Personenbedingte Kündigung

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

omini bianchi puzzleIhnen wurde gekündigt unter der Angabe dies sei eine „personenbedingte Kündigung“ und nun fragen Sie sich vermutlich, was dies zu bedeutet hat? Vielleicht fragen Sie sich auch, was Sie falsch gemacht haben oder ob die Kündigung zulässig war. Wir geben Ihnen einen Überblick dazu, was eine personenbedingte Kündigung ist und welche Voraussetzungen daran geknüpft sind. Wenn Ihnen personenbedingt gekündigt wurde, so raten wir Ihnen sich anwaltlich beraten zu lassen. Oft sind Kündigungen fehlerbehaftet. Diese können in einem Kündigungsschutzprozess rechtlich angegriffen werden.

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Was bedeutet die personenbedingte Kündigung?

Die personenbedingte Kündigung ist eine Möglichkeit ein Arbeitsverhältnis von Seiten des Arbeitgebers zu beenden. Dieser muss, soweit sein Betrieb unter die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes fällt, eine Kündigung außerhalb der Probezeit immer begründen.

Unter das Kündigungsschutzgesetz fällt ein Unternehmen immer dann, wenn es mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt. Teilzeitkräfte werden addiert. Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Neben der personenbedingten Kündigung gibt es noch die betriebliche Kündigung sowie die verhaltensbedingte Kündigung.

Aber es reicht nicht aus, dass ein Grund angegeben wurde. Der Grund muss auch wirksam sein.

Was sind personenbedingte Kündigungsgründe?

Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit

Der häufigste Grund für eine personenbedingte Kündigung ist der wegen Krankheit.

Unterschieden wird hier zwischen Kurzerkrankungen und Langzeiterkrankungen. Zu den weiteren Voraussetzungen lesen Sie bitte hier.

Personenbedingte Kündigung wegen Arbeitsverhinderung

Eine weitere Möglichkeit ist die personenbedingte Kündigung wegen Arbeitsverhinderung. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise eine erforderliche Berufsausübungserlaubnis entzogen wird (Ärzte, Apotheker, Taxifahrer) oder aber, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich und persönlich nicht arbeiten kann (wegen einer Inhaftierung etc.). Ebenfalls dazu zählt die Exmatrikulation einer studentischen Hilfskraft.

Wann wird die personenbedingte Kündigung ausgesprochen?

Sie sehen also, die personenbedingte Kündigung kommt aus vielerlei Gründen in Frage. Die Gründe dafür sind nicht immer für die Person selbst steuerbar.

Personenbedingte Kündigung ohne Abmahnung

Daraus resultierend ergibt sich in der Regel auch gleich die Frage, ob die personenbedingte Kündigung ohne Abmahnung ausgesprochen werden kann. Ja, das ist die Regel. Warum? Nun, eine Abmahnung dient vor allem dem Zweck, dem Arbeitnehmer sein Fehlverhalten aufzuzeigen und fordert eine Besserung. Dies geht aber nur beim Verhalten selbst. Denn dieses ist steuerbar. Liegen die Gründe für die Kündigung in der Person des gekündigten selbst, so würde eine Abmahnung nicht den geforderten Zweck erfüllen. Sie wäre demnach zwecklos und im Schluss ist die Abmahnung daher bei der personenbedingten Kündigung nicht notwendig.

Personenbedingte Kündigung: Abfindung

Wenn Ihnen personenbedingt gekündigt wurde, so hoffen Sie nun vielleicht auf eine Abfindung. Leider gibt es dazu keinerlei rechtliche Vorgaben. Auch vertraglich wird Ihnen hier sicherlich nie etwas zugesichert werden. Sie haben dennoch die Chance auf eine Abfindungszahlung. Wie? Im Kündigungsschutzprozess. Dieser ist zwar primär auf den Erhalt des Arbeitsplatzes gerichtet, nicht selten wird die Kündigungsschutzklage aber nach Zahlung einer Abfindung eingestellt. Dabei gilt, je mehr „Fehler“ bei der Kündigung unterlaufen sind, umso höher ist das Risiko für den Arbeitgeber im Prozess zu unterliegen. Umso größer wird in der Regel dann auch die Abfindung ausfallen.

Personenbedingte Kündigung: Muster

Das hier angebotene Musterschreiben muss entsprechend angepasst werden und ersetzt nicht die juristische Beratung.

Absender:
Ihr Vor- und Nachname
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort

_______________________________________________________________

Empfänger:
Name des Vertragspartners
Straße/ Hausnummer oder Postfachnummer
Postleitzahl/ Ort Ort, Datum

Personenbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte Frau…,/ sehr geehrter Herr…,

aus personenbedingten Gründen sehen wir uns leider dazu gezwungen, das Arbeitsverhältnis mit Ihnen zu beenden. Die Kündigung wird zum ______ wirksam.
Um keine Repressalien beim Arbeitslosengeld zu erwarten, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie zur arbeitslos Meldung verpflichtet sind. Dieser Pflicht kommen Sie schon dann nach, wenn Sie sich auf der Internetseite des Arbeitsamtes anmelden und die Beendigung anzeigen. Ihnen bleibt eine Frist von 3 Tagen ab Zugang dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen
……………………………
Unterschrift des Arbeitgebers

_______________________________________________________________
Empfangsbestätigung:

Die Kündigung haben ich erhalten am: ____X

 

…………………………………
Unterschrift des Arbeitnehmers

Musterschreiben: personenbedingte Kündigung als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Personenbedingte Kündigung

Frist von mindestens einem Monat einhalten

Die personenbedingte Kündigung muss mindestens mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende oder zum 15. ausgesprochen werden. Hatte der Arbeitnehmer eine längere Betriebszugehörigkeit, so verlängert sich die Kündigungsfrist entsprechend auf bis zu 7 Monate.

 

Personenbedingte Kündigung: Schema

Das Schema bei der Prüfung der personenbedingten Kündigung sieht folgendermaßen aus.

  • Erhebliche Beeinträchtigung vertraglicher oder betrieblicher Interessen
  • Negativprognose
  • fehlen vorrangiger milderer Mittel
  • Interessenabwägung

Einzelheiten zu den Punkten finden Sie anschaulich hier erklärt.

Personenbedingte Kündigung: Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld vermeiden.

Müssen Sie bei der personenbedingten Kündigung zu allem Übel auch noch eine Sperre beim Bezug von Lohnersatzleistungen fürchten? In der Regel nicht. Das Arbeitsamt sperrt Ihren Bezug nur dann, wenn Ihnen ein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, welches unmittelbar zur Kündigung führte. Das liegt bei einer personenbedingten Kündigung regelmäßig nicht vor.

Depressed blonde senior employee dismissed in office

Personenbedingte Kündigung: was nun?

So eine Kündigung ist immer erst mal „ein Schlag ins Gesicht“. Sie müssen sich aber schnell wieder aufrappeln. Denn wenn Sie etwas erreichen wollen, bleibt Ihnen bei einer Kündigungsschutzklage nur eine Frist von drei Wochen ab Kenntnis über die Kündigung. Vereinbaren Sie also unverzüglich einen Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieser wird Sie individuell dazu beraten, ob Ihr Fall vor Gericht eine Chance hat.