Bundeswehr Sozialwerk kündigen: So gehen Sie vor

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

Infos zu Bundeswehr Sozialwerk kündigen
Um Ihre Mitgliedschaft im Bundeswehr Sozialwerk zu beenden, müssen Sie schriftlich kündigen.

Das Bundeswehr Sozialwerk ist ein gemeinnütziger Verein. Er unterstützt Angehörige der Bundeswehr und deren Familien durch ein breites Spektrum an sozialen Angeboten. Um Mitglied zu werden, müssen Sie einen Antrag stellen. Möchten Sie die Mitgliedschaft wieder beenden, müssen Sie dem Verein eine schriftliche Kündigung zukommen lassen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann, wie und mit welcher Frist Sie Ihre Mitgliedschaft im Bundeswehr Sozialwerk kündigen können. Und eine Vorlage für die Kündigung haben wir natürlich auch für Sie!

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Beispielvorschau als Bild. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Bundeswerk Sozialwerk e.V. hat seinen Sitz in Bonn.
  • Eine Kündigung ist immer zum Ende eines Jahres möglich.
  • Für die Kündigung gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Deshalb muss Ihre Kündigung spätestens am 30. September vorliegen.
  • Sie müssen schriftlich kündigen.
  • Wann Sie in den Verein eingetreten sind, spielt für die Kündigung keine Rolle.
  • Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft im Bundeswehr Sozialwerk kündigen wollen, können Sie sich an unserem Musterbrief orientieren.

Es gibt verschiedene Verbände für Bundeswehr-Angehörige. Ein Beispiel ist der Bundeswehrverband. Ähnlich wie eine Gewerkschaft setzt er sich für die Interessen und Rechte von Soldaten und zivilen Mitarbeitern ein.

Ein anderes Beispiel ist das Bundeswehr Sozialwerk. Als gemeinnütziger Verein engagiert sich das Sozialwerk in der Fürsorge und unterstützt Mitglieder, die aus körperlichen, geistigen, seelischen oder auch wirtschaftlichen Gründen Hilfe brauchen.

Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Sie entscheiden selbst, ob Sie eintreten möchten. Und genauso wie Sie eintreten können, können Sie auch wieder austreten. Allerdings müssen Sie dabei ein paar Kleinigkeiten beachten.

Wir erklären, wie Sie vorgehen müssen, um Ihre Mitgliedschaft im Bundeswehr Sozialwerk wirksam zu kündigen.

Was ist das Bundeswehr Sozialwerk genau?

Das Bundeswehr Sozialwerk e.V. – kurz BwSW – wurde im Mai 1960 gegründet. Gründer war der damalige Bundesverteidigungsminister Franz Josef Strauß, der auch die Schirmherrschaft übernahm. Zusammen mit Strauß waren 20 Soldaten und zivile Mitarbeiter an der Gründung beteiligt.

Der gemeinnützige Verein ist im Bereich der Wohlfahrtspflege tätig. Konkret kümmert er sich um die soziale, gesundheitliche, kulturelle und sportliche Fürsorge für Bundeswehr-Angehörige und deren Familien.

Er greift Mitgliedern, die zum Beispiel mit einem Handicap klarkommen müssen, von einem Auslandseinsatz betroffen sind, Angehörige verloren haben oder unverschuldet in eine Notlage geraten sind, finanziell und materiell unter die Arme.

Dabei begann alles mit ein paar Erholungsheimen. Inzwischen ist das soziale Angebot sehr groß. So unterhält das BwSW Hotels, Ferienunterkünfte und Campingplätze in Deutschland und Europa.

Die Schwerpunkte bilden Freizeiten und Reisen für Kinder und Jugendliche, Erwachsene, Senioren, Familien und Behinderte. Zu diesem Zweck arbeitet der Verein auch mit Sozialwerken anderer Bundesressorts und befreundeter Streitkräfte zusammen.

Der Verein bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, kostengünstig in Urlaub zu fahren, Bildungsreisen zu unternehmen oder sich sportlich zu betätigen. Damit eine gute Erholung sichergestellt ist, organisiert das BwSW auch die Betreuung der Kinder. Einkommensschwache Familien können einen Zuschuss erhalten.

Die Aktion Sorgenkinder

1973 wurde die „Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien des BwSW“ ins Leben gerufen. Weitestgehend spendenfinanziert, organisiert die Aktion Freizeiten für behinderte Menschen und unterstützt gezielt mit Einzelhilfen.

So gibt es zum Beispiel eine Familienbetreuung für die Angehörigen von Soldaten und zivilen Mitarbeitern, die im Ausland eingesetzt sind. Daneben setzt sich die Aktion für Soldaten und deren Familien ein, wenn die Soldaten bei Auslandseinsätzen verwundet oder verletzt wurden. Außerdem kümmert sich die Aktion intensiv um die Hinterbliebenen von Bundeswehr-Angehörigen, die in Einsätzen gefallen sind.

Wer kann Mitglied im Bundeswehr Sozialwerk werden?

Mitglied im BwSW können folgende Personengruppen werden:

  • aktive Soldatinnen und Soldaten
  • Beamte, angestellte Arbeitnehmer und Azubis, die der Bundeswehr als zivile Mitarbeiter angehören
  • ehemalige Soldatinnen, Soldaten und zivile Mitarbeiter der Bundeswehr
  • Ehepartner, Kinder und Hinterbliebene von Mitgliedern des BwSW

Andere Personen können dem Verein nur dann beitreten, wenn sie sich dem Zweck des BwSW besonders verbunden fühlen und der Bundesvorstand den Antrag durch einen entsprechenden Beschluss annimmt.

Um Mitglied zu werden, müssen Sie eine Beitrittserklärung ausfüllen. Das Formular dazu ist auf der Internetseite des BwSW hinterlegt.

Der Bundesvorstand prüft daraufhin, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Ist das der Fall, bekommen Sie eine Nachricht und werden als Mitglied aufgenommen. Dabei können Sie dem BwSW jederzeit beitreten.

Wie teuer ist die Mitgliedschaft im BwSW?

Da sich das Bundeswehr Sozialwerk durch die Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert, ist die Mitgliedschaft nicht kostenlos. Stattdessen beträgt der Regelbeitrag 4 Euro pro Monat. Das entspricht einem Jahresbeitrag von 48 Euro.

Neben dem Regelbeitrag gibt es noch einen ermäßigten Beitrag. Er ist für Azubis, Beamte im Vorbereitungsdienst, Schüler, Studenten und Freiwillig Wehrdienstleistende vorgesehen. Sie bezahlen nur 1 Euro monatlich, also 12 Euro jährlich. Sobald Sie die Ausbildung abgeschlossen haben, endet die Beitragsermäßigung und Sie zahlen danach den Regelbeitrag.

Wie kann ich die Mitgliedschaft im Bundeswehr Sozialwerk kündigen?

Möchten Sie nicht länger Mitglied des Bundeswehr Sozialwerks bleiben, können Sie die Mitgliedschaft kündigen. Ebenso wie die Eintrittserklärung muss dabei auch Ihre Austrittserklärung schriftlich erfolgen. Ein Formular wie für den Antrag auf eine Mitgliedschaft gibt es aber nicht. Stattdessen müssen Sie ein eigenes Schreiben aufsetzen.

Ihre Kündigung können Sie ruhig kurz halten. Es genügt, wenn Sie in einfachen Worten erklären, dass Sie die Mitgliedschaft im Bundeswehr Sozialwerk kündigen. Geben Sie im Schreiben aber Ihre Mitgliedsnummer an. Dadurch ist sichergestellt, dass Ihre Kündigung eindeutig zugeordnet werden kann.

Gründe für Ihren Austritt müssen Sie nicht angeben. Ebenso ist kein konkretes Datum erforderlich. Es reicht, wenn Sie zum nächstmöglichen Termin kündigen. Zumal Sie ohnehin nur zum Jahresende aus dem Verein austreten können.

Und Sie brauchen auch nicht extra zu erwähnen, dass eine eventuell erteilte Einzugsermächtigung erlischt. Denn das passiert mit dem Ende Ihrer Mitgliedschaft automatisch. Allerdings sollten Sie um eine Bestätigung Ihrer Kündigung bitten. Dadurch können Sie sicher sein, dass Ihre Mitgliedschaft tatsächlich wie gewünscht endet.

Die Kündigungsfrist

Damit Ihre Austrittserklärung wirksam werden kann, müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten. Sie beträgt drei Monate.

Für Sie bedeutet das: Ihre Kündigung muss spätestens am 30. September beim BwSW eingegangen sein. Sind Sie zu spät dran, verlängert sich Ihre Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr und Sie können erst zum Ende des Folgejahres austreten.

Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist, wann das Schreiben beim Bundeswehr Sozialwerk ankommt. Wann Sie es geschrieben oder abgeschickt haben, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass Ihre Kündigung spätestens Ende September eingegangen ist.

Allerdings müssen Sie nicht warten, bis der Stichtag näher rückt. Genauso können Sie Ihre Bundeswehr Sozialwerk Kündigung schon sehr viel früher im Verlauf des Jahres verschicken. Wirksam wird sie dann zum Jahresende.

Wann Sie dem BwSW beigetreten sind, ist für die Kündigung unerheblich. Denn das BwSW nimmt Kündigungen nur zum Jahresende entgegen. Ob Sie schon seit mehreren Jahren Mitglied sind oder Ihre Mitgliedschaft zum Beispiel im März oder Juni eines Jahres begonnen hat, macht also keinen Unterschied.

Es zählt nur, dass Sie bis spätestens am 30. September schriftlich gekündigt haben müssen, wenn Sie zum Ende des desselben Jahres austreten wollen.

Die formalen Vorgaben für die Kündigung

Aus § 6 der Satzung geht hervor, dass Sie Ihren Austritt aus dem BwSW schriftlich erklären müssen. Sie können das Bundeswehr Sozialwerk zwar auch per E-Mail, telefonisch und per Fax erreichen. Trotzdem sind Sie mit einem klassischen Brief, den Sie von Hand unterschreiben und per Post verschicken, am besten beraten. Denn dadurch ist die Schriftform auf jeden Fall erfüllt.

Die Kontaktdaten vom Bundeswehr Sozialwerk lauten:

Bundeswehr-Sozialwerk e.V.
Ollenhauerstraße 2
53113 Bonn
Telefon: 0228 37737- 460
Fax: 0228 37737- 444
E-Mail: [email protected]

Um Ihre Mitgliedschaft im Bundeswehr Sozialwerk zu kündigen, haben wir einen Musterbrief für Sie vorbereitet. Ihn müssen Sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und rechtzeitig abschicken.

Musterbrief: Bundeswehr Sozialwerk kündigen

Ihr Name
Anschrift

Bundeswehr-Sozialwerk e.V.
Ollenhauerstraße 2
53113 Bonn

Datum

Austrittserklärung
Mitgliedsnummer ____________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im Bundeswehr-Sozialwerk e.V. fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung für den Eingang und die Wirksamkeit meiner Austrittserklärung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift