Kündigungsschreiben aufsetzen für Ämter

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

Kündigungsschreiben aufsetzen für ÄmterIm Gegensatz zu einer Kündigung bei beispielsweise einer Versicherung, der Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder einer Kündigung im privaten Bereich liegt bei einer vergleichbaren Geschäftsbeziehung mit einem Amt kein Vertrag zugrunde, sondern der Geschäftsbeziehung geht ein Antrag voraus, den das entsprechende Amt genehmigt hat.

 

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Was ist zu beachten?

Daraufhin erstellt das Amt einen Bescheid, der die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner sowie die Voraussetzungen für das Zustandekommen und Bestehen der Geschäftsbeziehung festhält. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, wird die Kündigung notwendig, wobei sich ein Kündigungsschreiben für Ämter an strengen Formalitäten orientiert und meist in Form eines amtlichen Vordrucks, beispielsweise einem Antrag auf Abmeldung, erfolgt. Grundsätzlich gibt das Amt die Form für Ihr Kündigungsschreiben vor, die aus dem genehmigten Antragsbescheid hervorgeht und die auch zwingend einzuhalten ist.

Wie bei einer fristgerechten Kündigung sind auch bei einem Kündigungsschreiben für Ämter die Fristen sehr wichtig. Abmeldungen und Kündigungen bei Ämtern liegen in der Regel Stichtage und Zeiträume zugrunde, die maßgeblich sind und zwingend eingehalten werden müssen. Daneben muss ein Kündigungsschreiben für Ämter Ihren Namen, Ihre Anschrift und eine Telefonnummer für Rückfragen sowie die Empfängerdaten enthalten. Geben Sie, sofern bekannt, den Namen des Sachbearbeiters sowie das Aktenzeichen an, damit Ihre Kündigung zügig zugeordnet und bearbeitet werden kann.

Legen Sie Ihrer Kündigung den ausgefüllten, amtlichen Vordruck sowie eventuell weitere erforderliche Unterlagen bei. Relevant für das Amt ist das Datum des Posteinganges, nicht das Datum, an dem Sie die Kündigung verfasst haben. Wichtig ist auch, dass Sie alle Dokumente handschriftlich unterschreiben, da diese ansonsten nicht rechtsgültig sind. Prinzipiell können Kündigungen bei Ämtern persönlich abgegeben werden, ist eine sofortige Bearbeitung durch den zuständigen Sachbearbeiter jedoch nicht möglich, empfiehlt es sich, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein einzureichen, damit Ihnen ein Nachweis für die frist- und formgerechte Erfüllung Ihrer Pflichten vorliegt. Sollte die Kündigung abgelehnt werden, hat man in der Regel die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist, Einspruch gegen die Ablehnung der Kündigung zu erhaben.