Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger
Haustiere machen ihren Besitzern große Freude und sind nicht selten guter Freund und fester Bestandteil der Familie. Aber Haustiere sind und bleiben Tiere und selbst das liebste, bravste und am besten erzogene Haustier kann einmal ausbüchsen oder beim Spielen und Toben einen Schaden verursachen. Ist nur ein kleines Malheur passiert, lässt sich der Schaden oft ohne größere Probleme und aus eigenen Mitteln regulieren. Hat das Tier jedoch einen größeren Sachschaden oder gar einen Personenschaden verursacht, kann es schwierig werden.
Grundsätzlich haftet nämlich der Tierhalter mit seinem gesamten Privatvermögen für den entstandenen Schaden, selbst wenn der Unfall nicht vorhersehbar war und der Tierhalter eigentlich nicht unbedingt die Schuld daran trägt. Um sich vor den finanziellen Folgen zu schützen, kann eine Tierhalterhaftpflichtversicherung daher sehr sinnvoll sein.
Bei kleineren Tieren wie Meerschweinchen, Hamstern, Vögeln oder Katzen ist keine separate Versicherung erforderlich, denn sie sind in aller Regel über die private Haftpflichtversicherung abgesichert. Für Schäden, die Hunde, Pferde, Rinder, Wildtiere und andere größere, privat gehaltene Tiere verursacht haben, kommt die private Haftpflichtversicherung nicht auf, hier ist eine eigenständige Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig. Sie reguliert Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter, prüft aber auch, ob die Forderungen berechtigt sind und wehrt überhöhte oder ungerechtfertigte Ansprüche ab. Prinzipiell ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung dabei eine freiwillige Versicherung. Eine Ausnahme gilt lediglich für Hunde, denn in einigen Bundesländern ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung generell vorgeschrieben, in anderen Bundesländern muss sie bei bestimmten Hunderassen abgeschlossen werden. Einige weitere Infos zur Tierhalterhaftpflichtversicherung zeigt auch dieses Video:
https://www.youtube.com/watch?v=0eRWJTuzqgM
Nun ist Versicherung aber nicht gleich Versicherung. Je nach Anbieter kann es nämlich deutliche Unterschiede beim Versicherungsumfang und den Kosten geben. So unterscheiden sich die Tierhalterhaftpflichtversicherungen unter anderem hinsichtlich der Deckungssummen und der Höhe der Selbstbeteiligung, aber auch im Hinblick auf die Versicherungsbedingungen, beispielsweise dahingehend, ob der Versicherungsschutz nur im Inland oder auch bei Auslandsaufenthalten gilt. Ratsam ist daher, sich das Kleingedruckte genau anzuschauen und nicht nur auf den Preis, sondern eben auch auf die Leistungen zu achten. Möchte der Versicherungsnehmer seinen bestehenden Vertrag nicht fortführen, kann er die bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung natürlich auch wieder kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres möglich. Hierfür reicht ein kurzes Kündigungsschreiben aus, Kündigungsgründe müssen nicht genannt werden. Wichtig ist aber, die Kündigungsfrist einzuhalten, die in aller Regel drei Monate beträgt. Kommt die Kündigung zu spät beim Versicherer an, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr und eine ordentliche Kündigung ist dann erst wieder im Folgejahr möglich.
Neben der ordentlichen Kündigung kommt unter Umständen aber auch eine außerordentliche Kündigung in Frage. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht nach einem Schadenfall und wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung ankündigt, ohne dass sich der Leistungsumfang ändert. In diesen beiden Fällen kann der Vertrag innerhalb von einem Monat nach der Ankündigung der Prämienanhebung oder der Bearbeitung des Schadenfalls gekündigt werden. Ob der Versicherer den Schaden abgelehnt oder reguliert hat, spielt dabei übrigens keine Rolle. Verstirbt das versicherte Haustier, kann der Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, teilweise ist hierfür aber die Vorlage einer tierärztlichen Bestätigung erforderlich.
Mustervorlage: die Tierhalterhaftpflichtversicherung kündigen
Versicherungsnehmer
Anschrift
Versicherungsgesellschaft
Anschrift
Ort, Datum
Kündigung der bei Ihnen bestehenden Tierhalterhaftpflichtversicherung
Nummer des Versicherungsscheins: …………………………………………
Kundennummer: …………………………………………………………………….
Versichertes Tier: …………………………………………………………………..
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich die bei Ihnen bestehende, oben genannte Tierhalterhaftpflichtversicherung fristgerecht zum Ablauf dieses Versicherungsjahres am …………………
Gleichzeitig widerrufe ich die Einzugsermächtigung, die ich Ihnen im Zusammenhang mit dieser Versicherung erteilt habe, zum Vertragsende.
Die Kündigung erfolgt, weil ich zu einem anderen Anbieter wechseln werde. Daher bitte ich ausdrücklich darum, von Kontaktaufnahmen zu Rückwerbezwecken abzusehen.
Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Versicherungsnehmer