Kündigung vor Ausbildungsbeginn (aus Sicht des Auszubildenden)

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

Ausbildungsvertrag
Einen Ausbildungsplatz haben © Juergen Jotzo / pixelio.de

Immer mehr Jugendliche gehen bei der suche nach einem Ausbildungsplatz auf Nummer sicher und bewerben sich bei mehreren Unternehmen um eine Ausbildungsstelle. Manchmal auch in einer anderen Stadt, wenn das Angebot interessant klingt. Während der eine Teil der zukünftigen Azubis froh sein auch nur einen Ausbildungsplatz zu finden, haben andere wiederum das Glück, dass sie von zwei oder gar mehreren Arbeitnehmern als Auszubildende genommen werden können. Die Schulabgänger sollten sich hier aber nicht auf ihr Glück verlassen und schon bei der ersten sich bietenden Gelegenheit den Ausbildungsvertrag unterschreiben. Sollte dann die Möglichkeit bestehen einen weiteren Ausbildungsvertrag zu unterschreiben, kann man dies getrost tun, denn der erste Vertrag kann ohne Probleme gekündigt werden. Natürlich sollte man hier Fair-Play gelten lassen und das Ausbildungsverhältnis schriftlich kündigen.

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Gründe für die Kündigung vor Ausbildungsbeginn

Die Gründe für die Kündigung eines Ausbildungsplatzes noch vor Beginn sind vielfältig.

  • Durch das Versenden von mehreren Bewerbungen bekommt man die Chance auf einen weiteren Ausbildungsplatz.
  • Man hat sich in fremder Stadt beworben, kann jetzt aber eine Ausbildung im Heimatort beginnen.
  • Die Interessen für die Ausbildung haben sich geändert und man möchte in einem anderen Bereich tätig werden.
  • Durch Umzug in eine andere Stadt, Bundesland oder gar Land kann die Ausbildungsstelle nicht wahrgenommen werden.
  • Man möchte doch noch weiter zur Schule gehen.
  • Kündigung aus persönlichen Gründen (familiäres Umfeld; Allergien gegen Berufsmittel z. B. Friseuse oder Bäcker)

Wie ist dies gesetzlich geregelt?

Ausbildung
Ausbildung oder doch nicht? © derateru / pixelio.de

Laut § 22 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetz (BBiG) kann das Berufsausbildungsverhältnis während der Probezeit jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. In der Regel dauert die Probezeit zwischen 1 und 4 Monaten. Während dieser Zeit kann sowohl der Auszubildende als auch der Ausbilder kündigen. Möchte man bereits vor Beginn der Ausbildung und der damit verbundenen Probezeit kündigen, ist dies natürlich auch möglich. Das Berufsbildungsgesetz sagt dazu, wenn man das Recht hat, während der Ausbildung zu kündigen, dann erst recht auch vor Beginn einer solchen. Für den Betrieb ist es auf jeden Fall besser eine frühe Kündigung zu bekommen, damit dieser sich nach einem anderen Auszubildenden umsehen kann. Bereits 1987 hat das Bundesarbeitsgericht dazu entschieden, dass bereits vor Beginn der Ausbildung das Arbeitsverhältnis gekündigt werden kann. Siehe hierzu auch Aktenzeichen: 2 AZR 654/86. Das Ganze kann ohne jegliche Frist stattfinden, muss aber auf dem schriftlichen Wege geschehen. Der zukünftige Auszubildende hat mit keinerlei Strafen zu rechnen. Allerdings sollte jedem klar sein, dass man das Problem nicht einfach „aussitzen“ sollte, sondern so früh als möglich, die schriftliche Kündigung abschicken muss.

Die schriftliche Kündigung noch vor dem Ausbildungsbeginn

Es reicht nicht, wenn man einfach am 1. Tag der Ausbildung nicht erscheint, denn dies ist keine Form der Kündigung. Man sollte den Vertrag schon vor dem Ausbildungsbeginn schriftlich kündigen. Darin kann man ruhig etwas zu den wahren Gründen schreiben. Also dass man entweder eine bessere Stelle gefunden habe, dass man umzieht, dass man die Schule weiterbesuchen möchte oder auch, wenn es um gesundheitliche Probleme geht, die bei der Unterschrift des Vertrages noch nicht bekannt waren. Schließlich sollte es jedem klar sein, wenn man sich in Schweigen hüllt und einen Ausbildungsplatz blockiert, dann schadet man einem anderen Suchenden.

Das Kündigungsschreiben vor Ausbildungsbeginn

Absender:

Vorname Nachname
Anschrift
PLZ Ort, Datum

Empfänger:

Vorname Nachname
Anschrift
PLZ Ort

Kündigung des Ausbildungsplatzes vor Beginn der Ausbildung

Sehr geehrte(r) Frau/Herr (Name),

hiermit möchte ich meinen mit Ihrem Unternehmen am __.__.____ geschlossenen Ausbildungsvertrag zum (Beruf eintragen) mit sofortiger Wirkung kündigen. Ich möchte den Ausbildungsplatz nicht annehmen,

  • da ich zwischenzeitlich ein anderes Angebot erhalten habe.
  • da ich in meinem Heimatort eine Ausbildung beginnen kann.
  • da sich meine beruflichen Interessen geändert haben.
  • da ich in nächster Zeit umziehen werde.
  • da ich weiterhin zur Schule gehen möchte.
  • da sich bei meiner familiären Situation etwas geändert hat.
  • da ich zwischenzeitlich von einer Allergie Kenntnis erhalten habe, die das Ausüben des Berufs nicht möglich macht.

Aus oben genanntem Grund möchte ich einem anderen Auszubildenden die Möglichkeit geben, in Ihrem Unternehmen eine Ausbildung zu beginnen.

Ich bedanke mich für die netten Gespräche und die Zeit, die Sie in mich investiert haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

handschriftliche Unterschrift

Ausbildungsplatz in der Probezeit kündigen

Die Probezeit bei Beginn eines Ausbildungsverhältnisses ist unterschiedlich lang. Maximal darf sie aber nur 6 Monate kündigen. Der Ausbildende kann während dieser Zeit prüfen und beobachten, ob ihm die Ausbildung auch wirklich liegt und wie er im Umfeld der Firma klarkommt. In der Probezeit gelten daher auch Sonderreglungen im Bezug auf die Kündigungsfristen des Ausbildungsvertrages. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist in dieser Zeit 2 Wochen. Nachlesen kann man dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §622, Abs.3.

 

Das Kündigungsschreiben während der Probezeit (Musterschreiben)

Absender:

Vorname Nachname
Anschrift
PLZ Ort, Datum

 

Empfänger:

Vorname Nachname
Anschrift
PLZ Ort

 

Kündigung des Ausbildungsplatzes in der Probezeit

Sehr geehrte(r) Frau/Herr (Name),

hiermit möchte ich meinen mit Ihrem Unternehmen am __.__.____ geschlossenen Ausbildungsvertrag zum (Beruf eintragen) im Rahmen der gesetzlichen Frist von 14 Tagen zum __.__.____ kündigen.

  • Ich kündige das Arbeitsverhältnis aus folgendem Grund
  • die Arbeit und die Ausbildung sind anders als ich mir das vorgestellt habe.
  • Ich komme mit dem Umfeld im Unternehmen nicht klar.
  • Ich habe eine Allergie auf bestimmte Werkstoffe entwickelt.
  • Aus persönlichen Gründen (Umzug, andere Ausbildungsstelle, familiäre Umstände)

Dennoch möchte ich mich bei Ihnen für die Zeit im Unternehmen bedanken und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

 

handschriftliche Unterschrift

 

Schadensersatzforderung bei Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

Bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit müssen die Gründe nicht angegeben werden. Für den Auszubildenden besteht keine Gefahr, dass er vom Arbeitgeber zu Schadensersatz verklagt werden kann, denn der Begriff Probezeit verdeutlicht ja schon die Probe und das kennenlernen aller Umstände, die für die Ausübung des Berufes und des Ausbildungsvertrages erforderlich sind.

Unbedingt bei einer Kündigung vor Ausbildungsbeginn beachten

  • Angabe des Absenders, also der eigene Name und die eigene Anschrift
  • Angabe des Empfängers (Ausbildungsbetrieb) inklusive der Anschrift
  • Datum, wann das Kündigungsschreiben verfasst wurde
  • handschriftliche Unterschrift, denn sonst ist die Kündigung nicht wirksam
  • Kündigung immer per Einschreiben oder per Einschreiben mit Rückschein schicken. Bei persönlicher Abgabe der Kündigung beim Ausbildungsbetrieb, eine schriftliche Bestätigung über die Abgabe der Kündigung mit Datum durch den Ausbildungsbetrieb.