Kündigungsschreiben Form und Inhalt – rechtssicher kündigen

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

Kündigungsschreiben FormJe nachdem, um welche Art von Vertrag es sich handelt, den Sie fristgerecht oder fristlos kündigen möchten, spielt die Form Ihres Kündigungsschreiben eine wichtige oder eine eher untergeordnete Rolle. Aufschluss darüber, welche Form Sie für Ihre Kündigung wählen müssen, damit diese wirksam und somit erfolgreich verläuft, gibt der Vertrag, der Klauseln bezüglich der Kündigungsmodalitäten enthält. Diese Vertragsklauseln sind für beide Seiten maßgeblich, sowohl für den Kündigenden als auch für den Gekündigten. Allerdings muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen und eine handschriftliche Unterschrift enthalten. Grundsätzlich hängt die Form der Kündigung davon ab, ob Sie den Vertrag fristgerecht oder fristlos kündigen.

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TT Punkt MM Punkt JJJJ
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Beispielvorschau als Bild. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Warum ist die Form manchmal wichtig und manchmal egal?

Bei einer fristgerechten Kündigung reicht es aus, den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfristen und, sofern vorhanden, unter Berücksichtigung der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen. Das bedeutet, dass eine fristgerechte Kündigung lediglich Absender- und Empfängerdaten sowie einen kurzen Text enthalten muss, welcher Vertrag von wem zu welchem Zeitpunkt gekündigt wird. Es ist nicht notwendig, die Kündigung zu begründen, auch dann nicht, wenn der Gekündigte um eine Angabe für die Gründe des Vertragsendes bittet.

Um einen Beleg darüber zu haben, dass die Kündigung dem Empfänger fristgerecht zugestellt wurde, empfiehlt es sich, den Brief per Einschreiben zu versenden und um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten. Wichtig zu wissen ist, dass für den Gekündigten das Datum relevant ist, an dem ihm die Sendung zugestellt wurde, also das Datum des Posteingangs und nicht das Datum, an dem der Kündigende die Kündigung verfasst hat. Etwas schwieriger gestaltet sich eine außerordentliche Kündigung.

Diese muss begründet werden und der Grund muss derart wichtig oder schwerwiegend sein, dass ein Aufrechterhalten der Vertragsbeziehung für einen der beiden Vertragspartner nicht mehr zumutbar ist. Ein solcher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn einer der Vertragspartner die vereinbarten Leistungen nicht erfüllt oder nur mangelhaft erfüllen kann, wobei der Gesetzgeber vorsieht, dass der Einzelfall abgewogen und eventuell eine Frist eingeräumt werden muss, während der der Gekündigte die Möglichkeit erhält, seinen Pflichten nachzukommen. Auch hier empfiehlt sich der Versand per Einschreiben mit Rückschein als Beleg.