Kündigung per Einschreiben

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

SchlussstrichIn den allermeisten Fällen wird Ihnen von uns und auch von anderen empfohlen, Ihre Kündigung per Einschreiben an den Empfänger zu versenden.

Es stellt sich aber die Frage, ob diese Form auch rechtskräftig ist. Außerdem soll in diesem Beitrag darauf eingegangen werden, welche Risiken die Zustellung birgt und wie Sie diese rechtssicher umgehen können.

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Beispielvorschau als Bild. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Ist eine Kündigung per Einschreiben rechtskräftig?

In den allermeisten Fällen: JA. Nicht umsonst wird Ihnen immer wieder empfohlen die Kündigung per Einschreiben zu versenden. Je nachdem was Sie kündigen wollen, gibt es eine Schriftform Erfordernis. Das bedeutet, dass das Kündigungsschreiben nicht nur schriftlich erstellt worden sein muss, sondern auch, dass diese eine Original- Unterschrift tragen muss.
Die Zustellung per Email oder Fax, scheidet damit regelmäßig aus. Wenn Sie nun das Schriftstück erstellt haben und mit Ihrer Unterschrift versehen haben, muss dieses noch zugestellt werden, um rechtskräftig zu werden. Da bietet sich zum einen die Möglichkeit an, den Brief persönlich abzugeben und sich den Erhalt schriftlich bestätigen zu lassen. Im Arbeitsrecht geht das meist problemlos. Man bestellt den Arbeitnehmer in sein Büro und übergibt dort die Kündigung. Oder Sie suchen Ihren Vorgesetzten auf und lassen sich die Abgabe Ihrer Kündigung bestätigen.
Wie sollen Sie sich aber verhalten, wenn die persönliche Abgabe wegen der Entfernung nicht möglich ist. Immerhin wird keiner von Frankfurt nach München fahren, nur um seine Versicherung zu kündigen. Die Lösung: die Kündigung per Einschreiben versenden. Die Schriftform Erfordernis ist eingehalten und Sie können davon ausgehen, dass das Schreiben auch tatsächlich zugeht. Zumindest können Sie nachweisen, dass ein Schriftstück bei dem Empfänger eingegangen ist.

Muss die Kündigung immer per Einschreiben versendet werden?

Nein, aber beachten Sie, dass die Beweispflicht bei dem Versender liegt, also bei Ihnen. Versenden Sie die Kündigung als normalen Brief, kann der Empfänger behaupten, das Schreiben nie bekommen zu haben. Mit dem Einschreiben gehen Sie also auf Nummer sicher.
Einige Verträge, ins besonders im Arbeitsrecht, sehen vor, dass die Kündigung nur per Einschreiben versendet werden darf. Im Grunde dient diese Klausel nur der Beweiserleichterung. Geben Sie die Kündigung persönlich ab und lassen sich die Abgabe quittieren, dann gilt sie auch dann als zugestellt, wenn sie nicht per Einschreiben versendet wurde. Solche Klauseln können aus diesem Grund ignoriert werden.

Kündigung des Vertrags, Kontos, usw. per Einschreiben?

Sie wollen Ihr Konto oder einen Vertrag kündigen und fragen sich, wie Sie die Kündigung zustellen können, um Streitigkeiten im Nachhinein zu vermeiden? Die Zustellung können Sie entweder persönlich übernehmen und sich den Zugang quittieren lassen. Das ist die sicherste Variante. Sie können das Schreiben aber auch mit der Post per Einschreiben zustellen lassen.

Aber Achtung: Die Zustellung per Einschreiben ist nicht in jedem Fall zu 100 % rechtssicher

Wenn der Empfänger nämlich behauptet, in dem Schreiben sei nur ein leeres Blatt Papier enthalten, kann keiner nachweisen, dass darin tatsächlich eine Kündigung enthalten war. Nur wenn der Postbote den Brief geöffnet hätte und das Schreiben gelesen hätte, wäre er ein geeigneter Zeuge. Das ist in der Realität natürlich absolut unmöglich.
Ein weiteres Problem könnte entstehen, wenn Sie es „zu gut“ meinen und das Einschreiben mit Rückschein oder als Einschreiben bei dem der Empfänger unterschreiben muss, versenden. Wenn der Empfänger nicht da ist, kann der Postbote das Schreiben nicht zustellen. Er würde dann einen Benachrichtigungsschein einwerfen. Der Empfänger müsste das Schreiben dann selbst bei der Post holen. Unterlässt er das (absichtlich), dann würde das Schreiben nach 7 Werktagen zurück an den Empfänger gehen und die Kündigung wäre nicht zugestellt worden. Daher können wir hier nur empfehlen, das Schreiben als Einwurfeinschreiben versenden zu lassen, dann können Sie zumindest davon ausgehen, dass das Schreiben in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Zu überlegen wäre auch, das Schreiben dem Postmitarbeiter vorzulegen, bei dem Sie den Brief versenden und diesen bestätigen zu lassen, das in dem Schreiben eine Kündigung an XY enthalten war.
Das alles klingt ein wenig kompliziert und wird in der Regel nicht notwendig sein. Nur wenn Sie aus irgendwelchen Gründen wirklich sicher gehen wollen, dass die Kündigung auch tatsächlich beim Empfänger ankommt, sollten Sie diese Ratschläge berücksichtigen.

Sie haben die Kündigung nicht per Einschreiben geschickt und fragen sich nun was Sie tun sollen?

Die Kündigung müssen Sie nicht als Einschreiben versenden. Es gibt zwar Arbeitsverträge die ein solches Vorgehen vorschreiben, dies dient wie bereits oben erwähnt, aber nur der Beweiserleichterung. Rechtlich relevant ist es meist nicht. Wenn Sie die Formvorschriften der Kündigung beachtet haben, dann können Sie das Schreiben auch auf allen anderen Wegen zustellen lassen. Warten Sie ab, ob Ihr Vertragspartner eine Kündigungsbestätigung zusendet. Sollte dies innerhalb von zwei Wochen nicht passieren, können Sie eine zweite Kündigung versenden und dieses Mal, per Einschreiben.
Nur, wenn Sie die Kündigung erst sehr spät versenden und an die Grenzen der Kündigungsfrist stoßen, bleibt Ihnen nur die Hoffnung, dass Ihr Vertragspartner diesen Umstand nicht gegen Sie verwendet.

Kündigung per Einschreiben, wenn sich der Empfänger im Urlaub befindet

Die Frage wird häufig gestellt. Der Empfänger der Kündigung ist zum Zeitpunkt der Zustellung gar nicht zu hause. Er ist verreist oder krank. Ist die Kündigung auch dann wirksam zugegangen? Das Gesetzt sagt zum Zeitpunkt der Kündigung, dass dieser in dem Zeitpunkt geschieht, wenn das Schreiben derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser davon Kenntnis nehmen konnte. Werfen Sie das Schreiben also selbst am späten Nachmittag, am Abend oder am Wochenende ein, dann ist das Zugangsdatum der darauffolgende (Werk-)Tag. Denn der Empfänger kann außerhalb von Zeiten in dem seine normale Hauspost zugestellt wird, nicht davon ausgehen, dass ihm ein Schreiben zugeht. Aber, ist der Empfänger krank oder vereist, gilt das Schreiben dennoch als zugestellt, auch wenn der Empfänger zu schwach war den Briefkasten zu leeren oder physisch nicht anwesend war. Der Briefkasten ist in seinem Machtbereich und er hätte davon Kenntnis nehmen können.
(Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 16.03.1988, Az.: 7 AZR 587/87)

Sie haben die Kündigung per Einschreiben versendet, aber keine Antwort erhalten?

Wie bereits oben geschildert, ist die Kündigung per Einschreiben auch nicht zu 100% sicher. Der Empfänger kann immer noch behaupten, dass etwas Anderes in dem Schreiben war oder dass er das Schreiben gar nicht enthalten hat. Wenn Sie die Kündigung also per Einschreiben versendet haben und keine Bestätigung erhalten haben, gibt es zwei Möglichkeiten. Sie kontaktieren den Empfänger telefonisch und fragen nochmal höflich nach, ob Ihnen die Bestätigung zugesendet werden kann. Dann erfahren Sie, ob das Schreiben auch tatsächlich zugegangen ist. Wenn der Gegenüber aber behauptet, kein Schreiben bekommen zu haben oder es für Sie überaus wichtig ist, dass bestimmte Fristen eingehalten wurden, dann müssen Sie das Schreiben ein zweites Mal versenden. Entweder persönlich mit einer Empfangsbestätigung oder Sie schalten den Gerichtsvollzieher ein und lassen diesen die Kündigung zustellen.

Kontrolle oder Auswahl einer PersonDas kostet die Kündigung per Einschreiben derzeit

Die Kosten für das Einschreiben der Kündigung belaufen sich derzeit zwischen 1,80 Euro und 5,75 Euro bei der Deutschen Post. Da sich die Preise inzwischen aber wieder geändert haben könnten, sollten Sie die tatsächlichen Preise entweder online bei der Deutschen Post oder in der nächsten Filiale erfragen. In jedem Fall sind Ihre Kosten selbst zu tragen.