Aktualisiert am 9. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger
Die folgende Vorlage für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bei Renteneintritt wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen. Sie enthält alle wichtigen Stichwörter und Nebenstichwörter, die Sie benötigen, um Ihr Arbeitsverhältnis rechtssicher zu kündigen. Beachten Sie bitte, dass die spezifischen Details an Ihre individuelle Situation angepasst werden sollten.
Vor- und Nachname: [Ihr Name] Adresse: [Ihre Adresse] Datum: [Datum]
[Name des Arbeitgebers] [Adresse des Arbeitgebers]
Betreff: Kündigung meines Arbeitsverhältnisses bei Renteneintritt
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis mit [Name des Unternehmens] fristgerecht zum [Datum], dem Zeitpunkt meines Renteneintritts. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das Datum des Wirksamwerdens der Kündigung schriftlich.
Ich möchte mich bei Ihnen für die langjährige Zusammenarbeit und die Unterstützung während meiner Berufslaufbahn bedanken. Für die verbleibende Zeit bis zum Kündigungsdatum stehe ich selbstverständlich weiterhin zur Verfügung und werde meine Aufgaben gewissenhaft nachkommen.
Vielen Dank für die Berücksichtigung dieser Kündigung. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift: _____________________
Vor- und Nachname: [Ihr Name]
Sie stehen kurz vor der Rente? Herzlichen Glückwunsch! Jetzt fragen Sie sich, ob Sie eine Kündigung bei Renteneintritt schreiben müssen? Das kommt darauf an. Es gibt Verträge die durch Renteneintritt automatisch enden. Wenn auch Ihr Vertrag eine solche Klausel aufweist, kann es aber sein, dass diese dennoch nicht wirksam ist. Welche Voraussetzungen die Wirksamkeit einer solchen Klausel haben müssen, erfahren Sie hier. Auch stellen wir Ihnen ein kostenloses Kündigungsschreiben zur Verfügung. Mit diesem erledigen Sie die Kündigung bei Renteneintritt schnell und wirksam. Dann haben Sie mehr Zeit, sich den schöneren Dingen des Lebens zu widmen. Wissen Sie schon, was Sie mit der neu gewonnenen Freizeit alles anfangen wollen?
Kündigung im Renteneintrittsalter
Die automatische Kündigung im Renteneintrittsalter ist, neben einer vertraglichen Vereinbarung, auch in einigen Tarifverträgen vorgesehen.
Nicht immer sind die Regelungen im Vertrag aber rechtlich konform. Wann also eine Kündigung bei Renteneintritt notwendig ist, erfahren Sie hier.
Kündigung bei Renteneintritt im TVöD
Sie sind im öffentlichen Dienst beschäftigt und stehen nun vor der Frage, was Sie tun müssen um in Rente gehen zu können. Vielleicht hat Ihnen auch jemand erzählt, dass Sie Ihren Arbeitsvertrag ordentlich kündigen müssen, zumindest aber einen Auflösungsvertrag unterzeichnen müssen. Das stimmt im Grunde schon. Nur für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, kurz TVöD. Dieser Regelt in § 33 Abs. 1 Buchst. a) TVöD, dass ein Arbeitsvertrag in dem Monat beendet ist, indem der Beschäftigte das Renteneintrittsalter erreicht hat. Da es sich hierbei nicht um eine starre Zahl (bspw. „Wenn der Beschäftigte 64 Jahre alt wird.“) handelt, erachtet das Bundesarbeitsgericht eine solche Formulierung als rechtskonform.
Es hängt hierbei auch nicht davon ab, ob der Beschäftigte im Anschluss Rentenleistungen erhält. Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Einzelheiten erhalten Sie hier.
Kündigung des Arbeitsvertrags bei Renteneintritt
Auch Arbeitsverträge sehen manchmal eine automatische Beendigung eines dieses vor. Die Wirksamkeit hängt entscheidend davon ab, was genau formuliert wurde. Soll der Vertrag beispielsweise: „In dem Monat enden, in dem der Beschäftigte das Renteneintrittsalter erreicht.“ So ist keine Kündigung notwendig. Solche Formulierungen in Einzelverträgen oder auch in einem Tarifvertrag sind üblich und auch wirksam. Soll der Vertrag hingegen: „In dem Monat enden, in dem der Beschäftigte 65 Jahre alt wird.“, so ist diese Klausel nicht wirksam. Das Renteneintrittsalter hat sich bereits erhöht und es ist abzusehen, dass es sich auch in Zukunft erhöht wird. Diese Klausel wird, so sieht es die ständige Rechtsprechung, umformuliert. Zu Grunde gelegt wird hier nicht der Wortlaut, sondern das Ziel. Finden Sie eine solche Klausel in Ihrem Vertrag, so endet dieser in dem Monat, in dem Sie das offizielle Renteneintrittsalter erreichen. Welches Alter Ihr Vertrag hingegen vorsieht, ist irrelevant. Beachten Sie aber die Reglung des § 41 Satz 2 SGB VI. Hier heißt es, dass der Arbeitnehmer der Regelung über die Beendigung des Arbeitsvertrages durch Renteneintritt zustimmen muss. Dazu hat er eine Frist von drei Jahren vor dem vorgesehenen Termin des vorzeitigen Ausscheidens. Zweck dieser Regelung ist, dass kein Arbeitnehmer aus einem Arbeitsvertrag wegen Renteneintritt ausscheiden muss.
Kündigung bei vorzeitigem Renteneintritt
Bei der Kündigung bei vorzeitigem Renteneintritt gibt es zwei Seiten zu unterscheiden. Die arbeitsrechtliche und die sozialrechtliche. Sie kennen das vielleicht. Ihr Arbeitnehmer hat Ihnen mündlich mitgeteilt, dass er vorzeitig in die Rente geht. Eine schriftliche Bestätigung verweigert er indes. Was tun? Nun, der Arbeitnehmer ist nicht dazu verpflichtet, Ihnen sein Vorhaben schriftlich zu bestätigen. Es könnte sogar schädlich für ihn sein, denn das käme einer Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsvertrages bei Renteneintritt zufolge haben, soweit Sie hierzu in dem Vertrag eine Regelung getroffen haben. Eine schriftliche Mitteilung würde Ihnen die Beweisführung erleichtern. Sollte das Ihr Ziel sein, so können Sie Ihrem Arbeitnehmer die Information (vorzeitiger Renteneintritt) schriftlich bestätigen. Dann läge es am Arbeitnehmer dem zu widersprechen.
Kündigung bei Renteneintritt mit 63
Die Kündigung bei Renteneintritt mit 63, bedarf arbeitsrechtlich mehr als der Mitteilung über den vorzeitigen Renteneintritt. Denn arbeitsrechtlich ändert diese Mitteilung zunächst einmal nichts an dem Arbeitsvertrag. Dieser muss, soweit er durch Renteneintritt nicht automatisch endet, ordentlich von Ihrem Arbeitnehmer gekündigt werden.
Vorlage: Kündigung bei Renteneintritt
Dieses Musterschreiben muss von Ihnen auf sich angepasst werden. Im Zweifel raten wir zu einer anwaltlichen Beratung.
Absender:
Ihr Vor- und Nachname
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort
_______________________________________________________________
Empfänger:
Name des Arbeitgebers/ des Unternehmens
Straße/ Hausnummer oder Postfachnummer
Postleitzahl/ Ort Ort, Datum
Ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages
Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,
meinen Arbeitsvertrag kündige ich zum ____. Falls der hier genannte Termin nicht zuhalten ist, soll die Kündigung zum nächst möglichen Termin erfolgen.
Zum Kündigungszeitpunkt benötige ich ein Arbeitszeugnis.
Gerne bin ich dazu bereit, einen Nachfolger in das Tätigkeitsfeld einzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
……………………………
Unterschrift des Arbeitnehmers
Aufhebungsvertrag oder Kündigung bei Renteneintritt
Was ist besser?
Neben der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Renteneintritt gibt es auch die Möglichkeit, den Vertrag aufzuheben. Doch was ist besser? Der Aufhebungsvertrag oder die Kündigung bei Renteneintritt. Im Ergebnis ist das tatsächlich reine Geschmackssache. Wenn Sie Zeit haben, dann können Sie ordentlich, also unter Einhaltung der Kündigungsfrist, kündigen. Ist die Frist verstrichen, so kann dieses Erfordernis durch einen Aufhebungsvertrag umgangen werden. In Bezug auf Ihre Rentenansprüche ist es jedoch irrelevant, ob ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde oder aber die Stelle ordentlich von Ihnen gekündigt wurde.
Wann sollte bei Renteneintritt gekündigt werden?
In der Regel gibt es eine Kündigungsfrist bei der Frage: „Wann bei Renteneintritt kündigen?“ zu beachten. Diese richtet sich nach Ihrem Vertrag und der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Sie werden aber mindestens eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Details entnehmen Sie Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag.
Wie kündige ich bei Renteneintritt
Die Kündigung bei Renteneintritt unterscheidet sich nicht von einer sonstigen Kündigung. Die Form- und Fristvorschriften sind einzuhalten. Begründet werden muss die Kündigung aber nicht. Wenn Sie die Kündigung schriftlich erstellen und unterschreiben, zudem die Kündigungsfrist einhalten, so wird Ihre Kündigung bei Rententritt wirksam erklärt worden sein.