Mitarbeiter kündigen

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

Ausschluss einer Person aus einer GruppeEinen Mitarbeiter kündigen, wie geht das?

Wie sind die rechtlichen Vorschriften dazu? Die Gründe für eine Kündigung sind vielfältig.

Die Fragen die dazu auftauchen auch. Egal ob es dem Betrieb gerade schlecht geht, der Mitarbeiter schlecht arbeitet oder oft krank ist. Was bei der Mitarbeiter Kündigung zu beachten ist, erfahren Sie hier.

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Mitarbeiter kündigen, was ist zu beachten?

Einen Mitarbeiter kündigen geht nicht ohne weiteres. Zumindest wenn der Betrieb mehr als 10 Vollzeitangestellte hat und damit unter das Kündigungsschutzgesetz fällt. Für eine ordentliche Kündigung muss dann ein Kündigungsgrund vorliegen, der sich aus §1 KSchG ergibt. In Betracht kommt danach eine Kündigung aus:

  • personenbedingten Gründen
  • betrieblichen Gründen
  • verhaltensbedingten Gründen

Einer dieser Gründe muss nicht nur vorliegen, er muss auch so schwerwiegend sein, dass dadurch die Kündigung gerechtfertigt ist und es darf kein milderes Mittel geben, das ebenso geeignet wäre.

Weiterhin ist eine Kündigung von Mitarbeitern in der Regel nur schriftlich möglich. Außerdem muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden, deren Länge sich nach der Betriebszugehörigkeit richtet.

Große Firmen müssen zudem eine rechtlich einwandfreie Sozialauswahl durchgeführt haben.

Außerdem gibt es Personengruppen die ordentlich nicht kündbar sind. Dazu zählen unter anderem Schwangere und Betriebsratsmitglieder.

Mitarbeiter kündigen: die Gründe

Bei verhaltensbedingten Gründen, wie beispielsweise permanentem zu spät kommen oder Schlechtarbeit, kommt als milderes Mittel regelmäßig eine Abmahnung in Betracht.

Mitarbeiter kündigen wegen Krankheit

Den Mitarbeiter kündigen wegen Krankheit ist zwar als personenbezogener Grund grundsätzlich möglich, hier kann aber niemand einen Mitarbeiter entlassen, nur weil dieser wegen eines Bandscheibenvorfalls für 6 Wochen krankgeschrieben ist. Auch regelmäßig wiederkommende Erkältungen sind als Kündigungsgrund wenig geeignet.

Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen kündigen

Auch einen Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen zu kündigen ist nicht ohne weiteres möglich. Nur weil der Gewinn kleiner ausfällt als erwartet, darf kein Betrieb entlassen. Nur eben, wenn einige wenige Entlassungen die Arbeitsplätze von vielen anderen retten, kann eine betriebliche Kündigung unter Umständen ausgesprochen werden. Die Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen kündigen, weil der Betrieb ganz schließt steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.

Mitarbeiter aus personenbedingten Gründen kündigen

Einen Mitarbeiter aus personenbedingten Gründen zu kündigen, kommt immer dann in Frage, wenn ein Mitarbeiter beispielsweise seinen Beruf aufgrund einer Erkrankung nicht mehr ausüben kann. Er kann nichts für diese Umstände, eine Abmahnung ist also entbehrlich. Unter die personenbedingten Gründe fallen auch fachliche Gründe. Wenn ein LKW Fahrer beispielsweise seinen Führerschein verliert, so kann er seinen Beruf nicht weiter ausführen. Hat sein Chef keinen anderen Arbeitsplatz, für den er ebenfalls geeignet ist, so ist eine personenbedingte Kündigung notwendig und möglich.

Welchen Mitarbeiter kündigen?

Die Frage welchen Mitarbeit man kündigen sollte, stellt sich in der Praxis regelmäßig. Fällt Ihr Betrieb unter das Kündigungsschutzgesetz, so müssen Sie eine Sozialauswahl treffen. Die Prüfungspunkte sind:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • Unterhaltspflichten
  • Schwerbehinderung

Wenn Sie gerne einen bestimmten Mitarbeiter weiter beschäftigen wollen, weil es für den Fortbestand des Betriebs notwendig ist, so können Sie unter Umständen auch einen Mitarbeiter behalten, der nach der Sozialauswahl eher zu entlassen wäre. Auch können Sie sich zusammen mit dem Betriebsrat auf eine bestimmte Mitarbeitergruppe einigen die entlassen werden soll.

Mitarbeiter kündigen in der Probezeit

In der Probezeit kann der Mitarbeiter mit einer verkürzten Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Probezeit geht maximal 6 Monate und dient beiden Parteien als Bewährungszeit.

Ist eine Abmahnung notwendig?

Soll eine Mitarbeiter gekündigt werden, stellt sich häufig die Frage, ob zuvor eine Abmahnung ausgesprochen werden muss. In Fällen in denen verhaltensbedingt gekündigt wird, ist eine Abmahnung in der Regel zuvor auszusprechen. Diese hat eine Warnfunktion „verändere dieses Verhalten“. Die Abmahnung stellt damit ein milderes Mittel gegenüber der Kündigung dar. Sie dient ebenso dem Zweck ein Verhalten zu ändern. Nur wenn absehbar ist, dass die Abmahnung zu keinem geänderten Verhalten führen wird, ist sie ausnahmsweise entbehrlich.

Bei der betriebsbedingten sowie bei der personenbedingten Kündigung ist die Abmahnung immer entbehrlich. Es liegt in diesen Fällen nicht an einem Verhalten, das steuerbar und damit auch änderbar ist, sondern an anderen Umständen, die die Kündigung rechtfertigen.

Wer darf Mitarbeiter kündigen?

Wer darf Mitarbeiter kündigen? Das hängt davon ab, was vereinbart ist. Meist sind es Geschäftsführer oder Personen die eine Prokura haben. Theoretisch möglich wäre es aber, irgendeinen Mitarbeiter mit einer Vollmacht auszustatten, die eine Kündigung ermöglichen würde. Dieser könnte die Kündigung aber nur aussprechen, wenn dem gekündigten die Vollmacht bekannt ist. Andernfalls kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, dass die Kündigung tatsächlich rechtlich zulässig ist. In der Praxis kommt das daher auch seltener vor.

Mitarbeiter kündigen: ein paar Tipps

1.) Dokumentation. Wenn Sie einen Mitarbeiter kündigen wollen, so sollten Sie zuvor dokumentieren, welches konkrete Verhalten (bei verhaltensbedingten Kündigungen) zu der Kündigung führt. Zuvor muss natürlich eine Abmahnung erteilt worden sein. Diese sollte auch zu einem Vermerk in der Personalakte führen.

2.) Schriftliche Kündigung. Die Kündigung von Mitarbeitern muss immer schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigungsmöglichkeit ist nicht vorgesehen.

3.) Einhaltung der Kündigungsfrist. Bei einer ordentlichen Kündigung ist regelmäßig die Kündigungsfrist einzuhalten. Die fristlose, außerordentliche Kündigung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.

4.) Die Kündigung schriftlich nicht begründen. Nach dem Kündigungsschutzgesetz reicht es aus, wenn als Begründung betriebliche, verhaltensbedingte oder persönliche Gründe angegeben sind, ohne diese näher zu bezeichnen. Im Gegenteil, wenn eine genaue Bezifferung der Gründe erfolgt, wird der Mitarbeiter im Kündigungsschutzprozess gute Karten für den Sieg haben. Nur allzuoft sind die Begründungen, wenngleich stimmig, juristisch falsch formuliert.

Mitarbeiter kündigen: ist jetzt eine Abfindung fällig?

Gesetzlich haben Sie keine Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung. Manchmal ist es dennoch angebracht. Durch Zahlung einer Abfindung kann sich das Ausbleiben einer Kündigungsschutzklage erkauft werden. Das klingt jetzt vielleicht im ersten Moment falsch. Bedenken Sie aber, dass eine Klage ebenfalls mit Kosten verbunden ist. Außerdem sind die Erfolgsaussichten oder zumindest die Aussicht auf eine Beilegung des Rechtsstreits gegen eine Zahlung, für den klagenden Mitarbeiter gut. Zumindest wenn Ihr Unternehmen unter das Kündigungsschutzgesetz fällt. Lassen Sie in jedem Fall Ihre Kündigungsabsicht durch einen erfahrenen Juristen klären. Dieser wird Ihnen auch sagen können, ob es sinnvoll ist, eine Abfindungszahlung anzubieten.

Wann den Mitarbeiter kündigen?

Welcher Zeitpunkt ist gut?

Einen richtig guten Zeitpunkt für eine Kündigung gibt es vermutlich nicht. Gesetzlich ist jedoch zu beachten, dass eine Kündigung, beispielsweise wegen eines Diebstahls, innerhalb von etwa zwei Wochen nach Bekanntwerden der Umstände die zur Kündigung befähigen, ausgesprochen werden muss. Andernfalls ist der Arbeitgeber nicht schutzwürdig. Auch müssen Sie unter Umständen vor der Kündigung den betroffenen Arbeitnehmer anhören. Wenn nämlich eine Verdachtskündigung ausgesprochen werden soll. Auch die Abmahnung muss manchmal zuvor ausgesprochen werden.

Neben den juristischen Vorgaben sollten Sie es auch vermeiden, eine Kündigung vor einem Urlaub, vor Feiertagen oder am Geburtstag des Mitarbeiters auszusprechen. Klar, manchmal geht es einfach nicht anders, um eine Frist zu wahren. In allen anderen Fällen ist es einfach ein denkbar schlechter Zeitpunkt.

Wann kann ein Mitarbeiter fristlos kündigen?

Es kommt selten vor, aber auch ein Mitarbeiter kann fristlos kündigen. Dann nämlich, wenn ein abwarten der Kündigungsfrist zum Nachteil des Mitarbeiter führen würde. In der Praxis wird die fristlose Kündigung durch den Mitarbeiter in folgenden Fällen ausgesprochen:

  • der Arbeitgeber ist mit der Lohnzahlung deutlich in Verzug
  • der Arbeitgeber entrichtet keine Abgaben zur Sozialversicherung
  • der Arbeitgeber belästigt seinen Mitarbeiter sexuelle
  • der Arbeitgeber mobbt seinen Mitarbeiter
  • der Arbeitgeber wurde gegen den Mitarbeiter handgreiflich oder schlimmeres

 

Was tun wenn Mitarbeiter kündigen?

Nicht immer sind Chefs froh, wenn Mitarbeiter kündigen. Aber was tun wenn Mitarbeiter kündigen? Nun, Sie können die Kündigung hinnehmen, dem Mitarbeiter ein, seinen Leistungen entsprechendes, Arbeitszeugnis ausstellen und nach einem neuen Mitarbeiter suchen. Das kostet Zeit, außerdem muss ein neuer Mitarbeiter erst noch eingearbeitet werden. Auch das kostet Geld. Wenn Sie mit Ihrem Mitarbeiter grundsätzlich zufrieden sind und die Kündigung bedauern, so können Sie aber auch das Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen.

Wann kündigen Arbeitnehmer?

Fragen Sie, warum dieser kündigt. Bietet ein Mitbewerber mehr Gehalt, Zusatzleistungen, Weiterbildungsmöglichkeiten oder aber einen anderen, interessanteren Aufgabenbereich? Klären Sie, ob Sie dieses „Plus“ auch bieten können. Vielleicht bleibt Ihnen Ihr Mitarbeiter dann doch erhalten.

 

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Wer darf im Verein Mitarbeiter kündigen?

Eine Kündigung eines Arbeitsvertrages durch den Verein ist nur rechtlich möglich, wenn die Kündigung schriftlich (§ 623 BGB) und durch den Vorstand nach § 26 BGB erklärt wird.

Der Vorstand wird gewählt und in der Satzung festgehalten. Grundsätzlich kann der Vorstand auch einen Dritten mit einer Vollmacht ausstatten, die diesen zu einer Kündigung befähigt. Jedoch muss der Bevollmächtigte die Vollmacht bei Kündigung vorlegen, ansonsten kann der Gekündigte die Kündigung rechtmäßig zurückweisen.