Aktualisiert am 10. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger
Die folgende Vorlage für ein Kündigungsschreiben eines Vermieters wegen mutwilliger Beschädigung des Mietobjekts wurde rechtlich geprüft und sorgfältig von Fachleuten gegengelesen, um ihre Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Sie ist kostenlos und enthält alle erforderlichen Stichwörter.
hiermit kündige ich, [Ihr Name], als Vermieter den Mietvertrag für die Wohnung in der [Adresse der Wohnung] fristlos aufgrund mutwilliger Beschädigung des Mietobjekts. Diese Entscheidung habe ich nach sorgfältiger Prüfung der Umstände getroffen.
Gründe für die Kündigung:
- Mutwillige Beschädigung: Es wurden erhebliche Schäden in der Wohnung festgestellt, die nachweislich durch Ihr Verhalten entstanden sind. Diese Schäden umfassen [konkrete Beschreibungen der Schäden, z.B. zerstörte Türen, beschädigte Wände, etc.].
- Vertragsverletzung: Ihr Verhalten stellt eine schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Pflichten dar, insbesondere der Pflicht, die Mietsache pfleglich zu behandeln.
- Unzumutbarkeit: Aufgrund der Schwere der Beschädigungen ist es mir unzumutbar, das Mietverhältnis fortzusetzen.
Ich fordere Sie auf, die Wohnung bis zum [Datum] vollständig geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
[Adresse] [Datum]*Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter und liegt bestehenden Mietverträgen in aller Regel zugrunde. Grundsätzlich haben sowohl Mieter als auch Vermieter die Möglichkeit, einen bestehenden Mietvertrag zu kündigen. Kündigt ein Vermieter den Mietvertrag muss er jedoch ein berechtigtes Interesse an der Kündigung haben und dieses erklären, was auch bedeutet, dass er den Grund für die Kündigung verständlich und nachvollziehbar im Kündigungsschreiben erläutern muss. Eine außerordentliche Kündigung durch den Vermieter setzt einen schwerwiegenden Grund voraus, der es unmöglich und unzumutbar macht, den Mietvertrag fristgerecht zu beenden.
In der Regel muss vor der außerordentlichen Kündigung zunächst mindestens eine Abmahnung mit angemessener Frist zur Beseitigung des Schadens erfolgen, allerdings ist eine fristlose Kündigung ohne vorausgehende Abmahnung dann möglich, wenn der Mieter die Rechte des Vermieters massiv verletzt.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn er über einen bestimmten Zeitraum keine Miete bezahlt, die angemieteten Räume vertragswidrig nutzt oder seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, etwa wenn er den Wohnraum mutwillig beschädigt oder zerstört. Die Kündigung bedarf immer der Schriftform, muss handschriftlich unterschrieben sein und sich an alle Personen richten, die den Mietvertrag unterzeichnet haben. Zudem darf sie nicht an Bedingungen gekoppelt sein und wird dann wirksam, wenn sie den Empfänger erreicht.
Kündigungsschreiben vom Vermieter wegen mutwilliger Beschädigung
Vermieter
Anschrift
PLZ Ort
Datum
Herr / Frau / Gemeinschaft (Mieter)
Anschrift
PLZ Ort
Wohnung (Nummer, Anschrift, Lage, Bezeichnung)
Mietvertrag (Nummer)
Kündigung des bestehenden Mietverhältnisses
Sehr geehrte(r) Frau / Herr / Gemeinschaft (Mieter),
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis für die Wohnung (Nummer) fristlos.
Durch Ihre nachweislich mutwillige Beschädigung des ___ haben Sie nicht nur die Ihnen obliegende Sorgfaltspflicht für die Ihnen überlassenen Wohnräume in erheblichen Maße vernachlässigt, sondern auch den Tatbestand der Störung des Hausfriedens erfüllt. Das polizeiliche Protokoll, das den die Kündigung rechtfertigenden Tathergang dokumentiert, liegt diesem Schreiben in Kopie bei.
Die angemieteten Wohnräume inklusive Schlüssel sind bis zum __.__.__ geräumt an mich herauszugeben.
Mit freundlichen Grüßen
handschriftliche Unterschrift.