wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist übrigens immer das Datum, an dem die Kündigung beim Versicherer eingeht, und nicht wann die Kündigung geschrieben oder abgeschickt wurde. Ratsam ist außerdem, um eine Kündigungsbestätigung zu bitten und einen nachweisbaren Versandweg zu wählen, denn im Zweifel muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass die Kündigung beim Versicherer angekommen ist.

 

Beispielvorlage: Kündigung der Haushaltsversicherung

Versicherungsnehmer
Anschrift

Versicherungsgesellschaft
Anschrift

Ort, Datum

 

Kündigung der bestehenden Haushaltsversicherung …..…(Bezeichnung) ………

 

Nummer des Versicherungsscheins: ……………………………………………….
Kundennummer: ………………………………………………………………………….

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist kündige ich hiermit die oben genannte Haushaltsversicherung zum Ende dieses Versicherungsjahres.

Gleichzeitig widerrufe ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung zum Vertragsende und nehme die Einwilligung, meine personenbezogenen Daten zu speichern und zu nutzen, zurück. Bitte löschen Sie sämtliche meiner Daten nach Ablauf des Versicherungsvertrags und sehen Sie davon ab, mich zu Rückwerbezwecken zu kontaktieren oder mir künftig anderweitige Versicherungsangebote zu unterbreiten.

Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung schriftlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Versicherungsnehmer