Aktualisiert am 9. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger
In Deutschland einen Vertrag rechtskräftig zu kündigen ist schon eine Herausforderung. Da gibt es so viel zu beachten, dass es Bücher füllt, Juristen beschäftigt und einen selbst manchmal an den Rand der Verzweiflung bringt. Noch einen Tick schwieriger wird es aber, wenn ein in England oder der USA geschlossener Vertrag gekündigt werden muss. Wer eine Zeit lang in diesen Ländern gelebt hat, wird wohl mit den einen oder andern Vertrag im Gepäck zurückkommen. Um auf den Kosten nicht sitzen zu bleiben, muss also die Kündigung her. Aber wie? Worauf muss geachtet werden?
Die zweite Frage die es in diesem Beitrag zu beantworten gilt ist die, ob man in einem deutschen Kündigungsschreiben englische Berufsbezeichnungen verwenden kann. Ist diese Kündigung dann rechtskräftig? Im Zeitalter in dem der Hausmeister „Facility Manager“ heißt, müsste das doch üblich sein. Oder?
Natürlich stellen wir Ihnen hier auch ein kostenloses Musterexemplar zur Kündigung in Englisch zur Verfügung.
Kündigen Englisch: Was muss beachtet werden, wenn ein Vertrag in Englisch gekündigt wird?
Egal ob Sie als Au-pair in England unterwegs waren oder als Backpacker in den USA. Um kostengünstig in Verbindung zu bleiben, kommen die meisten zumindest nicht um einen Mobilfunkvertrag herum. Am Ende des Aufenthaltes wollen Sie den Vertrag aber kündigen. Worauf müssen Sie dabei achten?
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass Sie sich Ihren Vertrag genau ansehen müssen. Vor allem in den USA hat jeder Bundesstaat eigene gesetzliche Vorschriften für eine Kündigung. Aufgrund der Vielfalt der Regelungen und den Änderungen die dem unterliegen, macht es keinen Sinn, diese genau aufzulisten. Sie könnten morgen schon veraltet sein.
Sie sollten bei der Kündigung aber auf jeden Fall darauf achten, die genaue Kündigungsfrist einzuhalten. Daneben sollte das Kündigungsschreiben die exakten Angaben zum Vertrag enthalten.
Bei einem Mobilfunkvertrag solle die Mobilnummer dem Schreiben zu entnehmen sein. Ansonsten die Kundennummer bzw. die Vertragsnummer. Natürlich dürfen auch Ihre persönlichen Daten nicht fehlen. Auch der Kündigungstermin sollte benannt werden. Fehlen diese Angaben in Ihrem Schreiben, kann es passieren, dass die Kündigung nicht angenommen wird.
Wie auch bei einer Kündigung in Deutschland, sollte darauf bestanden werden, dass das Kündigungsschreiben unter Angabe des Beendigungszeitpunktes vom Vertragspartner bestätigt wird. Die Bestätigung sollten Sie dann gut aufbewahren. Manchmal muss die Kündigung später nachgewiesen werden.
Ob eine vorzeitige Kündigung möglich ist, hängt von Ihrem Vertrag ab. Daher ist es ratsam, schon bei Abschluss des Vertrages darauf zu achten, wie lange dieser läuft und ob es mit Ihren Aufenthaltsplänen übereinstimmt. Wenn eine vorzeitige Kündigung grundsätzlich möglich ist, wird dies meist mit einer hohen Gebühr zusammenhängen. Behalten Sie also besser immer die genaue Kündigungsfrist im Auge.
Um Ihnen die Kündigung in Englisch zu erleichtern, stellen wir Ihnen hier ein kostenloses Kündigungsschreiben zur Verfügung.
Musterschreiben: Kündigen Englisch
Hinweis: Das hier zur Verfügung gestellte Musterschreiben muss individuell angepasst werden und ersetzt nicht die anwaltliche Beratung.
Sender:
Name / Surname
Address
Postal Code / Town
________________________________________________________________
Receiver:
Contracting Partner
Contact Person
Address
Postal Code / Town Place, Date
Written Notice for [Contract Reference]
Dear [Contact Person], / To whom it may concern,
I write to inform you that I wish to terminate the contract, which was made with [Contracting Partner] on [Date] at the earliest opportunity within the prescribed time limit. According my information this due date is [Date].
Contract Reference
Cellphone Number
Customer Reference
Account Reference
Please forward a confirmation about the receipt of this written notice and the due date of the termination within two weeks.
With best regards,
_______________
[Personal Signature]
Der Fall: Arbeitsrechtliche Kündigung in der die Berufsbezeichnung in Englisch geführt wurde. Geht das?
2011 urteilte das LAG (Landesarbeitsgericht) Mecklenburg- Vorpommern in einem Fall, in dem ein Contact Center Manager (CCM) die Kündigung einer Mitarbeiterin unterschrieben hatte. Der Frau war nicht geläufig, das ein Contact Center Manager zu Deutsch, ein Niederlassungsleiter/ Filialleiter war. Nach deutschem Recht, ist dieser dazu befähigt, eine Kündigung rechtskräftig zu unterschreiben. Da die Frau noch nie etwas von einer Position „CCM“ gehört hatte, akzeptierte Sie die Kündigung nicht und erhob Kündigungsschutzklage.
Jetzt könnte man denken, die Klage verliert die Frau. Denn selbst wenn Sie den englischen Begriff nicht kannten, so hatte der CCM als Filialleiter rechtlich die Befugnis zu kündigen.
In einem Zeitalter in dem fast jede Berufsbezeichnung in Englisch geführt wird und so aus einem Hausmeister ein Facility Manager wird oder Hierarchieebenen nur noch in Englisch geführt werden, müsste dies doch kein Klagegrund für eine Kündigung sein?!
Die Richter am LAG sahen das anders. Der Klage wurde stattgegeben. Zwar kann der CCM die Kündigung rechtswirksam aussprechen. Dabei muss er aber klar erkennbar machen, dass er der Niederlassungsleiter sei.
Bereits in einem früheren Urteil hatte das Arbeitsgericht in Berlin darauf hingewiesen, dass die Amtssprache hier Deutsch sei und auf englische Berufsbezeichnungen verzichtet werden sollte.
Fazit
Wollen Sie auf Nummer sicher gehen und einen Rechtsstreit vermeiden, sollten Sie bei einer Kündigung die deutsche Berufsbezeichnung verwenden. Wenn Sie nicht selbst Geschäftsführer oder Unternehmensinhaber sind, kann es auch hilfreich sein, eine Vollmacht vorzulegen, aus der hervorgeht, dass Sie zur Kündigung berechtigt sind.