Direktversicherung kündigen

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

AltersvorsorgeWas genau ist eigentlich eine Direktversicherung? Hier gibt es zwei Antwortmöglichkeiten. Erstens, wird darunter, vor allem im Ausland, eine Versicherung verstanden, die direkt über das Internet, Telefon oder per E-Mail geschlossen wurde. In Deutschland wird unter der Direktversicherung vor allem eine Lebensversicherung verstanden, die von einem Arbeitgeber abgeschlossen wird, jedoch von einem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen, bezogen wird. Sie also Teil der betrieblichen Altersvorsorge und wir auch steuerlich so betrachtet. Es stellt sich nun die Frage, wenn Anspruchssteller (Betrieb) und Versicherter (Arbeitnehmer) nicht ein und dieselbe Person sind, wer kann die Versicherung dann eigentlich kündigen? In der Regel ist im deutschen Recht nur der Vertragspartner (Betrieb) zu einer Kündigung berechtigt. Gilt das dann auch in diesem Fall? In Anbetracht der Tatsache, dass heute immer weniger Arbeitnehmer bis zum Rentenalter in ein und demselben Betrieb tätig sind, ist diese Frage sehr aktuell.
Der Beitrag klärt darüber auf. Natürlich bekommen Sie hier auch ein kostenloses Kündigungsschreiben zur Verfügung gestellt, mit dem Sie die Direktversicherung einfach, schnell und rechtssicher kündigen können.

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Beispielvorschau als Bild. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Kann der Arbeitgeber die Direktversicherung (betriebliche Altersvorsorge) kündigen?

Die Beiträge die der Arbeitgeber in die Direktversicherung einzahlt, sind Teil Ihres Gehaltes. Aus diesem Grund, kann der Arbeitgeber die Versicherung auch nicht einfach so kündigen. Damit würde er Ihnen diesen Teil Ihres Gehaltes entziehen. Im Ergebnis, kann der Arbeitgeber hier nicht die Kündigung aussprechen. Aber, er kann die Zahlungen dafür einstellen. Als Teil Ihres Gehaltes, muss er die Direktversicherung nur so lange zahlen, wie sie in dem Unternehmen beschäftigt sind. Scheiden Sie aus, so wird der Arbeitgeber auch die Zahlungen einstellen. Dies kommt einer Kündigung durch den Arbeitgeber zwar nahe, begünstigt bleiben dennoch Sie. Sie müssen dann auch entscheiden, was mit dem angesparten Geld passieren soll. Aber, einfach auszahlen lassen geht leider nicht. Sie haben im Grunde zwei Möglichkeiten. Die Versicherung selbst weiter besparen oder, falls Sie eine neue Stelle antreten, Ihren neuen Arbeitgeber bitten, die Direktversicherung zu übernehmen.

Kann der Arbeitnehmer die Direktversicherung vor Ablauf kündigen und sich den Betrag auszahlen lassen?

Personalabteilungen werden immer häufiger mit dem Wunsch des Arbeitnehmers konfrontiert, die Direktversicherung zu kündigen. Aber geht das so einfach? Immerhin ist diese steuerlich begünstigt. Eine Steuerpflicht entsteht erst im Rentenalter, wenn diese ausgezahlt wird. Sind Sie aus dem Betrieb ausgeschieden, so können Sie die Direktversicherung nicht einfach kündigen. Einzige Ausnahme ist im Falle dessen, das der bereits eingezahlte Betrag sehr geringfügig ist. Sie übernehmen den Vertrag also von Ihrem Arbeitgeber und können nun:
1. Den Betrag selbst weiter einzahlen, leider aber ohne die steuerlichen Vorteile dessen, sodass es meist wenig Sinn macht weiter einzuzahlen.
2. Die Beitragszahlungen aussetzten und sich im Rentenalter die (kleine) Rente auszahlen lassen.
3. Die Direktversicherung von Ihrem neuen Arbeitgeber weiter bezuschussen lassen. Das bringt zwar meist einen Wechsel der Versicherungsgesellschaft mit sich, Ihr Arbeitgeber ist aber grundsätzlich dazu verpflichtet, in die Direktversicherung weiter einzuzahlen.
Eine Kündigungsmöglichkeit ist bei einem Arbeitsplatzwechsel nicht vorgesehen. Der zu diesem Zeitpunkt angesparte Betrag bleibt in der Police und wird erst mit Eintritt in die Rente in Teilen oder als ganzen ausgezahlt.

Die Direktversicherung wegen Arbeitslosigkeit kündigen

Ist eine Direktversicherung abgeschlossen worden, so geschah dies in Zeiten, in denen Sie gut verdient hatten und sich das fehlende Gehalt „gut leisten konnten“. Brachte es ja auch steuerliche Vorteile, die genutzt werden konnten. Nun wurden Sie aber mehr oder weniger unerwartet arbeitslos. Vielleicht weil es für Sie in dem Job „nicht mehr passte“ oder aber, weil der Betrieb stillgelegt wurde. Ein Blick auf Ihren Jahreskontoauszug der Direktversicherung lässt Sie jetzt aber vielleicht erleichtert aufatmen. Nicht selten sind hier Summen im 5-stelligen Bereich angespart worden. Zumindest würde es Ihnen reichen um den laufenden Kredit für Ihr Haus auszulösen oder das Geld könnten Sie verwenden, um sich nun doch noch selbstständig zu machen. Sie haben den Entschluss gefasst, die Direktversicherung zu kündigen und sich den angesparten Betrag auszahlen zu lassen.
Die Erfahrungen mit dem Abschluss von Direktversicherungen zeigen, dass sich die meisten beim Vertragsschluss keine Gedanken zum Thema Kündigung der Direktversicherung gemacht haben. Üblicherweise kann man einen einmal geschlossenen Vertrag kündigen. Selbst die Ehe, die eigentlich „bis das der Tod uns scheidet“ halten sollte, kann beendet werden. Warum kann dann nicht auch die Direktversicherung gekündigt werden? Aber weit gefehlt. Die Direktversicherung ist tatsächlich unkündbar. Ihr finanzieller Engpass wird hier leider überhaupt nicht gesehen. Sie können lediglich die Zahlungen in die Versicherung einstellen. Ausgezahlt bekommen Sie Ihr erspartes aber leider erst im Rentenalter.

Die Direktversicherung mit 60 kündigen. Geht das?

Sie sind 60 oder werden es bald? Jetzt stellt sich Ihnen die Frage, können Sie Ihre Direktversicherung nun kündigen und erhalten den angesparten Betrag daraus? Das Geld würde sich gut eignen um nochmal eine Weltreise zu machen. Wenn nicht jetzt, wann dann? Immerhin sind Sie dem „Rentenalter“ doch schon sehr nahe. Die Frage lässt sich aber dennoch nicht so einfach beantworten. Wann genau Sie mit der Auszahlung rechnen können, hängt von der vertraglichen Vereinbarung zu Ihrer Direktversicherung ab. In der Regel kann die Versicherung aber zum 60, spätestens zum 62. Geburtstag gekündigt und aufgelöst werden. Herzlichen Glückwunsch, Sie sind dem jetzt sehr nahe! Schauen Sie am besten mal in Ihre Unterlagen und verwenden Sie unser kostenloses Kündigungsschreiben um die Versicherung nun rechtzeitig zu kündige.

Kostenloses Kündigungsschreiben: Kündigung der Direktversicherung

Das hier bereit gestellte Musterschreiben muss individuell vervollständigt werden und ersetzt nicht die anwaltliche Besprechung.

Bitte beachten Sie: Die Direktversicherung kann nur zum Ablauf des Vertrages, also in der Regel beim Eintritt in das Rentenalter, gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht vorgesehen.

Absender:
Ihr Vor- und Nachname
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort

______________________________________________________________

Empfänger:
Versicherung
Ansprechpartner
Straße/ Hausnummer oder Postfachnummer
Postleitzahl/ Ort Ort, Datum

 

Kündigung der Direktversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen die fristgerechte Kündigung meiner, bei Ihnen abgeschlossenen Direktversicherung.

Vertragsnummer:_______________________________
Versicherungsnummer:__________________________

Bitte überweisen Sie den gesamten Betrag auf folgendes Konto:
Kontoinhaber:
Bank:
IBAN:
BIC:

Oder:
Ich möchte von der Möglichkeit einer lebenslangen Auszahlung Gebrauch machen. Bitte überweisen Sie mir monatlich den mir zustehenden Betrag auf folgendes Konto:
Kontoinhaber:
Bank:
IBAN:
BIC:

Bitte bestätigen Sie mir dieses Kündigungsschreiben sowie den Kündigungstermin schriftlich innerhalb der nächsten 14 Tage nach Erhalt.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

________________________
handschriftliche Unterschrift

 

Musterschreiben: ordentliche Kündigung der Direktversicherung als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

 

Die Direktversicherung kündigen. Was ist der Rückkaufwert?

Wie bereits geschildert, können Sie eine Direktversicherung nicht einfach vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Aber es gibt doch ein kleines Schlupfloch. Sind Sie noch bei dem Arbeitgeber beschäftigt, der auch die Police abgeschlossen hat, so können Sie diesen Bitten die Versicherung zu kündigen und Ihnen den Rückkaufwert auszuzahlen. Wichtig: Eine Kündigung ist nur so möglich. Nach Beendigung des Arbeitsvertrages oder nach einem Arbeitgeberwechsel ist dies auf gar keinen Fall mehr möglich!

 

Wenn die Kündigung nicht möglich ist, ist dann der Rückkauf juristisch möglich?

Um die Kündigung so zu erreichen ist ein kleiner Kunstgriff notwendig. Es stellt zwar rein praktisch eine Kündigung dar. Streng genommen handelt es sich dabei aber um einen Rückkauf der Versicherung. Den Rückkaufwert erstattet Ihnen Ihr Unternehmen dann im Sinne einer Abfindung. Eine Abfindungszahlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist gleich in welcher Höhe möglich.
Wichtig hier ist, dass der Rückkauf nicht unmittelbar vor einer Kündigung veranlasst wird. Denn eine Abfindungszahlung direkt vor einer Kündigung könnte gegen das Abfindungsverbot verstoßen.

 

Aber wie genau gehen die Rückabwicklung und die Abfindungszahlungen vonstatten?

Rückkauf einer Direktversicherung
1. In einem laufenden Arbeitsverhältnis kann eine Anwartschaft auf die betriebliche Altersvorsorge nur mit Zustimmung beider Parteien getroffen werden. Aber: befindet sich der Arbeitnehmer in einer finanziellen Notlage, kann der Arbeitgeber den Wunsch nicht ablehnen.
2. Der Rückkauf sollte in einer Abfindungsvereinbarung dokumentiert werden. Denn theoretisch könnte der Arbeitnehmer im Rentenalter nochmal auf den Arbeitgeber zukommen und die Auszahlung ein zweites Mal verlangen.
3. Der Arbeitgeber sollte seine Mitarbeiter schriftlich darauf hinweisen, dass der Rückkauf mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden sein kann. Selten wird bei einem Rückkauf der bis dato eingezahlte Betrag ausgeschüttet.

 

Aber was ist mit der Steuer, wenn die Direktversicherung gekündigt wird?

Das Steuerrecht unterliegt einem ständigen Wandel, sodass konkrete Aussagen hier nur schwer getroffen werden können. Derzeit wird verstärkt darüber diskutiert, wie die Abfindungszahlung bei einem Rückkauf steuerlich behandelt werden muss. Es gibt hier zwei Ansatzpunkte.

Steuerliche Behandlung der Abfindungszahlung nach Rückkauf
1. Grundsätzlich gelten Abfindungszahlungen als „sonstige Einkünfte“ und werden gem. § 22 Abs. 5 ESTG versteuert. Wird die betriebliche Altersvorsorge mit Wirkung für die Zukunft beendet, so wird die Abfindung als sonstige Einkünfte auch versteuert.
2. Wird die betriebliche Altersvorsorge aber mit Wirkung für die Vergangenheit beendet, so unterliegt sie dem § 19 Abs. 1 ESTG und wird als Lohnzahlung behandelt.
Welche Steuern Sie nun tatsächlich abführen müssen, dass sollten Sie individuell mit Ihrem Steuerberater erörtern. Eine allgemeine Aussage kann hier leider nicht getroffen werden.

 

Die Direktversicherung kündigen, müssen Abgaben zur Sozialversicherung geleistet werden?

Bei der Rückabwicklung von Direktversicherungen wird unterschieden, ob es sich dabei um Leistungen zur Vorsorge handelt oder um Arbeitslohn. Die derzeit überwiegende Meinung sagt, dass es sich um Arbeitslohn handelt, auf den alle Sozialversicherungsbeiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden müssen. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass diese auch geleistet werden. Je näher das Renteneintrittsalter rückt, umso größer wird die Summe ausfallen, die ausgezahlt wird. Das hat für den Arbeitnehmer den entscheidenden Vorteil, dass die Beitragsbemessungsgrenze schnell erreicht wird und somit ein großer Teil der Abfindungszahlung nicht sozialversicherungspflichtig ist. Aber, vor allem die Krankenkassen sind nicht dumm. Wird eine Rückabwicklung nahe dem Rentenalter gemacht, so wird die Krankenkasse davon ausgehen, dass es sich doch um eine Vorsorgeleistung handelt und die Krankenkassenbeiträge für einige Monate über der Beitragsbemessungsgrenze verlangen. Dagegen werden Sie sich kaum zur Wehr setzten können.

 

Registerkarte RenteDie Nachteile bei der Rückabwicklung einer Direktversicherung

Geschafft, Sie können die Direktversicherung rückabwickeln. Aber hat das nur Vorteile? Womit müssen Sie nun rechnen?
Bei der Rückabwicklung wird zum einen die dann folgende Abfindungszahlung versteuert. Zum anderen wird Ihnen vermutlich nicht das gesamte eingezahlte Geld erstattet. Der Versicherer wird Teile der Kosten sowie Risikobeiträge für den zwischenzeitlichen Versicherungsschutz einbehalten.