Kündigung öffentlicher Dienst

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

Comical men at work signEiner Beschäftigung im öffentlichen Dienst liegt ein Tarifvertrag zu Grunde, der auf alle Beschäftigten Anwendung findet. Entsprechen sind also nicht die gesetzlichen Vorschriften Grundlage des Vertrages, sondern der tarifliche Abschluss. Änderungen werden hier regelmäßig vorgenommen. An den Kündigungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst ändert sich allerdings eher selten etwas. Wenn Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und nun kündigen wollen, so fragen Sie sich jetzt vielleicht, worauf es dabei ankommt und was zu beachten ist. Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei der Kündigung im öffentlichen Dienst achten müssen und stellen Ihnen ein kostenloses Musterschreiben zur Verfügung. Damit ist Ihre Kündigung rasch erledigt.

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Kündigung im öffentlichen Dienst

Eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst gibt es in zwei Varianten. Zum einen als Beamter, hier sind die beamtenrechtlichen Verordnungen zugrunde gelegt. Diese sind jedoch nicht Gegenstand des Artikels.

Zum anderen gibt es aber auch die Möglichkeit der Arbeitnehmerbeschäftigung im öffentlichen Dienst. Eine Vielzahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst findet sich in der öffentlichen Verwaltung von Bürgerämtern, der Polizei oder auch kommunalen Kindertagesstätten. Diese Stellen gelten grundsätzlich als krisensicher und durch den zugrunde gelegten Tarifvertrag, haben Beschäftigte im öffentlichen Dienst festgelegte Einkommensstufen und für alle gleich geregelte Urlaubstage etc. Dennoch ist es manchmal notwendig zu kündigen. Restrukturierungen innerhalb öffentlicher Verwaltung führen ebenfalls zum Stellenabbau. Doch wie sieht es in diesem Bereich mit der Kündigungsfrist, der Kündigungsform und dem Adressaten aus?

Grundsätzlich ist auch im öffentlichen Dienst das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, soweit der Dienstgeber mehr als 10 Vollbeschäftigte hat. Dies ist sogar der Regelfall. Es gibt nur sehr wenige kleine Verwaltungen, die dadurch nicht unter die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes fallen.

Die Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst

Bei der Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst gilt es zwei Vertragstypen zu unterscheiden. Zum einen, den unbefristeten Vertrag zum anderen den befristeten Vertrag. Letzter endet durch Zeit- oder Zielerreichung automatisch, ohne das es der Kündigung bedarf. Dennoch ist auch hier, anders als es das Gesetzt vorschreibt, grundsätzlich möglich eine Kündigung vor Ablauf auszusprechen.

 

Kündigung öffentlicher Dienst: unbefristeter Vertrag

Beim unbefristeten Vertrag sind folgende Kündigungsfristen zu beachten.

Beschäftigungszeit Kündigungsfrist
bis 6 Monate 2 Wochen zum Monatsende
6 Monate bis 1 Jahr 1 Monat zum Monatsende
über 1 Jahr 6 Wochen zum Quartalsende
ab 5 Jahren 3 Monate zum Quartalsende
ab 8 Jahren 4 Monate zum Quartalsende
ab 10 Jahren 5 Monate zum Quartalsende
ab 12 Jahren 6 Monate zum Quartalsende

 

Der Tarifvertrag regelt zudem, dass Beschäftigungszeiten bei allen öffentlich- rechtlichen Dienstgebern addiert werden sollen. Außerdem werden Angestellte im Tarifgebiet West nach 15 Beschäftigungsjahren und einem Mindestalter von 40 Jahren „unkündbar“.

 

Kündigung öffentlicher Dienst: befristeter Vertrag

Ein befristeter Vertrag endet automatisch nach Ablauf einer gewissen Dauer. Das Gesetzt sieht hier keine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vor, soweit sich die Parteien nicht auf etwas anderes verständigen. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes hat von dieser Ausnahme Gebrauch gemacht und folgende Kündigungsfristen geregelt.

Beschäftigungszeit Kündigungsfrist
bis nach der Probezeit 2 Wochen zum Monatsende
bis 6 Monate 4 Wochen zum Monatsende
über 1 Jahr 6 Wochen zum Monatsende
über 2 Jahre 3 Monate zum Quartalsende
über 3 Jahre 4 Monate zum Quartalsende

An wen muss die Kündigung im öffentlichen Dienst adressiert werden?

Grundsätzlich muss eine Kündigung an die Vertragspartei adressiert werden, die auch den Arbeitsvertrag unterzeichnet hat. In der Regel sind dies Geschäftsführer oder auch der Bürgermeister bei öffentlicher Verwaltung. Schauen Sie jetzt also am besten nach, wer Ihren Arbeitsvertrag tatsächlich unterschrieben hat und adressieren Sie die Kündigung an diese Person.

Kündigung im öffentlichen Dienst: Abfindung

Einen Anspruch auf Abfindungszahlung bei Auflösung eines Arbeitsvertrages oder bei Kündigung gibt es zwar nicht gesetzlich, jedoch kann ein solcher in einem Tarifvertrag vereinbart werden. So ist es auch beim Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst geschehen. Müssen hier aus betrieblichen Gründen Arbeitnehmer entlassen werden, so bestimmt der Tarifvertrag, dass dem Arbeitnehmer im Zuge der sozialen Absicherung eine Abfindung angeboten werden kann. Gemäß § 4 Abs.2 TVsA ist für jedes volle Beschäftigungsjahr mindestens die Hälfte des letzten Tabellengehaltes und höchstens das 5- fache dessen, bei Kündigung zu zahlen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, sondern aufgelöst, so kommt eine Abfindung bis zum 7- fachen Monatsgehalt in Betracht.

Jedoch müssen von der betriebsbedingten Kündigung mehrere Angestellte betroffen sein. Andernfalls wird zumindest die Abfindung nicht angeboten. Das Ausbleiben eines Angebotes bedeutet aber nicht zwangsweise auch, dass keine Abfindung gezahlt wird. Im Zuge einer Kündigungsschutzklage wird oft im Nachhinein noch eine Abfindungszahlung erreicht. Zögern Sie hier also nicht, sich bei einer Kündigung im öffentlichen Dienst durch einen Anwalt beraten zu lassen.

 

Kündigung im öffentlichen Dienst durch den Arbeitnehmer

Die Kündigung im öffentlichen Dienst durch den Arbeitnehmer kommt nicht häufig vor. Gründe dafür sind meist persönlicher Natur, weil ein Umzug in eine andere Stadt notwendig wird, oder weil eine andere Stelle angetreten wird. Bei der Kündigung ist auch der Arbeitnehmer an die im Tarif vereinbarten und oben dargestellten Kündigungsfristen gebunden. Danach ist die ordentliche Kündigung jederzeit möglich. Eine außerordentliche Kündigung kommt seltener in Betracht. Wenn der Arbeitgeber mit Lohnzahlungen derart in Verzug ist oder keine Sozialabgaben abführt, so ist diese theoretisch aber möglich.

Kündigung öffentlicher Dienst durch den Arbeitgeber

Dem Arbeitgeber ist es im öffentlichen Dienst ebenfalls möglich eine ordentliche oder auch außerordentliche Kündigung auszusprechen. Hat der Dienstgeber mehr als 10 Vollbeschäftigte, so ist er an die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes gebunden. Danach muss er eine Kündigung außerhalb der Probezeit begründen. Denkbar sind als Kündigungsgrund:

  • die personenbedingte Kündigung
  • die verhaltensbedingte Kündigung
  • die betriebsbedingte Kündigung

Weiter Eingehen auf tatsächliche Vorkommnisse, wie Krankheit oder den Verdacht auf Betrug beispielsweise, sollte in der Kündigung jedoch nicht werden. Dies führt oft zu schlechteren „Karten“ im Kündigungsschutzprozess.

Die außerordentliche Kündigung kommt dann in Betracht, wenn ein Mitarbeiter grundsätzlich unkündbar (Schwangere, Betriebsratsmitglieder) ist, aber die Kündigung dennoch notwendig wird.

Die fristlose Kündigung kommt nur in Frage, wenn ein Abwarten der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.

Außerdem muss bei einer verhaltensbedingten Kündigung zuvor eine Abmahnung ausgesprochen werden. Unter Umständen muss der zu kündigende vor der Kündigung angehört werden, um die Kündigung überhaupt rechtskräftig aussprechen zu können.

Kündigung im öffentlichen Dienst bei Krankheit

Die Kündigung im öffentlichen Dienst bei Krankheit fällt unter die personenbedingte Kündigung und ist grundsätzlich möglich. Ein einfacher Schnupfen, wenngleich mehrfach im Jahr, reicht hier nicht aus. Es kommt gemeinhin auf eine „negative Zukunftsprognose“ an. Diese nachzuweisen obliegt dem Arbeitgeber. Aus diesem Grund ist die Kündigung bei Krankheit nicht einfach auszusprechen und sollte zuvor durch einen Fachanwalt juristisch abgesichert werden. Details zur Kündigungsmöglichkeit nach dem Kündigungsschutzgesetz finden Sie hier.

Kündigung öffentlicher Dienst: Vorlage

Betriebsbedingte Kündigung

Eine juristische Beratung ist bei schwierigen Fällen angezeigt. Füllen Sie das Formular vor dem Ausdruck aus.

Absender:
Ihr Vor- und Nachname
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort

______________________________________________________________

Empfänger:
Name des Vertragspartners
Straße/ Hausnummer oder Postfachnummer
Postleitzahl/ Ort Ort, Datum
Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses

 

Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,

leider müssen wir aus betriebsbedingten Gründen das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigen.

Sie sind dazu verpflichtet, die Kündigung spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsamt anzuzeigen. Erfolgt die Kündigung mit einer geringeren Frist als drei Monate, so müssen Sie sich spätestens drei Tage nach Kenntnis über diese Kündigung arbeitssuchend melden. Unterlassen Sie dies, so müssen Sie mit Kürzungen beim Bezug von Arbeitslosengeld rechnen.

Es reicht aus, wenn Sie die Meldung telefonisch übermitteln. Auch eine online Möglichkeit bietet das Arbeitsamt an.

 

 

Mit freundlichen Grüßen
……………………………
Unterschrift des Arbeitgebers

_________________________________________________________
Empfangsbestätigung:

Ich habe die Kündigung (Seite 1 dieses Dokuments) erhalten am: ……………

…………………………………
Unterschrift des Arbeitnehmers

Musterschreiben: betriebsbedingte Kündigung als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Musterschreiben: verhaltensbedingte Kündigung

Das hier angebotene Musterschreiben muss entsprechend angepasst werden und ersetzt nicht die juristische Beratung.

Absender:
Ihr Vor- und Nachname
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort

_____________________________________________________________

Empfänger:
Name des Vertragspartners
Straße/ Hausnummer oder Postfachnummer
Postleitzahl/ Ort Ort, Datum

 

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,
leider konnten wir auch nach der am ____ ausgesprochenen Abmahnung keine Besserung Ihres Verhaltens feststellen und kündigen Ihnen hiermit unter Einhaltung der tariflichen Kündigungsfrist zum ____.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie sich beim Arbeitsamt innerhalb von drei Tagen arbeitssuchend melden müssen. Dies muss nicht persönlich erledigt werden. Es reicht aus, wenn Sie dies online oder telefonisch übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
……………………………
Unterschrift des Arbeitgebers

______________________________________________________

Empfangsbestätigung:

Ich habe die Kündigung (Seite 1 dieses Dokuments) erhalten am: ……………

…………………………………
Unterschrift des Arbeitnehmers

Musterschreiben: verhaltensbedingte Kündigung als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Musterschreiben: personenbedingte Kündigung

Das hier bereit gestellte Musterschreiben muss individuell vervollständigt werden und ersetzt nicht die anwaltliche Besprechung.

Absender:
Ihr Vor- und Nachname
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort

______________________________________________________________

Empfänger:
Name des Vertragspartners
Straße/ Hausnummer oder Postfachnummer
Postleitzahl/ Ort Ort, Datum
Personenbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,
aus personenbedingten Gründen müssen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis hiermit zum ____ kündigen. Ist dieser Kündigungstermin aus uns heute nicht ersichtlichen Gründen nicht möglich, so kündigen wir zum nächst möglichen Termin.
Beachten Sie bitte, dass Sie dazu verpflichtet sind, sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend zu melden. Ansonsten kann die Bundesagentur für Arbeit den nahtlosen Bezug von Lohnersatzleistungen verweigern. Liegen zwischen dem Zeitpunkt indem Sie Kenntnis von der Kündigung erlangt haben und dem Kündigungszeitpunkt weniger als drei Monate, so müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nachdem Sie davon Kenntnis erlangt haben, arbeitssuchend melden. Eine persönliche Meldung der drohenden Arbeitslosigkeit ist nicht sofort notwendig. Hierzu reicht die schriftliche Anzeige unter Angabe Ihrer persönlichen Daten aus.

Mit freundlichen Grüßen
……………………………
Unterschrift des Arbeitgebers

______________________________________________________
Empfangsbestätigung:

Hiermit quittiere ich den Erhalt der Kündigung am:

…………………………………
Unterschrift des Arbeitnehmers

Musterschreiben: personenbedingte Kündigung als Word Datei(rtf) zum Downloaden

Kündigung im öffentliche Dienst

Oder doch ein Aufhebungsvertrag?

Ein Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag aufzulösen ist eine praktische Alternative zur Kündigung. So kann innerhalb der Vertragsparteien frei verhandelt werden, was Abfindungszahlungen und Kündigungsfristen anbelangt und beide gehen mit einem „guten Gefühl“ aus dem Beschäftigungsverhältnis. Beachten Sie aber, dass Ihnen bei einem Aufhebungsvertrag unter Umständen Sperrfristen beim Bezug von Arbeitslosengeld drohen. Der Aufhebungsvertrag steht einer Eigenkündigung insofern gleich, solange der Grund dafür nicht „betriebsbedingt“ ist. Wäre Ihnen „eh“ gekündigt worden, so kommen Sie wahrscheinlich um eine Sperrfrist herum. Einzelheiten zum Aufhebungsvertrag und dessen Wirkung finden Sie in diesem Beitrag.

Kündigung öffentlicher Dienst: Gibt es trotzdem ein Weihnachtsgeld?

Editor with an old typewriter working on a hot story

Ob Sie Anspruch auf Weihnachtsgeld haben oder nicht, hängt von den vertraglichen Regelungen ab. Es kommt darauf an, mit welchem Zweck das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird. Stellt es eine Belohnung für in diesem Jahr erbrachte Leistungen dar, so haben Sie in der Regel Anspruch bei vorzeitiger Kündigung, auf anteiliges Weihnachtsgeld. Meist wird die Sonderzahlung aber ausgeschüttet, um Betriebstreue zu belohnen. Dann haben Sie nur Anspruch auf die Zahlung, wenn Sie mindestens in dem Monat in dem die Zahlung erfolgt, noch beschäftigt sind. Ist in Ihrem Arbeitsvertrag aber festgelegt worden, das die Zahlung nur geleistet wird, wenn Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt nach der Ausschüttung in einem nicht gekündigten Arbeitsverhältnis stehen, so kann es vorkommen, dass Sie die Sonderzahlung später zurückerstatten müssen. Weitere Informationen finden Sie hier.