Kündigung zum 15.

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

kuend18In vielen Verträgen, vor allem aber im Gesetz findet sich die Formulierung „Kündigung zum 15. des Monats oder zum Monatsende möglich“. Was bedeutet das dann aber konkret? Wann ist der letzte Arbeitstag bei einer Kündigung zum 15.? Der 14. oder müssen Sie auch noch am 15. arbeiten? Wie verhält es sich mit den Urlaubstagen bei einer Kündigung zum 15.? Diese und mehr Fragen werden in diesem Beitrag beantwortet. Außerdem machen wir auch einen kleinen Exkurs ins Mietrecht und klären die Frage, ob eine Wohnung zum 15. gekündigt werden kann.

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Was bedeutet „4 Wochen zum 15. kündbar“?

Das Gesetz schreibt eine Kündigungsfrist von Arbeitsverträgen von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende vor.

Tarifliche oder vertragliche Regelungen

Tariflich oder vertraglich kann hier ebenfalls eine 4 Wochenfrist zum 15. vereinbart werden. Es muss aber nicht so sein. Die gesetzlichen Regelungen können nur Anwendung finden, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Tariflich kann sogar eine Verschlechterung vereinbart werden, also eine kürzere Kündigungsfrist. Einzelvertraglich geht das nicht. Hier gibt es immer die Mindestkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende zu beachten.

Gesetzliche Regelung

Gesetzlich bedeutet die Frist von 4 Wochen zum 15., dass die Kündigungsfrist exakt 4 Wochen beträgt. Als Kündigungstermin kommt nur der 15. oder das Ende des Monats in Frage.

Kündigung zum 15.10.

Um zum 15.10. kündigen zu können, muss die Kündigung am 16.9. zugegangen worden sein. Sie muss also in den „Machtbereich“ des Gekündigten gelangt sein. Dass er die Kündigung auch tatsächlich gelesen hat ist hingegen unerheblich. Beachten Sie: Das Gesetz spricht von 4 Wochen, das sind exakt 28 Tage und kein Monat.

Kündigung zum 15. ist der letzte Arbeitstag schon der 14.?

Wenn Sie zum 15. kündigen oder wenn Ihnen zum 15. eines Monats gekündigt wird, so ist auch der 15. Ihr letzter Arbeitstag, vorausgesetzt es ist ein Tag, an dem Sie sonst üblich arbeiten und Sie haben keinen Resturlaub mehr, den Sie gegebenenfalls zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses nehmen.

 

Kündigung zum 15. des Monats: Eine Vorlage

Hinweis: Das hier zur Verfügung gestellte Musterschreiben muss individuell angepasst werden und ersetzt nicht die anwaltliche Beratung.

Absender:
Ihr Vor- und Nachname
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort

_______________________________________________________________

Empfänger:
Name des Vertragspartners
Straße/ Hausnummer oder Postfachnummer
Postleitzahl/ Ort Ort, Datum
Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,
hiermit kündige/n ich/wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht
zum 15. (Monat) 20__, hilfsweise zum nächst zulässigen Termin.
Beachten Sie bitte, dass Sie dazu verpflichtet sind, sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend zu melden. Ansonsten kann die Bundesagentur für Arbeit den nahtlosen Bezug von Lohnersatzleistungen verweigern. Liegen zwischen dem Zeitpunkt indem Sie Kenntnis von der Kündigung erlangt haben und dem Kündigungszeitpunkt weniger als drei Monate, so müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nachdem Sie davon Kenntnis erlangt haben, arbeitssuchend melden. Eine persönliche Meldung der drohenden Arbeitslosigkeit ist nicht sofort notwendig. Hierzu reicht die schriftliche Anzeige unter Angabe Ihrer persönlichen Daten aus.
Mit freundlichen Grüßen
……………………………
Unterschrift des Arbeitgebers

_______________________________________________________
Empfangsbestätigung:

Ich habe die Kündigung (Seite 1 dieses Dokuments) erhalten am: ……………

…………………………………
Unterschrift des Arbeitnehmers

Musterschreiben: Kündigung zum 15. als Word Datei(rtf) zum Downloaden

Kündigung zum 15. des Monats: Beispiele

Empfangsdatum/
Kündigungstermin
Kündigung zum:
17.12. 15.1.
17.1. 15.2.
14.2. 15.3.
15.2. (Schaltjahr) 15.3.
17.3. 15.4.
16.4. 15.5.
17.5. 15.6.
16.6. 15.7.
17.7. 15.8.
17.8. 15.9.
16.9. 15.10.
17.10. 15.11.
16.11. 15.12.

 

Kündigung zum 15. des Monats: Urlaubsanspruch

Nicht selten gibt es bei einer Kündigung Unstimmigkeiten mit dem Personalbüro bezüglich der Urlaubstage. Oft wird behauptet, man hätte für halbe Monate keinen Urlaubsanspruch oder bereits bewilligter Urlaub wird gestrichen, wenn er länger dauern würde als der Resturlaub es hergibt. Nach dem Bundesurlaubsgesetz sieht die Rechtslage indes folgendermaßen aus:

  • In der ersten Jahreshälfte erwirbt ein Arbeitnehmer jeden Monat Anspruch auf 1/12 des gesamten Jahresurlaubs.
  • Befindet sich der Arbeitnehmer in einem unbefristeten Vertrag der nicht gekündigt ist, so kann er ab dem ersten Tag des Jahres über den gesamten Urlaub verfügen. Er kann ihn also theoretisch bereits im Januar nehmen. Wird das Arbeitsverhältnis dann gekündigt, gibt es keine Rückerstattungsmöglichkeit von bereits genommenem Urlaub.
  • Ist Urlaub vom Personalbüro oder dem Vorgesetzten genehmigt, kann dieser nicht nachträglich um die zu vielen Tage gekürzt werden.
  • In der zweiten Jahreshälfte steht jedem Arbeitnehmer der gesamte Urlaub zu. Dieser muss zwingend gewährt werden. Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer nach Ausscheiden aus dem Vertrag eine Bescheinigung aus, aus der hervorgeht wie viel Urlaub bereits genommen wurde. Ein neuer Arbeitgeber würde diese Urlaubstage dann auf den neuen Urlaub anrechnen.
  • Halbe Monate bei einer Kündigung werden auch mit der der Hälfte des Monatsanspruchs berechnet.
  • Ergeben sich nach der Rechnung ungerade Zahlen, so wird bei mehr als einem halben Tag aufgerundet. Abgerundet wird nie.

Wann kommt die Gehaltszahlung bei einer Kündigung zum 15.?

Sie haben zum 15. gekündigt und fragen sich nun, wann Ihr noch ausstehendes Gehalt gezahlt wird. In der Regel gibt es ein bestimmtes Datum, an dem alle Gehälter überwiesen werden. Rechnen Sie also damit, dass auch Ihr ausstehendes Gehalt an dem sonst üblichen Tag überwiesen wird.

 

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Kündigung zum 15. des Monats bei einer Wohnung

Die Kündigung einer Wohnung ist in der Regel nur zum Monatsende möglich. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate. Jedoch können mit einem Vermieter auch andere Vereinbarungen getroffen werden. Möchte beispielsweise der neue Mieter bereits zum 16. einziehen, wird der Vermieter sicher nichts gegen eine Kündigung zum 15. haben. Lassen Sie sich diesen Termin aber besser schriftlich bestätigen, nicht das es hinterher Ärger damit gibt.