Betriebsbedingte Kündigung

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

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Die betriebsbedingte Kündigung ist eine von drei möglichen Gründen für eine Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz. Vorausgesetzt Ihr Betrieb fällt unter das Kündigungsschutzgesetz, muss ein Arbeitgeber bei Kündigung nach der Probezeit zwingend einen Grund für die Kündigung angeben. Bei der betriebsbedingten Kündigung liegen die Gründe nicht in der Person des Arbeitnehmers, sondern in dem Betrieb selbst. Weil Stellen abgebaut werden, Abteilungen umgestaltet werden müssen oder weil der Betrieb stillgelegt wird. Welche Hürden der Arbeitgeber zu nehmen hat, um die betriebsbedingte Kündigung auszusprechen und was Sie tun können, wenn Ihnen betriebsbedingt gekündigt wurde erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Was ist bei betriebsbedingter Kündigung zu beachten?

Betriebsbedingte Kündigung die Voraussetzungen

Für die betriebsbedingte Kündigung gibt es Voraussetzungen zu beachten. So muss ein Sozialplan erstellt worden sein, der Betriebsrat muss gehört worden sein und eine Kündigungsfrist gibt es in der Regel zu beachten. Weiterhin darf es in den Unternehmen im Zeitpunkt der Kündigung keinen anderen vergleichbaren freien Arbeitsplatz geben. Natürlich müssen, wie es der Titel vermuten lässt, betriebsbedingte Gründe vorliegen die, nach einer sorgfältigen Interessenabwägung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, letztendlich für die Kündigung sprechen.

Welche Gründe sprechen für die betriebsbedingte Kündigung?

Immer wieder stellt sich die Frage: Welche Gründe sprechen für die betriebsbedingte Kündigung? Folgende Liste ist ein Anhaltspunkt, keinesfalls abschließend.

  • Bestehen eines betriebsbedingten Kündigungsgrundes
  • Liegt eine betriebliche Entscheidung vor?
  • Mit welchem Inhalt?
  • Bedingt die unternehmerische Entscheidung die Dezimierung des Personals?
  • Fällt die Beschäftigung spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist weg?
  • Ist das betriebliche Bedürfnis auch dringend?
  • Kann der Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz im gleichen Betrieb beschäftigt werden?
  • Hat der Arbeitgeber die Sozialauswahl richtig getroffen?
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialplan

    Betriebsbedingte Kündigung wer muss zuerst gehen?

    Meist vermuten es die Mitarbeiter schon lange: der Betrieb wird ganz schließen oder zumindest Stellen abbauen. Da stellt sich zu aller erst immer die Frage: betriebsbedingte Kündigung, wer muss zuerst gehen?

    Nach den im Gesetz abschließend aufgezählten Gesichtspunkten ist unter den vergleichbaren Arbeitnehmern derjenige zu ermitteln, den die Entlassung weniger treffen würde als andere.

    Folgende Sozialkriterien werden dabei berücksichtigt:

    • Dauer der Betriebszugehörigkeit
    • Lebensalter
    • Unterhaltspflichten
    • Schwerbehinderung

     

    Der Sozialplan wird aber nicht nur für die Mitarbeiter in der Abteilung erstellt die geschlossen wird. Alle Mitarbeiter die aufgrund ihrer Ausbildung und dem zugewiesenen Arbeitsplatz theoretisch in Betracht kommen, müssen im Sozialplan berücksichtigt werden.

    Der Betrieb kann hier jedoch einzelne Arbeitnehmer ausschließen, soweit für den Betrieb die Weiterbeschäftigung dieser Arbeitnehmer „im berechtigten betrieblichen Interesse“ liegt. Ein solcher Grund liegt vor, wenn die „Personalstruktur durch diesen Mitarbeiter erhalten wird“. Zu Lasten vieler älterer Mitarbeiter bleiben so oft jüngere Mitarbeiter auch nach einer ordentlich durchgeführten Sozialauswahl weiterhin im Betrieb. Nähere Informationen finden Sie hier.

    Betriebsbedingte Kündigung: Betriebsrat

    Wenn es in dem Betrieb einen gewählten Betriebsrat gibt, so muss dieser bei der Sozialauswahl gehört werden. Erfolgt dies, so sind die Karten in einem späteren Kündigungsschutzprozess schlechter für den Arbeitnehmer. Denn in diesem Fall kann die Sozialauswahl nur noch auf „grobe Fehlerhaftigkeit“ hin überprüft werden.

    Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung unwirksam?

    Eine betriebsbedingte Kündigung ist immer dann unwirksam, wenn die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt wurden.

     

    Betriebsbedingte Kündigung: Frist

    Für die betriebsbedingte Kündigung gibt es keine besondere Frist zu beachten. Sie ist genauso lang wie bei jeder anderen ordentlichen Kündigung. Nach § 622 BGB beträgt die Kündigungsfrist nach zwei Jahren einen Monat zum Monatsende und nach 20 Jahren, 7 Monate zum Monatsende. Welche Frist für Sie gilt, entnehmen Sie dem Gesetz oder Ihrem Vertrag.

    Was ist eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung?

    Die betriebsbedingte Kündigung wird in der Regel ordentlich ausgesprochen. Ausnahme ist hiervon beispielsweise die außerordentliche Kündigung durch den Insolvenzverwalter. Eine fristlose Kündigung ist nämlich nur möglich, wenn ein abwarten des Ablaufs der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Dies ist bei der betriebsbedingten Kündigung nur eher selten der Fall.

    Ist eine betriebsbedingte Kündigung fristlos möglich?

    Grundsätzlich ist eine betriebsbedingte Kündigung fristlos möglich. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die fristlose Kündigung aber mit der außerordentlichen Kündigung gleichgesetzt. Dies ist in diesem Fall aber nicht so. Die außerordentliche Kündigung muss zwingend gegenüber Arbeitnehmer ausgesprochen werden, die grundsätzlich „nicht kündbar“ sind. Beispielsweise Mitarbeiter des Betriebsrats oder Schwangeren. In der Regel, wird die außerordentliche Kündigung dann aber nicht fristlos erklärt werden.

    Die fristlose Kündigung wird bei der betriebsbedingten Kündigung oft vom Insolvenzverwalter ausgesprochen um die Schulden nicht weiter anzuhäufen. Hier wird ein abwarten der Kündigungsfrist in der Regel nicht möglich sein.

    Muss die betriebsbedingte Kündigung begründet werden?

    Muss die betriebsbedingte Kündigung begründet werden? Nein! Eine Kündigung sollte im besten Fall nie begründet werden. Einfach, weil hier oft Fehler unterlaufen, die vom Gekündigten im Kündigungsschutzprozess meist erfolgreich angegriffen werden.

     

    Betriebsbedingte Kündigung: Hoffnung auf Abfindung

    Wenn eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wird, so ist meist die Hoffnung auf eine Abfindung gr0ß. In der Praxis ist das auch oft der Fall, denn der Arbeitnehmer sichert sich so, dass der gekündigte Arbeitnehmer nicht klagt. Aber auch wenn Ihnen keine Abfindungszahlung angeboten wurde, die Erfolgsaussichten bei einer Klage im Wege der Kündigungsschutzklage sind bei einem Betrieb der unter das Kündigungsschutzgesetz fällt gut. Fehler bei der Sozialauswahl kommen häufig vor. Im Wege der Klage wird daher oft irgendwann eine Abfindungszahlung vereinbart. Einen gesetzlichen Anspruch haben Sie aber leider nicht darauf.

    Betriebsbedingte Kündigung: Muster

    Hinweis: Das hier zur Verfügung gestellte Musterschreiben muss individuell angepasst werden und ersetzt nicht die anwaltliche Beratung.

    Absender:
    Ihr Vor- und Nachname
    Straße/ Hausnummer
    Postleitzahl/ Ort

    _______________________________________________________________

    Empfänger:
    Name des Vertragspartners
    Straße/ Hausnummer oder Postfachnummer
    Postleitzahl/ Ort Ort, Datum

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,

    hiermit kündige/n ich/wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum …, hilfsweise zum nächst zulässigen Termin.
    Beachten Sie bitte, dass Sie dazu verpflichtet sind, sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend zu melden.

    Ansonsten kann die Bundesagentur für Arbeit den nahtlosen Bezug von Lohnersatzleistungen verweigern. Liegen zwischen dem Zeitpunkt indem Sie Kenntnis von der Kündigung erlangt haben und dem Kündigungszeitpunkt weniger als drei Monate, so müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nachdem Sie davon Kenntnis erlangt haben, arbeitssuchend melden.

    Eine persönliche Meldung der drohenden Arbeitslosigkeit ist nicht sofort notwendig. Hierzu reicht die schriftliche Anzeige unter Angabe Ihrer persönlichen Daten aus.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Unterschrift des Arbeitgebers

     

    _____________________________________________________
    Empfangsbestätigung:

    Ich habe die Kündigung (Seite 1 dieses Dokuments) erhalten am: ……………

    …………………………………
    Unterschrift des Arbeitnehmers

    Musterschreiben: betriebsbedingte Kündigung als Word Datei(rtf) zum Downloaden

     

    Betriebsbedingte Kündigung: wann darf wieder eingestellt werden?

    Wann darf nach einer Kündigung wieder eingestellt werden? Diese Frage stellen sich Arbeitgeber oft, wenn eine Talfahrt des Unternehmens gestoppt wurde und nun Bedarf an neuen Mitarbeitern besteht. Eine Sperrfrist gibt es nicht. Sobald neue Arbeitsplätze notwendig sind, kann also eingestellt werden. Bei der Beurteilung der Frage ob betriebsbedingt gekündigt werden kann, kommt es nur auf den Kündigungszeitpunkt an. Lagen hier entsprechende Gründe vor, ist die Kündigung berechtigt. Wenn dann wenige Monate später wieder eingestellt werden kann, dann ist das so. Ein Regressanspruch von ehemaligen Arbeitnehmern ist nicht zu befürchten. Auch muss die neue Stelle nicht zwangsweise mit dem gekündigten Mitarbeiter besetzt werden.

    Betriebsbedingte Kündigung nach Elternzeit

    Sie kommen gerade aus der Elternzeit und nun flattert die betriebsbedingte Kündigung ins Haus. Ärgerlich! Aber Sie haben aufgrund der Elternzeit leider keinen besonderen Kündigungsschutz. Ausnahme hiervon sind die ersten 4 Lebensmonate des Kindes. In dieser Zeit sind Sie zumindest ordentlich nicht kündbar.

    Was ist besser: die betriebsbedingte Kündigung oder der Aufhebungsvertrag?

    Die Beantwortung der Frage, was besser ist, die betriebsbedingte Kündigung oder der Aufhebungsvertrag, hängt von den Absprachen und Ihrem Ziel ab. Beim anschließenden Bezug von Arbeitslosengeld ist es in der Regel besser, wenn Ihnen gekündigt wurde. Ein Aufhebungsvertrag wird in der Regel einer Eigenkündigung gleich gestellt mit der Folge, dass Sie eine Sperrzeit zu befürchten haben. Anderes ergibt sich, wenn Sie „eh gekündigt“ worden wären. Dann kann die Sperrzeit entfallen.

    Für den Aufhebungsvertrag spricht weiterhin, dass hier in der Regel eine Abfindungszahlung vereinbart wird. Ob dies für Sie vorteilhaft ist und ob die Abfindungszahlung angemessen ist, kann aber nur ein Rechtsanwalt im Einzelfall beurteilen.

     

    Betriebsbedingte Kündigung: was ist mit Resturlaub?

    Wenn Sie betriebsbedingt gekündigt werden, so steht Ihnen Ihr Resturlaub zu. Wie hoch der ist, hängt zum einen von Ihrem Vertrag ab und zu anderen davon, wann Ihnen gekündigt wird. Im ersten Halbjahr erwerben Sie jeden Monat 1/12 Ihres Jahresurlaubes. Wird Ihnen in der ersten Jahreshälfte gekündigt so bekommen Sie den Urlaub anteilig. Wird Ihnen hingegen in der zweiten Jahreshälfte gekündigt, so haben Sie Anspruch auf Ihren gesamten Jahresurlaub. Diesen sollten Sie grundsätzlich nehmen dürfen. Sprechen jedoch wichtige betriebliche Gründe dagegen. So kann der Resturlaub auch ausnahmsweise ausbezahlt werden. Ihr Arbeitgeber ist zudem verpflichtet Ihnen eine Bescheinigung darüber zu erstellen, wie viele Tage Urlaub Sie in dem Jahr genommen haben. Weiter Informationen zu diesem Thema erhalte Sie übrigens hier.

    Betriebsbedingte Kündigung: wann zum Arbeitsamt?

    Sie müssen sich spätestens drei Monate vor der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Beträgt die Kündigungsfrist weniger als drei Monate, so müssen Sie sich spätestens drei Tage nach bekannt werden der Kündigung arbeitssuchend melden. Eine persönliche Meldung ist indes nicht notwendig. Es reicht aus, wenn Sie das online erklären oder auch telefonisch bzw. auf dem Postweg.

     

    Ist eine Änderungskündigung eine betriebsbedingte Kündigung?

    Eine Änderungskündigung wird immer dann erklärt, wenn wesentliche Bestandteile eines Arbeitsvertrags geändert werden sollen. Meist stellt die Änderungskündigung eine Verschlechterung für den Arbeitnehmer dar. Die Änderungskündigung wird oft angeboten, wenn ansonsten betriebsbedingte Kündigungen anstehen würden. Aber sie ist nicht das gleiche wie eine betriebsbedingte Kündigung.

     

    Kürzungen

    Betriebsbedingte Kündigung was tun?

    Wenn Ihnen betriebsbedingt gekündigt wurde, sollten Sie sehr schnell handeln und sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Die Klagefrist beträgt nur drei Wochen. Im Kündigungsschutzprozess wird Ihre Kündigung dann überprüft und gegebenen falls eine Abfindungszahlung angeboten.