Kündigung Werkvertrag

Last Updated on 14. April 2023 by Ömer Bekar

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Was ist bei der Kündigung Werkvertrag zu beachten? Um diese Frage zu beantworten, muss zunächst geklärt werden, was ein Werkvertrag überhaupt ist. Die Abgrenzung erfolgt zum Dienstvertrag. In diesem verpflichtet sich die eine Partei, eine Leistung (irgendeine) zu erbringen. Bei einem Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer ein bestimmtes Werk. Die Regelungen dazu finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Speziellere Regelungen außerdem im VOB. Doch, wie sieht so eine Kündigung Werkvertrag aus? Was gilt es zu beachten bezüglich von Form und Frist? Diese Fragen beantwortet der Beitrag. Außerdem erhalten Sie ein Musterkündigungsschreiben als Vorlage.

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Beispielvorschau als Bild. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Wie kündige ich einen Werkvertrag?

Wie oben bereits dargelegt, handelt es sich bei dem Werkvertrag um einen Vertrag zur Errichtung eines bestimmten Werkes. Beispielsweise der Bau eines Hauses. §649 BGB regelt die Kündigungsmöglichkeiten des Werkvertrags und die Rechtsfolgen. Danach kann der Besteller den Werkvertrag jederzeit kündigen, muss jedoch den vollen Werklohn (abzüglich von ersparten Aufwendungen) entrichten. Beim Hausbau bedeutet dies, das er dem Bauunternehmen die bis dahin erbrachten Leistungen (inkl. Gewinn) zahlen muss + den zu erwarteten Gewinn und die Lohnkosten für seinen Trupp. Das kann unter Umständen richtig teuer werden. Sie sollten also auf jeden Fall vor einer Kündigung juristischen Rat suchen. Weiter Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Kündigung Werkvertrag keine Schriftform

Das BGB sieht für die Kündigung des Werkvertrags keine Schriftform vor. Anders verhält es sich jedoch bei Bauverträgen. Diese müssen nach VOB/ B immer schriftlich gekündigt werden.

Aus Beweiszwecken empfiehlt sich die Kündigung Werkvertrag dennoch die Schriftform. Verwenden Sie einfach unser kostenloses Musterschreiben.

Kündigung Werkvertrag Vorlage

Hinweis: Das hier zur Verfügung gestellte Musterschreiben muss individuell angepasst werden und ersetzt nicht die anwaltliche Beratung.

Absender:
Ihr Vor- und Nachname
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort

_______________________________________________________________
Empfänger:
Name des Vertragspartners
Straße/ Hausnummer oder Postfachnummer
Postleitzahl/ Ort Ort, Datum

 

Kündigung des Werkvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Ihnen von mir am ___ erteilte Auftrag zu Erstellung des Werkes ____ wird mit sofortiger Wirkung gekündigt. Selbstverständlich werde ich/ werden wir Ihnen die angefallenen Kosten und Ihr Honorar entschädigen. Bitte stellen Sie uns/ mir dazu innerhalb der nächsten zwei Wochen eine Rechnung, aus der klar hervorgeht, welche Leistungen zum heutigen Zeitpunkt erbracht worden sind.
Mit freundlichen Grüßen

_____________________________
handschriftliche Unterschrift

Musterschreiben: als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

 

Kündigung Werkvertrag/ Dauerschuldverhältnis

Oft stellt sich die Frage ob es sich bei einem vermeintlichen Werkvertrag nicht doch um ein so genanntes Dauerschuldverhältnis handelt. Die Kündigungsmöglichkeiten unterscheiden sich in beiden Fällen.

Beispiel: Unternehmer „Schneefrei“ wird beauftragt, jeden Winter dafür zu sorgen, dass der Bürgersteig von Familie „Nieda“ schnee- und frostfrei bleibt. Geschuldet ist hier also nicht, dass der Gehweg am Ende des Winters frei von Schnee und Frost ist, sondern, dass er in dem gesamten Zeitraum schnee- und frostfrei ist. Es könnte sich also um ein auf Dauer angelegtes Schuldverhältnis handeln. Das Gericht sagt hier aber, dass es sich dennoch um einen Werkvertrag (das Werk: keinen Schnee auf dem Gehweg) handelt.

Das lässt sich jetzt aber leider nicht verallgemeinern. In Fällen wie in diesem Beispiel, entscheidet das Gericht im Zweifel in jedem Fall neu. Es kommt dabei darauf an, was hier überwiegend gewollt wird. Das Werk oder die dauerhafte Erbringung der Leistung.

  • Ein Werkvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis, das eine regelmäßige Leistungserbringung vorsieht.
  • Die Leistungserbringung im Rahmen des Werkvertrags kann sowohl durch den Auftragnehmer als auch durch den Auftraggeber erfolgen.
  • Die Kündigung eines Werkvertrags unterscheidet sich von der Kündigung eines Arbeitsvertrags.
  • Eine Kündigung kann auch einvernehmlich erfolgen.
  • Die Kündigungsfrist kann im Werkvertrag anders geregelt sein als im Arbeitsvertrag.
  • Bei einem Mangel des Werks besteht oft ein Recht zur Nachbesserung statt einer Kündigung.
  • Eine unwirksame Kündigung kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
  • Die Rechtslage zur Kündigung von Werkverträgen ist komplex und erfordert oft eine genaue Prüfung des Einzelfalls.
  • Die Kündigung eines Werkvertrags kann auch Auswirkungen auf weitere Vertragsbeziehungen haben.
  • Bei internationalen Werkverträgen gelten oft besondere Regelungen zur Kündigung.

Kündigung eines Werkvertrags aus wichtigem Grund

Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag ohne Grund und fristlos, so muss er dem Auftragnehmer dennoch den vereinbarten Lohn entrichten. Anders ist es jedoch, wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt. Ein wichtiger Grund kann sein, dass das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien zerstört ist, weil beispielsweise die Baufirma Mängel verursacht und diese nicht beseitigt. Dem Bauherren kann in diesem Fall ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zugemutet werden. Die Beweislast für das Vorliegen des wichtigen Grundes liegt aber bei dem Kündigenden.

In Fällen der Kündigung eines Werkvertrags aus wichtigem Grund kann die Baufirma (der Hersteller) die bislang erbrachten Leistungen, solange Sie vom Auftraggeber verwendbar sind, abrechnen. Darüber hinaus muss der Auftraggeber aber keine „Entschädigung“ zahlen.

Kündigung Werkvertrag VOB

Bei der VOB/B handelt es sich um ein vorformuliertes Klauselwerk für Bauwerke. Es stellt eine Ergänzung zu den Regelungen des BGB dar. Die genauen Regelungen finden Sie hier.

Die wichtigsten Regelungen des VOB/ B im Überblick:

Weitere Kündigungsmöglichkeiten:

  • Wenn der Bauunternehmer seine Arbeiten einstellt.
  • Wenn der Bauunternehmer das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet.
  • Das Bauunternehmen mit der Mängelbeseitigung vor Abnahme in Verzug ist und die gesetzte Frist nutzlos verstrichen ist.
  • Wenn das Bauunternehmen nachweislich Preisabsprachen mit anderen Firmen vorgenommen hat.
  • Wenn auf der Baustelle für länger als drei Monate nicht gearbeitet wird.

Weiter Regelungen zur Abrechnung bereits erbrachter Leistungen

  • Ausgeführte Leistungen werden nach Vertragspreisen abgerechnet.
  • Der Bauherr kann Schadensersatz fordern.

 

Kündigung Werkvertrag: Abnahme

Die Abnahme des Werkes wird in § 640 BGB geregelt. Danach ist der Besteller zur Abnahme des mangelfreien und vertragsgemäß hergestellten Werkes (körperlich) verpflichtet. Verweigert kann dies nur werden, wenn wesentliche Mängel vorliegen.

Kündigung des Werkvertrags vor Beginn

Die Kündigung des Werkvertrags vor Beginn der „Erstellung“ ist unter den Voraussetzungen des § 649 BGB möglich. Auch hier ist der Auftraggeber aber ohne einen wichtigen Kündigungsgrund dazu verpflichtet, den vereinbarten Werklohn zu entrichten.

 

Kündigung des Werkvertrag eine Frist zu beachten?

Aktenordner mit der Beschriftung Baurecht

Gibt es bei der Kündigung des Werkvertrages eine Frist zu beachten? Grundsätzlich ist die Kündigung eines Werkvertrags jederzeit ohne Frist möglich. Anders verhält es sich jedoch bei Kündigungen wegen eines wichtigen Grundes nach VOB/B. Hier muss die Kündigung wegen nachweislicher Preisabsprachen mit anderen Firmen zum Beispiel, innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis erfolgen.

Zusammenfassung

  • Die Kündigung eines Werkvertrags unterscheidet sich von der Kündigung eines Arbeitsvertrags.
  • Es gibt verschiedene Arten der Kündigung, wie zum Beispiel die fristlose Kündigung oder die Kündigung aus wichtigem Grund.
  • Eine Kündigung kann auch einvernehmlich erfolgen.
  • Bei einem Mangel des Werks besteht oft ein Recht zur Nachbesserung statt einer Kündigung.
  • Die Kündigungsfrist kann im Werkvertrag anders geregelt sein als im Arbeitsvertrag.
  • Die Rechtslage zur Kündigung von Werkverträgen ist komplex und erfordert oft eine genaue Prüfung des Einzelfalls.
  • Eine unwirksame Kündigung kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
  • Der Auftraggeber kann den Werkvertrag auch kündigen, wenn der Auftragnehmer seine Pflichten nicht erfüllt.
  • Die Kündigung eines Werkvertrags kann auch Auswirkungen auf weitere Vertragsbeziehungen haben.
  • Bei internationalen Werkverträgen gelten oft besondere Regelungen zur Kündigung.
  • Ein Anspruch auf Abfindung besteht in der Regel nicht bei einer Kündigung des Werkvertrags.
  • Die Wirksamkeit der Kündigung kann auch gerichtlich überprüft werden.
  • Die Kündigung eines Werkvertrags kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn sie unrechtmäßig erfolgt.
  • Die Kündigung eines Werkvertrags kann auch mit wirtschaftlichen Risiken verbunden sein.
  • Eine fristgerechte Kündigung des Werkvertrags ist nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Der Auftragnehmer kann auch Ansprüche auf Vergütung bis zur Kündigung geltend machen.
  • Die Kündigung eines Werkvertrags kann auch eine außerordentliche Kündigung sein.
  • Die Kündigung eines Werkvertrags kann auch im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen stehen.
  • Eine Kündigung kann auch aus betrieblichen Gründen erfolgen.
  • Eine Kündigung kann auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer erfolgen.