Private Haftpflichtversicherung kündigen

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger

Private Haftpflichtversicherung kündigenDie private Haftpflichtversicherung ist zwar keine Pflichtversicherung, aber innerhalb der Gruppe der freiwilligen Versicherungen wohl eine der wichtigsten und sinnvollsten Versicherungen überhaupt. Hintergrund hierfür ist, dass jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, letztlich unbegrenzt und mit seinem gesamten Privatvermögen für diesen Schaden haftet. So sieht es das Bürgerliche Gesetzbuch vor. Handelt es sich bei dem Schaden lediglich um ein verschüttetes Getränk auf dem Teppich oder Sofa oder ist versehentlich eine Vase zu Bruch gegangen, wird der Schaden vielleicht noch ohne größere Probleme aus eigener Tasche zu finanzieren sein. Kam es jedoch nicht nur zu einem kleinen Sach-, sondern zu einem Personenschaden, können die finanziellen Folgen sehr schnell gravierend werden und mitunter sogar ernsthaft die Existenz bedrohen.

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An dieser Stelle kommt die private Haftpflichtversicherung ins Spiel. Sie reguliert Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter, die der Versicherungsnehmer oder ein Angehöriger seines Haushalts verursacht hat. Gleichzeitig wehrt sie aber auch Forderungen ab, die überhöht sind oder zu Unrecht gegenüber dem Versicherungsnehmer erhoben werden. Neben dem klassischen Leistungsumfang kann eine private Haftpflichtversicherung um die Absicherung von Risiken wie einer Ausfalldeckung, der Deckung für Kinder unter sieben Jahren, Mietsach- und Schlüsselschäden, Gefälligkeitsschäden oder Schäden bei ehrenamtlichen Tätigkeiten erweitert werden. Ein paar Infos und Tipps rund um die private Haftpflichtversicherung fasst dieses Video zusammen:

Nachdem die private Haftpflichtversicherung von sehr vielen Versicherungsgesellschaften angeboten wird, kann es im Hinblick auf den Leistungsumfang und die Kosten deutliche Unterschiede geben. Stellt der Versicherungsnehmer fest, dass er seine Privathaftpflichtversicherung bei einem anderen Anbieter zu attraktiveren Konditionen erhalten könnte, kann er seinen bestehenden Vertrag selbstverständlich kündigen. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag nicht mehr benötigt. Für die Kündigung der privaten Haftpflichtversicherung gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit ist eine ordentliche Kündigung. Diese ist immer zum Ende einer Vertragslaufzeit möglich, die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Wichtig ist aber, dass die Kündigung dem Versicherer rechtzeitig vorliegt, denn andernfalls verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr. Für eine fristgerechte Kündigung reicht ein kurzes Schreiben aus, begründet werden muss die Kündigung nicht.

Private Haftpflichtversicherung kündigenDie zweite Möglichkeit, um die private Haftpflichtversicherung zu kündigen, ist eine außerordentliche Kündigung. Diese ist möglich, wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung bei gleichbleibendem Leistungsumfang ankündigt. Der Versicherungsnehmer kann die Versicherung dann innerhalb von einem Monat nach der Mitteilung über die Prämienerhöhung kündigen. Daneben entsteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn es zu einem Schaden kam. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherer den Schaden abgelehnt oder übernommen hat. Auch nach einem Schadenfall beträgt die Frist für eine außerordentliche Kündigung einen Monat. Dies gilt übrigens nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für den Versicherer. Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich außerdem dann, wenn der Versicherungsnehmer einen Haushalt gründet und sein Partner ebenfalls eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Um eine Doppelversicherung zu vermeiden, kann der jüngere Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Derjenige, dessen Vertrag gekündigt wurde, wird kostenfrei in die Haftpflichtversicherung aufgenommen, die bestehen bleibt. Verstirbt der Versicherungsnehmer, kann der Versicherungsvertrag ebenfalls mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.

 

Mustervorlage: die private Haftpflichtversicherung kündigen

Versicherungsnehmer
Anschrift

Versicherungsgesellschaft
Anschrift

Ort, Datum

 

Außerordentliche Kündigung der bestehenden privaten Haftpflichtversicherung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem Schreiben, das ich am ………….. erhalten habe, kündigen Sie eine Beitragserhöhung an. Eine Leistungsverbesserung ist mit der Prämienerhöhung allerdings nicht verbunden. Aus diesem Grund mache ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige die bei Ihnen bestehende private Haftpflichtversicherung.

Genaue Bezeichnung der Versicherung: ……………………………………..
Nummer des Versicherungsscheins: …………………………………………..
Kundennummer: ………………………………………………………………………

außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Gleichzeitig widerrufe ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung zum Vertragsende.

Von Rückwerbeversuchen in jeglicher Form bitte ich abzusehen. Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung schriftlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Versicherungsnehmer