Bildrechte abtreten Vorlage: So nutzen Sie Bilder rechtssicher

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

Infos und Vorlage zu Bildrechte abtreten
Wenn es darum geht, Bildrechte abzutreten, müssen Sie zwischen verschiedenen Situationen unterscheiden.

Auf Internetseiten, in den sozialen Medien, in Büchern und Zeitschriften, auf Grußkarten: Bilder sind an vielen Stellen ein beliebtes Gestaltungselement. Sie lockern die Optik auf und können einen Text gut ergänzen. Zudem sagt ein Bild manchmal mehr als tausend Worte. Doch so riesig wie die Auswahl an Bildern ist, so vielfältig sind auch die rechtlichen Stolperfallen im Zusammenhang mit den Nutzungsrechten. Wir erklären, was Sie beachten sollten, wenn Sie Bilder und Fotos verwenden möchten. Und wenn Sie Bildrechte abtreten wollen, zeigen wir Ihnen anhand einer Vorlage, wie so eine Vereinbarung aussehen kann.

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Dank Digitalkamera, Bildbearbeitungsprogramm und Smartphone kann heutzutage so ziemlich jeder hochwertige Fotos und Grafiken erstellen. Und weil es keine große Sache ist, die Bilder hochzuladen, ist vor allem im Internet das Angebot riesig. Klar ist dann auch die Versuchung groß, die schönsten Bilder auszuwählen und zu verwenden.

Doch wenn Sie Bilder nutzen oder veröffentlichen möchten, sollten Sie ein paar rechtliche Dinge beachten. Ein gewisses Grundwissen zum Recht am eigenen Bild, zu den Nutzungsrechten und zum Urheberrecht ist unverzichtbar. Sonst kann schnell Ärger drohen.

In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die rechtlichen Bedingungen. Außerdem erklären wir, wie Sie vorgehen und was Sie bedenken sollten, wenn es darum geht, Bildrechte abzutreten.

Lichtbilder und Lichtbildwerke

Im Zusammenhang mit Fotos müssen Sie zunächst einmal zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken unterscheiden. Lichtbilder sind einfache Fotos aller Art, die keine besondere künstlerische, gestalterische oder handwerkliche Qualität aufweisen.

Im Unterschied dazu sind Lichtbildwerke persönliche geistige Schöpfungen. Es handelt sich also um Fotos, die keine alltäglichen Schnappschüsse sind und über das rein handwerkliche Erstellen hinausgehen. Vielmehr zeichnen sich die Fotos durch eine künstlerische und individuelle Note aus. Es wird auch davon gesprochen, dass die Fotos eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen.

Die Unterscheidung ist deshalb wichtig, weil sich die Einordnung als einfaches Lichtbild oder als Lichtbildwerk auf die Reichweite des Urheberrechts, die Dauer und den Umfang des Schutzes auswirkt. Vor allem im Streitfall, zum Beispiel bei einer unberechtigten Nutzung, kann die Abgrenzung entscheidend sein.

Allerdings betrifft das in erster Linie die Urheber-Persönlichkeitsrechte. Möchten Sie Bildrechte abtreten oder an sich abtreten lassen, ist es egal, ob es sich um ein einfaches Lichtbild oder ein geschütztes Lichtbildwerk im Sinne von § 2 UrhG (Urheberrechtsgesetz) handelt. Denn die Vorschriften bleiben gleich.

Das ergibt sich aus § 72 UrhG. Darin heißt es nämlich in Absatz 1:

Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.

Das Recht am eigenen Bild

Wenn von Bildrechten die Rede ist, sind damit meist die Rechte des Fotografen an seinen Fotos gemeint. Es geht also um die Urheberrechte, die der Fotograf als Urheber der Bilder hat.

Das Recht am eigenen Bild ist aber etwas anderes. Hier geht es um die Person, die auf dem Foto abgebildet ist. Und dabei gilt: Jeder kann selbst bestimmen, ob Bilder, auf denen er zu sehen ist, veröffentlicht werden dürfen.

Beim Recht am eigenen Bild spielen nicht die Urheberrechte, sondern die Persönlichkeitsrechte eine Rolle. Die Regelungen dazu finden sich in § 22 des Kunst-Urhebergesetzes. Er besagt:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. (…)

Möchten Sie Fotos verwenden und verbreiten, auf denen eine andere Person zu erkennen ist, brauchen Sie also die Zustimmung des Abgebildeten. Zu erkennen ist eine Person aber nicht nur dann, wenn ihr Gesicht zu sehen ist. Vielmehr können auch andere Dinge dazu führen, dass die Person eindeutig zu identifizieren ist. So zum Beispiel die Statur, die Körperhaltung oder besondere Merkmale wie auffällige Tattoos.

Lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich geben!

Dass Sie ein Foto nutzen dürfen, müssen Sie mit der abgebildeten Person nicht unbedingt schriftlich vereinbaren. Auch eine mündliche Einwilligung ist möglich. Sollte es aber zu Unstimmigkeiten kommen, sind Sie mit einer schriftlichen Erklärung auf der sicheren Seite.

So eine schriftliche Vereinbarung wird auch als Model-Release-Vertrag bezeichnet. Bei der Ausgestaltung des Vertrags haben Sie weitgehend freie Hand. Es bleibt also Ihnen selbst überlassen, welche Vereinbarungen Sie mit der abgebildeten Person treffen.

So können Sie zum Beispiel ausmachen, dass Sie das Foto uneingeschränkt in allen Medien veröffentlichen und auch bearbeiten dürfen. Genauso können Sie festhalten, dass Sie das Bild nur in bestimmten Medien und nur in der Original-Version verbreiten. Eine Musterformulierung für eine Einwilligungserklärung zeigen wir Ihnen gleich noch.

Was passiert bei einer widerrechtlichen Veröffentlichung?

Verstoßen Sie gegen die Rechte am eigenen Bild, droht nach § 33 KunstUrhG eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. In der Praxis ist aber wahrscheinlicher, dass Ihnen die abgebildete Person verbietet, das Foto weiterhin zu verwenden.

Veranlasst die Person zusätzlich eine Abmahnung, können hohe Abmahn- und Anwaltskosten auf Sie zukommen. Geben Sie eine Unterlassungserklärung ab und halten sich nicht daran, wird außerdem eine Vertragsstrafe fällig. Und wenn die Veröffentlichung des Fotos die abgebildete Person in ihren Rechten besonders schwer verletzt, müssen Sie unter Umständen Schadensersatz und Schmerzensgeld bezahlen.

Das Recht am eigenen Bild greift nicht immer

Es gibt ein paar Ausnahmen für das Recht am eigenen Bild. Damit die Kunst- und die Pressefreiheit nicht zu sehr eingeschränkt werden, hat der Gesetzgeber vier Fälle bestimmt, in denen keine Zustimmung notwendig ist. So gilt gemäß § 23 Abs. 1 KunstUrhG:

Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Aufnahmen in diesen vier Situationen dürfen Sie veröffentlichen, ohne dass die abgebildete Person die Bildrechte zuvor durch eine Erklärung abtreten muss.

Aber: Im Zweifel müssen Sie beweisen, dass das Foto unter die Ausnahmen fällt. Sind Sie unsicher, holen Sie sich deshalb besser die Zustimmung der abgebildeten Person ein.

Bildrechte abtreten – Vorlage für einen Model-Release-Vertrag

Haben Sie ein Foto aufgenommen, auf dem eine oder mehrere Personen eindeutig zu erkennen sind, und möchten Sie dieses Foto nun veröffentlichen oder nutzen, sollten Sie eine Erklärung aufsetzen. Durch diese Erklärung stimmt die abgebildete Person zu, dass Sie das Foto verwenden dürfen. Formulieren können Sie die Vereinbarung zum Beispiel so:

Hiermit erkläre ich,

_____ (Name und Anschrift der abgebildeten Person) _____,

mich damit einverstanden, dass

_____ (Ihr Name/Firmenname und Anschrift) _____

die am ________ erstellten Fotos zeitlich, räumlich, sachlich und inhaltlich unbeschränkt nutzen und verbreiten darf. Eine Veröffentlichung der Fotos darf sowohl in unveränderter als auch in bearbeiteter Form erfolgen.

Über das Recht am eigenen Bild gemäß § 22 KunstUrhG bin ich belehrt worden. Ich erhalte ein Honorar über ______ Euro/verzichte auf ein Honorar.

Ich bin (nicht) damit einverstanden, dass mein Name im Zusammenhang mit dem Foto genannt wird.

__________________________________________
Ort, Datum Unterschrift

Das allgemeine Muster sollten Sie natürlich immer auf Ihren Fall anpassen. Legen Sie zum Beispiel konkret fest, zu welchen Zwecken Sie das Foto verwenden wollen. Je allgemeiner die Formulierung ist, desto leichter kann sie angefochten werden. Und beachten Sie, dass bei Minderjährigen die Eltern die Einwilligung unterschreiben müssen.

Die Nutzungsrechte an Bildern vom Fotografen

Grundsätzlich verbleibt das Urheberrecht immer bei demjenigen, der das Foto gemacht hat. Der Urheber behält also das Urheberrecht, unabhängig davon, ob es Vereinbarungen über Nutzungsrechte gibt. Eine Übertragung des Urheberrechts ist aus rechtlicher Sicht nicht möglich.

Sie können aber die Bildrechte im Sinne von Nutzungsrechten abtreten oder an sich abtreten lassen. Und das sollten Sie auch tun, wenn Sie ein Foto verwenden wollen. Denn selbst wenn Sie ein Foto bei einem Fotografen in Auftrag gegeben haben, hat zunächst einmal der Fotograf die Rechte zur Nutzung des Bildes.

Erst wenn er Ihnen ein Nutzungsrecht einräumt, dürfen Sie das Foto verwenden und veröffentlichen.
Die rechtliche Grundlage dafür, dass der Fotograf die Bildrechte zur Nutzung an Sie abtreten kann, ergibt sich aus § 31 Abs. 1 UrhG. Darin heißt es:

Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

Für Sie ist demnach wichtig, dass Sie nicht nur die Nutzungsrechte als solches erhalten. Vielmehr zählt auch, in welchem Umfang der Fotograf die Bildrechte an Sie abtreten will.

Die Nutzungsrechte können unterschiedlich ausgestaltet sein

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in welcher Form der Fotograf die Bildrechte zur Nutzung abtreten kann. So unterscheidet das Gesetz zum einen zwischen dem einfachen und dem ausschließlichen Nutzungsrecht:

  • Das einfache Nutzungsrecht erlaubt Ihnen, das Foto in der vereinbarten Art zu verwenden. Allerdings kann der Fotograf auch anderen Personen durch eine entsprechende Lizenz Nutzungsrechte einräumen.
  • Beim ausschließlichen Nutzungsrecht überträgt der Fotograf nur Ihnen die Lizenz, das Foto zu nutzen.

Sinnvoll ist die Vereinbarung über ein ausschließliches Nutzungsrecht bei Fotos, die Sie in Auftrag gegeben haben. Denn so ist sichergestellt, dass kein Dritter Ihre Fotos für seine Zwecke einsetzen kann. Lediglich der Fotograf kann sich als Urheber das Recht vorbehalten, das Foto zum Beispiel als Referenz zu verwenden.

Zum anderen kann der Fotograf die Nutzungsrechte zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränken. Besagt die Vereinbarung zum Beispiel, dass Sie das Foto nur für Printmedien verwenden dürfen, können Sie es in Flyer, Postkarten oder Kataloge drucken.

Auf Ihrer Webseite hingegen dürfen Sie das Foto nicht verwenden. Würden Sie es trotzdem im Internet veröffentlichen, wäre das ein Verstoß gegen die Lizenzvereinbarung. Und Sie müssten mit einer Abmahnung rechnen, obwohl es einen Vertrag über das Recht zur Nutzung des Fotos gibt.

Die Bildrechte zur Nutzung per Vertrag abtreten

Bei der Übertragung von Nutzungsrechten ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie können die Vereinbarung also auch mündlich oder per E-Mail treffen. Aus Beweisgründen und um Streitigkeiten vorzubeugen, ist aber besser, wenn Sie ganz klassisch einen Vertrag aufsetzen.

In dem Vertrag sollten Sie Regelungen zu folgenden Fragen festhalten:

  • Handelt es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht?
  • In welchen Medien darf das Foto verwendet werden?
  • Ist die Nutzung auf einen bestimmten Zeitraum oder auf gewisse Länder beschränkt?
  • Darf das Foto nur privat oder auch kommerziell genutzt werden?
  • Müssen Sie das Foto in der vorliegenden Form verwenden oder dürfen Sie es bearbeiten?
  • Können Sie Ihr Nutzungsrecht an einen Dritten übertragen?
  • Muss der Fotograf als Urheber genannt werden, wenn Sie das Bild veröffentlichen?
  • Kann die Lizenz widerrufen werden und wenn ja, wie?

Je genauer Sie festhalten, wie und wofür ein Foto genutzt werden darf, desto geringer ist die Gefahr von Rechtsverletzungen. Behalten Sie aber auch im Hinterkopf, dass neben den Nutzungsrechten das Recht am eigenen Bild greifen kann, wenn auf dem Foto andere Personen zu sehen sind.

Die Nutzungsrechte bei Fotos aus Online-Datenbanken

Im Internet gibt es zahlreiche Bild-Datenbanken mit einer riesigen Auswahl an Fotos. Dazu kommen die unzähligen Bilder, die auf Webseiten und in den sozialen Medien zu finden sind.

Doch bloß weil ein Foto öffentlich zugänglich ist, heißt das noch lange nicht, dass Sie das Bild einfach so verwenden dürfen. Auch dann nicht, wenn das Foto keinen Hinweis auf ein Copyright hat oder Sie es kostenlos herunterladen können.

Der urheberrechtliche Schutz gilt selbstverständlich auch für Fotos im Internet. Und wenn Sie die Lizenzbestimmungen missachten, kann das teure Folgen für Sie haben.

Generell lassen sich Fotos, Grafiken und andere Bilder aus Online-Datenbanken in vier Gruppen einteilen:

Lizenzpflichtige Bilder

Ein lizenzpflichtiges Bild müssen Sie kaufen. Anschließend dürfen Sie es nur in dem Rahmen verwenden, der sich durch die Lizenz ergibt. So kann der Anbieter zum Beispiel festlegen, wo, in welcher Form und wie lange Sie das Bild nutzen dürfen.

Es ist also im Prinzip genauso, wie wenn Sie mit einem Fotografen einen Vertrag über die Nutzungsrechte abschließen. Je nach Umfang der Lizenz kann der Anbieter dann auch verschieden hohe Preise festlegen.

Lizenzfreie Bilder

Bei einem lizenzfreien Bild sind die Nutzungsrechte oft weiter gefasst. So ein Bild können Sie also freier verwenden.

Doch das heißt nicht, dass Sie mit dem Foto machen können, was Sie wollen. Vielmehr müssen Sie auch hier schauen, welche Vorgaben und Bestimmungen gelten. Außerdem können Gebühren anfallen. Denn ein Bild, das lizenzfrei ist, ist nicht automatisch auch kostenfrei.

Bilder mit freier Lizenz

Freie Lizenz bedeutet, dass Sie das Foto kostenfrei nutzen können. Gebühren werden also nicht fällig. Trotzdem unterliegen auch solche Bilder den Bestimmungen aus der Lizenz. Dabei legt der Anbieter im Rahmen der Lizenz fest, wo und wie Sie das Bild nutzen dürfen.

So kann er zum Beispiel bestimmen, dass Sie das Bild nur zu privaten Zwecken einsetzen oder nicht bearbeiten dürfen. Oder er kann vorgeben, dass Sie die Quelle und seinen Namen nennen müssen.

In vielen Fällen erfolgt das Abtreten der Bildrechte durch die sogenannten Creative Common Lizenzen. Sie bestehen aus verschiedenen Standard-Bausteinen, die der Anbieter beliebig zusammenstellen kann.

Gemeinfreie Bilder

Ist ein Werk gemeinfrei, unterliegt es keinen Urheberrechten mehr. Möglich ist das zum Beispiel, weil die Rechte abgelaufen ist. Denkbar ist aber auch, dass der Schöpfer des Bildes, soweit gesetzlich zulässig, alle Bildrechte abgetreten hat. Ein gemeinfreies Bild können Sie ohne Einschränkungen für Ihre Zwecke nutzen.

Fazit

Bei Bildern, die Sie selbst erstellt haben, liegt das Urheberrecht bei Ihnen. Deshalb können Sie auch selbst entscheiden, was Sie mit den Fotos machen. Sind darauf andere Personen zu erkennen, müssen Sie aber das Recht am eigenen Bild berücksichtigen. Die abgebildete Person muss die Bildrechte an Sie abtreten, damit Sie das Bild veröffentlichen dürfen.

Möchten Sie Ihre Fotos verkaufen, bestimmen Sie durch entsprechende Lizenzen darüber, in welchem Umfang Sie die Bildrechte abtreten und wie der Käufer oder Nutzer die Fotos verwenden darf. Andersherum müssen Sie bei Bildern, die Dritte erstellt haben, deren Lizenzbestimmungen einhalten. Andernfalls riskieren Sie teure Abmahnungen.