Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger
Ob die Kfz-Versicherung, die private Haftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung, eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Lebensversicherung, nahezu jeder hat mehrere Versicherungsverträge abgeschlossen. Schließlich ist niemand vor einem Missgeschick oder einem Unglück gefeit und eine Versicherung bietet zumindest im Hinblick auf die finanziellen Folgen Schutz. Dieses Sicherheitsbedürfnis ist natürlich auch den Versicherungsgesellschaften gut bekannt und so kommen in regelmäßigen Abständen neue Produkte auf den Markt. Gleichzeitig ist der Markt hart umkämpft und um ihre Position behaupten zu können, werben die Versicherer immer wieder mit attraktiven Angeboten.
Andererseits kann es durchaus vorkommen, dass ein Versicherungsnehmer mit seiner Versicherung nicht zufrieden ist, weil sie einen Schaden nicht übernimmt, die Beiträge erhöht, nicht die erhofften Renditen bringt oder der Service zu wünschen übrig lässt. Möglich ist aber auch, dass der Versicherungsnehmer eine Versicherung schlichtweg nicht mehr benötigt. Spätestens wenn sich ein Versicherungsnehmer von seiner bisherigen Versicherung trennen möchte, stellt sich jedoch oft die Frage, wie es den eigentlich mit dem Kündigungsrecht bei Versicherungen aussieht.
Das Kündigungsrecht bei Versicherungen
Versicherungen werden üblicherweise für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Die Grundlage für die Laufzeiten bildet dabei meist ein Versicherungsjahr, viele Versicherer gewähren aber Rabatte, wenn eine mehrjährige Mindestvertragslaufzeit vereinbart wird. Wurde der Vertrag mit einer mehrjährigen Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen, ist eine Kündigung frühestens nach dem dritten Jahr möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Mindestvertragslaufzeit beispielsweise fünf Jahre beträgt. Danach und bei allen Verträgen mit einer einjährigen Vertragslaufzeit ist eine Kündigung immer zum Ende eines Versicherungsjahres möglich. Welche Kündigungsfrist eingehalten werden muss, ergibt sich aus den Vertragsbedingungen. Bei Sachversicherungen wie beispielsweise der Haftpflicht-, der Hausrat-, der Wohngebäude- oder der Rechtschutzversicherung beträgt die Kündigungsfrist jedoch meist drei Monate, eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung kann normalerweise mit einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Werden die Beiträge für eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung nicht jährlich, sondern monatlich, quartalsweise oder halbjährlich bezahlt, ist eine Kündigung immer zum nächsten Zahlungstermin möglich. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist dann einen Monat. Eine Besonderheit gibt es bei der Kfz-Versicherung. Sie wird normalerweise für ein Jahr abgeschlossen, wobei ein Versicherungsjahr in aller Regel auch einem Kalenderjahr entspricht. Da die Kfz-Versicherung mit einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden kann, ist der 30. November der Stichtag, an dem die Kündigung spätestens beim bisherigen Versicherer vorliegen muss.
Neben der fristgerechten Kündigung gibt es bei der Kfz-Versicherung und den Sachversicherungen aber auch ein Sonderkündigungsrecht. Dieses entsteht dann, wenn der Versicherer eine Erhöhung der Beiträge ankündigt oder wenn es zu einem Schadenfall kam, unabhängig davon, ob der Schaden reguliert oder abgelehnt wurde. Von seinem Sonderkündigungsrecht kann der Versicherungsnehmer einen Monat lang Gebrauch machen.
Eine Versicherung kündigen
Die Kündigung einer Versicherung bedarf grundsätzlich der Schriftform, wobei Schriftform bedeutet, dass die Kündigung von Hand unterschrieben sein muss. Einige Versicherer akzeptieren zwar auch eine Kündigung per Mail oder Fax, auf der sicheren Seite ist der Versicherungsnehmer aber, wenn er einen nachweisbaren Versandweg wählt. Im Zweifel muss er nämlich beweisen, dass er eine Kündigung ausgesprochen und der Versicherer die Kündigung erhalten hat. Als Kündigung selbst reicht ein kurzes Schreiben aus, in dem der Versicherungsnehmer alle relevanten Vertragsdaten nennt und die Beendigung des Vertrags erklärt. Wichtig ist aber, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer ankommt. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist immer das Eingangsdatum beim Versicherer und nicht, wann die Kündigung geschrieben oder abgeschickt wurde. Trifft die Kündigung zu spät beim Versicherer ein, verlängert sich der Vertrag in aller Regel automatisch um eine weitere Laufzeit.
Musterbeispiel für die Kündigung einer Versicherung
Versicherungsnehmer
Anschrift
Versicherungsgesellschaft
Anschrift
Ort, das Datum
Kündigung der ……… Versicherung ………
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich von meinem vertraglich zugesicherten Kündigungsrecht Gebrauch und kündige die bei Ihnen bestehende
……… Versicherung ………,
Policennummer …………………………,
Versicherten-/Kundennummer ……………………….
fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Gleichzeitig widerrufe ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung zum Vertragsende. Von Rückholversuchen oder der Unterbreitung anderweitiger Angebote bitte ich abzusehen.
Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung unter verbindlicher Angabe des Vertragsendes schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Versicherungsnehmer