Aktualisiert am 9. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger
Die folgende Vorlage für eine personenbedingte Kündigung wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen. Sie enthält alle wichtigen Stichwörter und Nebenstichwörter, die Sie benötigen, um eine personenbedingte Kündigung rechtssicher auszusprechen. Beachten Sie bitte, dass die spezifischen Details an Ihre individuelle Situation angepasst werden sollten.
Vor- und Nachname des Arbeitgebers: [Name des Arbeitgebers] Adresse des Arbeitgebers: [Adresse des Arbeitgebers] Datum: [Datum]
Vor- und Nachname des Arbeitnehmers: [Name des Arbeitnehmers] Adresse des Arbeitnehmers: [Adresse des Arbeitnehmers]
Betreff: Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus personenbedingten Gründen
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Arbeitnehmers],
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum [Datum oder nächstmöglicher Termin] aus personenbedingten Gründen.
Die Kündigung erfolgt aufgrund der folgenden personenbedingten Gründe:
- [Grund 1: z.B. gesundheitliche Einschränkungen]
- [Grund 2: z.B. fehlende fachliche Qualifikationen]
- [Grund 3: z.B. dauerhaft schlechte Arbeitsleistung trotz Schulungsmaßnahmen]
Ich bedauere, diesen Schritt gehen zu müssen, sehe jedoch keine andere Möglichkeit. Bitte betrachten Sie dieses Schreiben als offizielle Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses und beachten Sie die folgenden Punkte:
- Ihr letzter Arbeitstag ist der [Datum].
- Bitte räumen Sie Ihren Arbeitsplatz bis zum [Datum] und übergeben Sie alle firmenbezogenen Unterlagen und Gegenstände.
- Sie haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Abrechnung Ihrer noch offenen Gehaltsansprüche und eventueller Resturlaubstage.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Ich danke Ihnen für Ihre Mitarbeit und wünsche Ihnen für Ihre berufliche und persönliche Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift des Arbeitgebers: _____________________
Vor- und Nachname des Arbeitgebers: [Name des Arbeitgebers]
Ihnen wurde gekündigt unter der Angabe dies sei eine „personenbedingte Kündigung“ und nun fragen Sie sich vermutlich, was dies zu bedeutet hat? Vielleicht fragen Sie sich auch, was Sie falsch gemacht haben oder ob die Kündigung zulässig war. Wir geben Ihnen einen Überblick dazu, was eine personenbedingte Kündigung ist und welche Voraussetzungen daran geknüpft sind. Wenn Ihnen personenbedingt gekündigt wurde, so raten wir Ihnen sich anwaltlich beraten zu lassen. Oft sind Kündigungen fehlerbehaftet. Diese können in einem Kündigungsschutzprozess rechtlich angegriffen werden.
Was bedeutet die personenbedingte Kündigung?
Die personenbedingte Kündigung ist eine Möglichkeit ein Arbeitsverhältnis von Seiten des Arbeitgebers zu beenden. Dieser muss, soweit sein Betrieb unter die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes fällt, eine Kündigung außerhalb der Probezeit immer begründen.
Unter das Kündigungsschutzgesetz fällt ein Unternehmen immer dann, wenn es mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt. Teilzeitkräfte werden addiert. Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Neben der personenbedingten Kündigung gibt es noch die betriebliche Kündigung sowie die verhaltensbedingte Kündigung.
Aber es reicht nicht aus, dass ein Grund angegeben wurde. Der Grund muss auch wirksam sein.
Was sind personenbedingte Kündigungsgründe?
Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit
Der häufigste Grund für eine personenbedingte Kündigung ist der wegen Krankheit.
Unterschieden wird hier zwischen Kurzerkrankungen und Langzeiterkrankungen. Zu den weiteren Voraussetzungen lesen Sie bitte hier.
Personenbedingte Kündigung wegen Arbeitsverhinderung
Eine weitere Möglichkeit ist die personenbedingte Kündigung wegen Arbeitsverhinderung. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise eine erforderliche Berufsausübungserlaubnis entzogen wird (Ärzte, Apotheker, Taxifahrer) oder aber, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich und persönlich nicht arbeiten kann (wegen einer Inhaftierung etc.). Ebenfalls dazu zählt die Exmatrikulation einer studentischen Hilfskraft.
Wann wird die personenbedingte Kündigung ausgesprochen?
Sie sehen also, die personenbedingte Kündigung kommt aus vielerlei Gründen in Frage. Die Gründe dafür sind nicht immer für die Person selbst steuerbar.
Personenbedingte Kündigung ohne Abmahnung
Daraus resultierend ergibt sich in der Regel auch gleich die Frage, ob die personenbedingte Kündigung ohne Abmahnung ausgesprochen werden kann. Ja, das ist die Regel. Warum? Nun, eine Abmahnung dient vor allem dem Zweck, dem Arbeitnehmer sein Fehlverhalten aufzuzeigen und fordert eine Besserung. Dies geht aber nur beim Verhalten selbst. Denn dieses ist steuerbar. Liegen die Gründe für die Kündigung in der Person des gekündigten selbst, so würde eine Abmahnung nicht den geforderten Zweck erfüllen. Sie wäre demnach zwecklos und im Schluss ist die Abmahnung daher bei der personenbedingten Kündigung nicht notwendig.
Personenbedingte Kündigung: Abfindung
Wenn Ihnen personenbedingt gekündigt wurde, so hoffen Sie nun vielleicht auf eine Abfindung. Leider gibt es dazu keinerlei rechtliche Vorgaben. Auch vertraglich wird Ihnen hier sicherlich nie etwas zugesichert werden. Sie haben dennoch die Chance auf eine Abfindungszahlung. Wie? Im Kündigungsschutzprozess. Dieser ist zwar primär auf den Erhalt des Arbeitsplatzes gerichtet, nicht selten wird die Kündigungsschutzklage aber nach Zahlung einer Abfindung eingestellt. Dabei gilt, je mehr „Fehler“ bei der Kündigung unterlaufen sind, umso höher ist das Risiko für den Arbeitgeber im Prozess zu unterliegen. Umso größer wird in der Regel dann auch die Abfindung ausfallen.
Personenbedingte Kündigung: Muster
Das hier angebotene Musterschreiben muss entsprechend angepasst werden und ersetzt nicht die juristische Beratung.
Absender:
Ihr Vor- und Nachname
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort
_______________________________________________________________
Empfänger:
Name des Vertragspartners
Straße/ Hausnummer oder Postfachnummer
Postleitzahl/ Ort Ort, Datum
Personenbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte Frau…,/ sehr geehrter Herr…,
aus personenbedingten Gründen sehen wir uns leider dazu gezwungen, das Arbeitsverhältnis mit Ihnen zu beenden. Die Kündigung wird zum ______ wirksam.
Um keine Repressalien beim Arbeitslosengeld zu erwarten, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie zur arbeitslos Meldung verpflichtet sind. Dieser Pflicht kommen Sie schon dann nach, wenn Sie sich auf der Internetseite des Arbeitsamtes anmelden und die Beendigung anzeigen. Ihnen bleibt eine Frist von 3 Tagen ab Zugang dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
……………………………
Unterschrift des Arbeitgebers
_______________________________________________________________
Empfangsbestätigung:
Die Kündigung haben ich erhalten am: ____X
…………………………………
Unterschrift des Arbeitnehmers
Personenbedingte Kündigung
Frist von mindestens einem Monat einhalten
Die personenbedingte Kündigung muss mindestens mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende oder zum 15. ausgesprochen werden. Hatte der Arbeitnehmer eine längere Betriebszugehörigkeit, so verlängert sich die Kündigungsfrist entsprechend auf bis zu 7 Monate.
Personenbedingte Kündigung: Schema
Das Schema bei der Prüfung der personenbedingten Kündigung sieht folgendermaßen aus.
- Erhebliche Beeinträchtigung vertraglicher oder betrieblicher Interessen
- Negativprognose
- fehlen vorrangiger milderer Mittel
- Interessenabwägung
Einzelheiten zu den Punkten finden Sie anschaulich hier erklärt.
Personenbedingte Kündigung: Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld vermeiden.
Müssen Sie bei der personenbedingten Kündigung zu allem Übel auch noch eine Sperre beim Bezug von Lohnersatzleistungen fürchten? In der Regel nicht. Das Arbeitsamt sperrt Ihren Bezug nur dann, wenn Ihnen ein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, welches unmittelbar zur Kündigung führte. Das liegt bei einer personenbedingten Kündigung regelmäßig nicht vor.
Personenbedingte Kündigung: was nun?
So eine Kündigung ist immer erst mal „ein Schlag ins Gesicht“. Sie müssen sich aber schnell wieder aufrappeln. Denn wenn Sie etwas erreichen wollen, bleibt Ihnen bei einer Kündigungsschutzklage nur eine Frist von drei Wochen ab Kenntnis über die Kündigung. Vereinbaren Sie also unverzüglich einen Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieser wird Sie individuell dazu beraten, ob Ihr Fall vor Gericht eine Chance hat.