Kündigungsschreiben Verfassen aber richtig

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

Kündigungsschreiben Verfassen aber richtigEigentlich ist es gar nicht so schwer, eine Kündigung richtig und wirksam zu verfassen, wenn man sich an einige Grundregeln hält. Teilweise genügt ein formloses Schreiben, in anderen Fällen müssen festgelegte Formen eingehalten werden. Aufschluss über die formalen Anforderungen sowie die Kündigungsfristen und Kündigungsbedingungen gibt der Vertrag, der dem Vertragsverhältnis zugrunde liegt. Die in dem Vertrag vereinbarten Bedingungen sind dabei für beide Seiten maßgeblich. Folgende Punkte sind für eine richtige Kündigung entscheidend:

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TT Punkt MM Punkt JJJJ
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Beispielvorschau als Bild. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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  • Grundsätzlich kann eine Kündigung immer von beiden Seiten ausgesprochen werden, also von beispielsweise Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft oder von Mobilfunknutzer und Mobilfunkbetreiber.
  • Es empfiehlt sich, die Kündigung immer auf dem Postweg und mit Beleg, also beispielsweise per Einschreiben mit Rückschein, zu verschicken. Derjenige, der kündigt, muss nachweisen, dass er die Kündigung ausgesprochen und fristgerecht verschickt hat.
  • Die Daten in der Kündigung müssen vollständig sein und mit dem Vertrag übereinstimmen. Zu den wichtigen Daten gehören die Namen und Anschriften der Vertragspartner, ggf. die Telefonnummer des Kündigenden sowie der Vertragsgegenstand inklusive Kunden-, Vertrags- oder Policennummer.
  • Die Kündigung muss einen Zeitpunkt beinhalten, ab wann sie wirksam wird. Diese Angabe kann sowohl mit einem konkreten Datum als auch mit Formulierungen wie “zum frühestmöglichen/nächstmöglichen Zeitpunkt” erfolgen. Allerdings sind für diesen Zeitpunkt die vertraglich vereinbarten Fristen oder Mindestlaufzeiten maßgeblich und die Kündigung muss dem Empfänger vor Beginn dieser Fristen vorliegen.
  • Bei einer fristgerechten Kündigung reicht es aus, lediglich die Kündigung zu formulieren, es muss keine Angabe darüber erfolgen, weshalb die Kündigung erfolgt. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss ein schwerwiegender Grund vorliegen, der es unzumutbar macht, die Vertragsbeziehung weiterhin aufrechtzuerhalten. Diese Gründe sind meist auch im Vertrag aufgeführt, so dass man sich im Kündigungsschreiben darauf beziehen kann. Andernfalls muss unter Umständen eine Frist eingeräumt werden, in der der Gekündigte Gegenmaßnahmen ergreifen kann, um die außerordentliche Kündigung zu verhindern.
  • Als Nachweis ist es ratsam, einen Hinweis in das Kündigungsschreiben zu integrieren, dass eine schriftliche Kündigungsbestätigung gewünscht wird.
  • Die Kündigung muss immer handschriftlich unterschrieben sein, da sie ansonsten nicht wirksam ist.