Gas kündigen: Schnell und rechtssicher

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

Infos zu Gas kündigen
Finden Sie einen günstigeren Tarif, können Sie das Gas bei Ihrem alten Anbieter kündigen.

Ähnlich wie beim Strom können Sie durch einen Wechsel des Anbieters auch beim Gas viel Geld sparen. Dabei ist ein Wechsel des Gasanbieters längst nicht so kompliziert, wie oft befürchtet. Und Sie müssen auch keine Angst haben, dass Sie plötzlich ohne Gas dastehen, wenn etwas schiefgeht. Wir erklären in diesem Beitrag, wann Sie den Anbieter wechseln können und wie Sie dabei am besten vorgehen. Außerdem sagen wir Ihnen, was Sie beachten sollten, wenn Sie Ihren bisherigen Vertrag über die Belieferung mit Gas kündigen wollen.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wenn Sie den Gasanbieter wechseln, können Sie fast immer Geld sparen.
  • Die größte Ersparnis winkt meist beim ersten Wechsel. Doch auch später sollten Sie regelmäßig prüfen, ob es einen kostengünstigeren Tarif gibt.
  • Passende Angebote finden Sie am einfachsten über Vergleichsportale.
  • Sind Sie Kunde in der Grundversorgung, können Sie den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
  • Als Sonderkunde ist die Kündigungsfrist länger und Sie sind bis zu 24 Monate an den Vertrag gebunden.
  • Die Kündigung des alten Gasvertrags können Sie dem neuen Anbieter überlassen. Nur wenn die Zeit knapp ist oder Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sollten Sie das Gas selbst kündigen.

Ein günstiger Tarif bei Strom und Gas kann sich auf der Jahresabrechnung buchstäblich auszahlen. Deshalb sollten Sie prüfen, ob es sich für Sie lohnt, Ihren jetzigen Liefervertrag für Gas zu kündigen und in einen anderen Tarif zu wechseln. Und was Sie zum Anbieterwechsel und zur Kündigung des Gasvertrags wissen sollten, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengestellt.

Wann kann ich den Gasanbieter wechseln?

Ihren Stromanbieter können Sie sich immer selbst aussuchen. Ob Sie ein Eigenheim bewohnen oder Mieter sind, spielt keine Rolle. Beim Gas ist das ein bisschen anders.

Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus mit einer Gaszentralheizung, gibt es nur einen Gasversorger für das ganze Haus. Und im Normalfall hat Ihr Vermieter mit diesem Gasversorger einen Vertrag abgeschlossen. Sie können deshalb nicht wechseln, sondern müssen Ihr Gas von dem jeweiligen Anbieter beziehen.

Gibt es in dem Haus aber Gas-Etagenheizungen und läuft die Gasversorgung nicht über den Vertrag zwischen Ihrem Vermieter und dem Gasversorger, können Sie sowohl den Anbieter als auch den Tarif frei auswählen.

Es ist also so: Wenn Sie selbst direkt einen Vertrag mit dem Gasversorger abschließen, können Sie auch bestimmen, wer Ihr Vertragspartner wird.

Und ähnlich wie bei den Stromanbietern ist inzwischen auch die Auswahl bei den Gasanbietern und Gastarifen groß.

Wie viel kann ich durch einen Anbieterwechsel sparen?

Wie hoch Ihre Ersparnis ist, wenn Sie bei Ihrem aktuellen Gasanbieter kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln, hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen ist das der Preis, den Sie jetzt bezahlen. Zum anderen spielt die Höhe Ihres Verbrauchs eine Rolle. Je mehr Gas Sie verbrauchen, desto mehr rechnet sich ein günstiger Preis für Sie.

Den höchsten Gaspreis zahlen Sie meist dann, wenn Sie bisher noch nie den Anbieter oder den Tarif gewechselt haben. Denn dann haben Sie meist den sogenannten Grundversorgungstarif. Wechseln Sie aus dem teuren Grundversorgungstarif in einen anderen, verbraucherfreundlicheren Gastarif, ist das Sparpotenzial am größten. Im Durchschnitt können Sie die Jahresrechnung bei einem Verbrauch von 20.000 kWh so um gut 350 Euro senken.

Bei weiteren Wechseln ist die Ersparnis meist nicht mehr so groß. Trotzdem sollten Sie die Preise regelmäßig vergleichen. Denn um Neukunden werben die Anbieter oft mit günstigen Tarifen. Auch ein Wechselbonus kann Ihnen zugutekommen. Außerdem kann gut sein, dass die Gaspreise zwischenzeitlich gesunken sind, Ihr Anbieter den Kostenvorteil aber nicht weitergibt.

Der Preis muss aber nicht der einzige Grund sein, der Sie dazu veranlassen kann, das Gas bei Ihrem jetzigen Anbieter zu kündigen. Vielleicht sind Sie mit dem Service nicht zufrieden, stören sich an der Unternehmensphilosophie oder hätten gerne einen Ökotarif. Auch das können Ursachen für einen Anbieterwechsel sein.

Andersherum möchten Sie vielleicht bei Ihrem Anbieter bleiben, aber zu anderen Konditionen. Dann sollten Sie sich nach weiteren Tarifen erkundigen. Denn auch die Grundversorger haben in aller Regel verschiedene Tarife zur Auswahl.

Wann bin ich Haushaltskunde in der Grundversorgung und wann Sonderkunde?

Bevor Sie darüber nachdenken, das Gas zu kündigen und den Anbieter zu wechseln, müssen Sie erst einmal wissen, welche Art von Kunde Sie sind. Neben dem Preis, den Sie bezahlen, hängen davon nämlich auch die Laufzeit und die Kündigungsfrist ab. Dabei werden im Zusammenhang mit Energie drei Varianten voneinander unterschieden.

Haushaltskunde in der Grundversorgung

Haben Sie keinen besonderen Gastarif mit einem Anbieter vereinbart, bekommen Sie Ihr Gas zu den sogenannten Allgemeinen Preisen als Haushaltskunde in der Grundversorgung. Das ist zum Beispiel so, wenn Sie in eine Wohnung einziehen und Gas nutzen, ohne einen Energieliefervertrag abzuschließen. Dann werden Sie automatisch zum Kunden in der Grundversorgung. Gleiches gilt, wenn Sie sich beim Grundversorger anmelden, aber keinen gesonderten Tarif vereinbaren.

Der Grundversorger ist das Unternehmen, das im Netzgebiet vor Ort die meisten Kunden mit Energie beliefert. In vielen Fällen sind das die örtlichen Stadtwerke.

In der Grundversorgung unterliegt der Vertrag den Bedingungen der Verordnung über die Grundversorgung mit Gas, kurz GasGVV. Im Grundversorgungstarif sind die Preise in aller Regel sehr hoch. Dafür ist ein schneller Anbieterwechsel möglich. Denn Sie können den Vertrag jederzeit kündigen und müssen dabei nur eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einhalten.

Aber bitte beachten Sie: Auch die Grundversorger bieten meist Sondertarife an. Haben Sie einen Sondertarif vereinbart, sind Sie nicht in der Grundversorgung, auch wenn der örtliche Grundversorger das Gas liefert.

Kunde mit Sondervertrag

Besteht zwischen Ihnen und dem Grundversorger oder einem anderen Gasanbieter ein Vertrag über einen besonderen Tarif, sind Sie ein Sonderkunde. In diesem Fall gelten die Bedingungen, die im Vertrag festgelegt sind.

In einem Sondertarif sind die Preise in aller Regel niedriger als in der Grundversorgung. Allerdings gibt es bestimmte Vertragslaufzeiten. So kann die erste Laufzeit zwischen zwei Wochen und 24 Monaten betragen. In dieser Zeit kommen Sie nur durch eine außerordentliche Kündigung aus dem Vertrag, etwa wenn der Anbieter die Preise erhöht oder gegen vertragliche Pflichten verstößt.

Meist verlängert sich der Vertrag stillschweigend um bis zu ein Jahr, wenn Sie das Gas nicht rechtzeitig kündigen. Dabei beträgt die Kündigungsfrist in der Regel einen Monat, manchmal ist aber auch eine Kündigungsfrist von drei Monaten vereinbart.

Ersatzversorgung

Als dritte Variante gibt es noch die Ersatzversorgung. Sie stellt sicher, dass Sie mit Gas beliefert werden, wenn die Versorgungslage unklar ist. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Ihr Anbieter insolvent wird oder es bei einem Anbieterwechsel zu Verzögerungen kommt. Nutzen Sie Gas und kann Ihre Entnahme keinem Vertrag zugeordnet werden, greift die Ersatzversorgung.

Allerdings ist die Notversorgung mit Gas nicht ganz billig. Denn Sie zahlen den teureren Grundversorgungstarif. Die Ersatzversorgung bleibt drei Monate lang bestehen. Nach Ablauf der drei Monate werden Sie automatisch zum Kunden in der Grundversorgung, wenn die Versorgung bis dahin nicht geklärt ist oder Sie zwischenzeitlich keinen anderen Vertrag geschlossen haben.

Dass Sie in der Ersatzversorgung sind, teilt Ihnen der örtliche Grundversorger schriftlich mit. In diesem Fall sollten Sie zum einen dem Netzbetreiber den aktuellen Zählerstand mitteilen. Andernfalls schätzt der Grundversorger den Energieverbrauch und berechnet möglicherweise zu viel. Zum anderen sollten Sie sich zeitnah nach einem anderen Tarif umschauen.

Wie gehe ich vor, wenn ich das Gas bei meinem jetzigen Anbieter kündigen will?

Inzwischen gibt es Dienstleister, die Sie beauftragen können, um einen Anbieterwechsel durchzuführen. Sie können die Sache aber problemlos auch selbst in die Hand nehmen. Dabei gehen Sie dann am besten in vier Schritten vor.

1. Alle notwendigen Daten bereitlegen

Am besten suchen Sie zunächst einmal Ihre letzte Gasrechnung heraus. Dort ist aufgeführt, wann Sie den alten Vertrag kündigen können und welche Kündigungsfrist Sie dabei einhalten müssen. Müssen Sie noch länger als drei Monate bei Ihrem aktuellen Anbieter bleiben, sollten Sie mit der Suche nach einem neuen Anbieter oder Tarif noch etwas warten. Denn in der Zwischenzeit können sich die Gaspreise und damit auch die Angebote ändern.

Sind Sie gerade frisch in die Wohnung eingezogen oder haben Sie bisher noch nie den Gastarif gewechselt, sind Sie höchstwahrscheinlich im Grundversorgungstarif. Dann können Sie den Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beenden.

Damit Sie später die Preise vergleichen können, müssen Sie neben der Postleitzahl Ihren Jahresverbrauch kennen. Er steht auf der Gasrechnung. Bezieht sich die Rechnung nicht auf ein ganzes Jahr, können Sie den Verbrauch hochrechnen. Wie das geht, erklären wir gleich noch.

Haben Sie gar keine Daten, können Sie sich an den Standardwerten orientieren, die die Vergleichsrechner vorschlagen. Bei Gas richten sie sich nach der Größe der Wohnung.

Kennen Sie Ihren Verbrauch nur in Kubikmetern, zum Beispiel durch die Ablesungen des Zählers, müssen Sie in Kilowattstunden umrechnen. Dabei entspricht ein Kubikmeter ungefähr zehn Kilowattstunden. Sie nehmen Ihren Wert also einfach mal zehn.

So berechnen Sie Ihren Gasverbrauch

Anders als bei Strom verteilt sich der Gasverbrauch nicht gleichmäßig auf alle Monate. Stattdessen ist der Verbrauch für Gas zum Heizen in der kalten Jahreshälfte höher als in den warmen Monaten. Aus der Grafik können Sie die Verteilung ablesen.

Grafik zu Gas kündigen

Um herauszufinden, wie hoch Ihr jährlicher Verbrauch ist, rechnen Sie zuerst aus, wie viele kWh Gas Sie in den Ihnen bekannten Monaten verbraucht haben. Anschließend rechnen Sie die Prozentwerte der Monate zusammen. Diese beiden Zahlen verrechnen Sie dann anhand folgender Formel miteinander:

Bekannter Verbrauch in kWh x 100 : Prozentwert der Monate = Jahresverbrauch

Ein Beispiel: Angenommen, Sie wissen, dass Sie von Januar bis März 7.200 kWh Gas verbraucht haben. Der Anteil dieser drei Monate am Jahresverbrauch beträgt 45 Prozent. Daraus ergibt sich, dass Ihr Jahresverbrauch bei ungefähr 7.200 kWh x 100 : 45 = 16.000 kWh liegt.

Die Grafik bezieht sich nur auf das Gas fürs Heizen mit einer Gas- oder Nachtspeicherheizung. Nutzen Sie das Gas auch, um warmes Wasser zu erzeugen, wird Ihr Verbrauch etwas höher sein. Dabei ist der Gasverbrauch für Warmwasser übers Jahr nahezu konstant. Heizen Sie mit einer Wärmepumpe, können Sie die Grafik nicht nutzen.

2. Einen neuen Tarif aussuchen

Haben Sie alle Daten zur Hand, rufen Sie im Internet ein Vergleichsportal auf. Stellen Sie dort die Filter so ein, dass Ihnen nur die Tarife angezeigt werden, die Ihre gewünschten Bedingungen erfüllen. Wir würden Ihnen raten, folgende Kriterien zu wählen:

  • maximal 12 Monate Vertragslaufzeit und weitere Vertragsverlängerungen um jeweils einen Monat
  • einmonatige Kündigungsfrist
  • Preisgarantie, die Gaspreise, Netzentgelte, Steuern und Umlagen umfasst; allerdings nur dann, wenn der Tarif trotz Preisgarantie noch günstig ist

Einen Bonus sollten Sie nur dann berücksichtigen, wenn Sie den Bonus auf jeden Fall zum Ende der ersten Vertragslaufzeit bekommen. Besser ist aber, wenn Sie sich die Tarife ohne Bonus anzeigen lassen. So wissen Sie nämlich, was Sie das Gas kostet, wenn der Bonus in der zweiten Vertragslaufzeit wegfällt.

Gut ist außerdem, wenn Sie mehrere Portale nutzen. Denn nicht alle Vergleichsrechner berücksichtigen alle Anbieter. Zudem haben die Portale mitunter exklusive Angebote, die Sie nur dort abschließen können.

Haben Sie einen passenden Tarif gefunden, sollten Sie einen Screenshot mit den wichtigsten Merkmalen des Tarifs speichern. Sollte der Anbieter später in der Auftragsbestätigung zum Beispiel andere Preise verlangen oder einen beworbenen Bonus nicht vorsehen, können Sie sich auf Ihren Screenshot berufen.

3. Den neuen Vertrag abschließen und den alten Vertrag kündigen

Den neuen Gasvertrag können Sie direkt online abschließen, entweder über die Internetseite des Gasversorgers oder gleich über das Vergleichsportal. Den Vertrag mit Ihrem alten Anbieter müssen und sollten Sie nicht selbst kündigen. Erteilen Sie dem neuen Gasversorger stattdessen eine Vollmacht. So erledigt er alles, was mit der Kündigung und dem Wechsel zusammenhängt.

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Zeit drängt, weil die Kündigungsfrist in Kürze abläuft. Um eine Vertragsverlängerung zu vermeiden, ist es in diesem Fall besser, wenn Sie die Kündigung selbst erklären. Und auch wenn Sie wegen einer Preiserhöhung von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, sollten Sie den Gasvertrag selbst kündigen.

Für die Kündigung reicht ein kurzes, formloses Schreiben aus. Zum Beispiel so:

Ihr Name
Anschrift

Bisheriger Gasversorger
Anschrift

Datum

Kündigung des Gasliefervertrags

Kundennummer: ____________________
Zählernummer: ____________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben genannten Gasliefervertrag fristgerecht zum __________.

(Oder: Aufgrund der Preiserhöhung, die Sie mit Schreiben vom __________ angekündigt haben, mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den oben genannten Vertrag zum __________.)

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung umgehend schriftlich. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Da die Textform genügt, können Sie Ihrem bisherigen Anbieter die Kündigung per E-Mail oder Fax zuschicken. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, ist aber selbstverständlich auch ein Versand per Einschreiben möglich.

Achtung: Kündigen Sie das Gas beim alten Anbieter selbst, müssen Sie den neuen Anbieter darüber informieren. Meist gibt es dazu im Antragsformular einen entsprechenden Hinweis, den Sie ankreuzen können.

4. Die Vertragsbedingungen prüfen und den Zählerstand übermitteln

Der neue Anbieter wird Ihnen schriftlich bestätigen, dass er Ihren Antrag angenommen hat. Außerdem wird er Ihnen mitteilen, ab wann er Sie voraussichtlich mit Gas beliefern wird. Dadurch ist der neue Gasvertrag zustande gekommen.

Sie sollten jetzt noch einmal prüfen, ob alle Daten richtig sind und die Bedingungen mit dem beworbenen Angebot übereinstimmen. Sollte es Abweichungen geben, sollten Sie sich umgehend mit dem neuen Gasversorger in Verbindung setzen. Sofern Unstimmigkeiten auftreten, die sich nicht lösen lassen, können Sie den Vertrag meist innerhalb von 14 Tagen noch widerrufen.

An dem Tag, an dem der Wechsel stattfindet, lesen Sie den Zählerstand ab. Diesen Stand übermitteln Sie dann am besten dem alten Anbieter, dem neuen Gaslieferanten und dem Netzbetreiber. So vermeiden Sie Missverständnisse.

Von Ihrem bisherigen Gasversorger bekommen Sie dann noch eine Schlussrechnung. Diese Rechnung muss er innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende der Belieferung erstellen. Damit ist der Wechsel endgültig geschafft.

Wie lange dauert der Anbieterwechsel?

Der Wechsel des Anbieters als solches darf höchstens drei Wochen lang dauern. Allerdings bezieht sich dieser Zeitraum wirklich nur auf das eigentliche Wechselverfahren ab der Kontaktaufnahme Ihres neuen Anbieters mit dem Netzbetreiber.

Bis Sie Gas vom neuen Anbieter beziehen, kann es länger dauern. Denn hier spielt natürlich auch eine Rolle, welche Kündigungsfrist Sie einhalten müssen und welche Restlaufzeit Ihr bisheriger Gasvertrag hat.

Was ist, wenn etwas schiefgeht?

Sie müssen keine Angst vor einem Gasausfall haben. Denn in Deutschland ist der Bezug von Energie gesetzlich geregelt. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es Schwierigkeiten beim Anbieterwechsel geben sollte, werden Sie vom örtlichen Grundversorger beliefert. Ihr Gas fließt also in jedem Fall weiter.

Rein technisch gesehen, bleibt in Ihrem Haushalt bei einem Wechsel des Anbieters alles beim Alten. Es ist nicht notwendig, dass ein Mitarbeiter des alten oder neuen Gasversorgers in Ihre Wohnung kommt und etwas am Anschluss, den Leitungen oder dem Zähler verändert. Das Gas strömt wie bisher und in der gleichen Qualität durch die bestehenden Vorrichtungen. Zudem ist ein Anbieterwechsel kostenlos.