Krankheitsbedingte Kündigung

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

Ein Notizzettel liegt auf der Tastatur eines Computers zur Erinnerung: Krank

Eine Kündigung hat viele mögliche Ursachen. Einige liegen in der Person, andere im Unternehmen selbst. Aber so einfach ist das nicht. Vor allem dann nicht, wenn Sie Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießen. Sie sollten aber in jedem Fall über Ihre Rechte Bescheid wissen, um die notwendigen Schritte einleiten zu können. Dieser Beitrag soll Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Dies ersetzt aber nicht die Beratung durch einen Anwalt.

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Die krankheitsbedingte Kündigung

Immer wieder hört man, dass eine Kündigung nicht möglich ist, solange der Arbeitnehmer krank ist. Stimmt das? Ist der kranke Arbeitnehmer wirklich davor geschützt?
Nein, unter Umständen ist genau die Krankheit der Grund für die Kündigung. Denn die Kündigung kann, wie bereits erwähnt, nur aus drei Gründen ausgesprochen werden.

  • Gründe die in der Person liegen
  • Gründe die in dem Verhalten liegen
  • betriebsbedingte Gründe

Die krankheitsbedingte Kündigung fällt in die Kategorie der personenbedingten Kündigung. Aber nicht jeder Schnupfen reicht aus für eine personenbedingte Kündigung. Es ist eher schwierig, vor allem eine krankheitsbedingte Kündigung durchzusetzen. Notwendig ist nämlich:

  • Eine schlechte gesundheitliche Prognose, und damit
  • eine Beeinträchtigung von betrieblichen oder
  • wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers und zusätzlich
  • eine Interessenabwägung, die zugunsten des Arbeitgebers ausfallen muss.

Fehlt auch nur einer der Punkte, ist die Kündigung nicht zulässig.

Muss zuvor eine Abmachung ausgesprochen werden?

Werde alle drei Voraussetzungen erfüllt, so muss vor der Kündigung keine Abmahnung ausgesprochen werden, denn eine Abmahnung dient dazu, den Arbeitnehmer auf eine Verletzung seiner vertraglichen Pflichten hinzuweisen. Für die Krankheit an sich, kann der Arbeitnehmer aber nichts.

Können Sie jetzt wegen jedem hartnäckigen Schnupfen entlassen werden?

Nicht jede Krankheit, so hartnäckig sie auch sein mag, darf zu einer Kündigung führen. Juristisch gibt es mehrere Möglichkeiten, die aber zur Kündigung führen.

1. Möglichkeit: Der Arbeitnehmer ist dauerhaft krankgeschrieben; eine Besserung ist ausgeschlossen.

Beispiel: Ein Leistungssportler verliert durch einen Unfall beide Beine. Den Leistungssport kann er nicht mehr ausüben. In diesem Fall sind die Prognosen für die Wiederaufnahme der Tätigkeit nahezu ausgeschlossen. Wenn nicht zufällig ein anderer „Arbeitsplatz“ frei ist, für den der Leistungssportler geeignet ist, wird eine Kündigung zulässig sein. Das Interesse des Arbeitgebers wird überwiegen.

2. Möglichkeit: Der Arbeitnehmer ist häufig (kurz) krank.

Ist ein Arbeitnehmer über einen Zeitraum von drei Jahren jeweils mehr als 6 Wochen im Jahr krank, so kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird. Dabei ist es zunächst einmal unerheblich, ob der Arbeitnehmer chronisch krank ist, oder ob es Zufall war, das er wegen verschiedenerer Leiden arbeitsunfähig war. Im Rahmen der Kündigungsschutzklage, kann der Arbeitnehmer die Vermutung des Arbeitgebers anhand von Zeugenaussagen seiner behandelnden Ärzte widerlegen.
Der Arbeitgeber musste in den ersten drei Jahren immer wieder 6 Wochen lang das Entgelt zahlen. Eine wirtschaftliche Beeinträchtigung ist also auch anzunehmen.
Die nun folgende Interessenabwägung ist sehr individuell. War der Arbeitnehmer schon sehr lange in dem Betrieb und gab es zuvor überhaupt oder nur sehr wenige Fehltage wegen Krankheit, so wird die Kündigung nicht rechtmäßig sein.

3. Möglichkeit: Der Arbeitnehmer ist langfristig krank, wobei nicht abzusehen ist, wann (und ob) eine Genesung möglich ist.

Die dritte Möglichkeit ist die am schwierigsten zu beurteilende. Es ist nicht klar geregelt was „langandauernd“ bedeutet. Das BAG geht dabei zwar von einem Zeitrahmen von zwei Jahren aus, jedoch ist die Beweisbarkeit durch Gutachten oder Ärzte eher schwierig. Selten kann genau vorhergesagt werden, wann die Genesung eintreten wird. Zeitgleich ist ein Zeitraum von zwei Jahren oft auch ein Indikator für eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit.

Fast noch schwierige ist dann die noch erforderliche Interessenabwägung. Welche Interessen überwiegen hier? Die des Arbeitnehmers? Dann muss gesagt werden, dass es unzumutbar sei eine Vertretung für die Zeit der Erkrankung einzustellen. In Zeiten, in denen eine zeitliche Befristung von Arbeitsverträgen fast schon Alltag ist, schwer einzusehen.

 

4. Möglichkeit: Der Arbeitnehmer ist aufgrund einer Erkrankung dauerhaft in seiner Leistung gemindert.

Liegt eine dauerhafte Leistungsminderung vor, so muss der Arbeitnehmer sehen, ob es eine vergleichbare Stelle in seinem Unternehmen gibt, die dem Arbeitnehmer zugewiesen werden kann. Andernfalls ist die wirtschaftliche Beeinträchtigung des Arbeitgebers zu bejahen. Dieser kann eine Stelle nicht dauerhaft durch jemanden besetzen, der den Anforderungen nicht genügt.

 

Gibt es Fälle, in denen eine krankheitsbedingte Kündigung dennoch unwirksam ist?

Ja, bestimmte Arbeitnehmergruppen dürfen nach dem Kündigungsschutzgesetz nicht entlassen werden. Auch müssen die weiteren formalen Erfordernisse der Kündigung vorliegen. Diese muss also fristgerecht und schriftlich ergehen. Der Betriebsrat muss zudem angehört worden sein. Fehlen die formalen Voraussetzungen, ist die Kündigung unwirksam.

 

Ist eine krankheitsbedingte Kündigung auch außerordentlich möglich?

Im Grunde ja. Jedoch nur unter sehr engen Voraussetzungen, die in § 626 BGB geregelt sind. In der Regel sind es Fälle, in denen der Arbeitnehmer ordentlich nicht kündbar ist. Eine außerordentliche Kündigung „nur“ aufgrund der Krankheit ist aber nicht möglich. Hier müssen weiter Faktoren hinzukommen.

 

Musterschreiben: Krankheitsbedingte Kündigung

Verwenden Sie diese Vorlage nur nach Anpassung. Eine juristische Beratung kann in Ausnahmefällen notwendig sein.

 

Absender:
Ihr Vor- und Nachname
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort

_______________________________________________________________

Empfänger:
Name des Vertragspartners
Straße/ Hausnummer oder Postfachnummer
Postleitzahl/ Ort Ort, Datum
Krankheitsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses

 

Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,
leider müssen wir das bestehende Arbeitsverhältnis aus personenbedingten Gründen zum ____ lösen.

Wir wünschen Ihnen für Ihren weiteren beruflichen Weg alles Gute und weisen Sie auf Ihre Pflicht hin, sich unverzüglich bei der zuständigen Arbeitsagentur arbeitslos zu melden.

Kommen Sie dieser Frist nicht innerhalb von drei Tagen nach, so können Ihnen Leistungen gekürzt werden. In der Regel hat der Verstoß eine Sperrfrist zur Folge. Über die Möglichkeiten wird Sie Ihr Sachbearbeiter informieren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen
……………………………
Unterschrift des Arbeitgebers

_________________________________________________
Empfangsbestätigung:

Ich habe die Kündigung (Seite 1 dieses Dokuments) erhalten am: ……………

 

…………………………………
Unterschrift des Arbeitnehmers

Musterschreiben: Krankheitsbedingte Kündigung als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

ArbeitsunfhigkeitsbescheinigungFazit:

Eine ordentliche Kündigung aufgrund von Krankheit ist möglich, aber an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft.
Haben Sie eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten, sollten Sie umgehend anwaltlichen Rat suchen. Die drei Wochen Frist für die Kündigungsschutzklage sind einzuhalten.