Postbank Konto kündigen

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

Postbank kündigen

Das Postbank Konto zu kündigen ist leichter als Sie vielleicht annehmen. Ein Zinstief macht sich nicht nur bei Ihren Spareinlagen bemerkbar. Die Banken schauen sich aufgrund niedriger Darlehenszinsen und damit einhergehend gesunkenen Einnahmen nach neuen Möglichkeiten um, ihr Geschäftseinkommen zu sichern. Die Postbank reagiert darauf und hat so beispielsweise beschlossen, einige Filialen, gerade im ländlichen Bereich, zu schließen oder Gebühren für Überweisungen etc. zu steigern oder auch erstmals zu erheben. Das wiederum macht sich unmittelbar in Ihrem Geldbeutel bemerkbar, wenn Sie plötzlich für einige Überweisungen zahlen müssen oder es in Ihrem Wohnort keine Postbank Filiale mehr gibt.

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TT Punkt MM Punkt JJJJ
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Beispielvorschau als Bild. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Kommt dann noch Unzufriedenheit mit Ihren persönlichen Ansprechpartnern dazu, denken Sie vielleicht über eine Kontokündigung nach. Was es bei der Kündigung Ihres Postbank Kontos zu beachten gibt um mögliche Fallstricke zu umgehen, erfahren Sie auf dieser Seite. Ebenfalls steht Ihnen ein Musterkündigungsschreiben zur Verfügung. Damit können Sie Ihre Kündigung sofort und rechtssicher erstellen.

Vor der Kündigung des Postbank Kontos-
wann ist der richtige Zeitpunkt und was ist zu beachten

Sie wollen Ihr Postbank Konto zu kündigen? Vermeiden Sie vorschnelle Handlungen!

Zunächst sollten Sie sich die Alternativen ansehen und für sich herausfinden, welche andere Bank besser zu Ihnen passt. Überlegen Sie sich, was Sie bei der neuen Bank auf jeden Fall brauchen (z. B. einfaches Online-Banking, geringe Dispozinsen) und worauf Sie gegebenenfalls verzichten können. Achten Sie dabei auf:

  • Kontoführungsgebühren
  • Gebühren für Transaktionen (Überweisungen, Kontoauszüge etc.)
  • Filialen in Wohnortsnähe
  • Dispozinsen
  • Guthabenzinsen

Wenn Sie sich für eine neue Bank entschieden haben, vereinbaren Sie einen Termin vor Ort oder informieren Sie sich online über das Angebot und die Verfahrensweisen. Auch das Internet kann gegeben falls dazu dienen, sich ein Meinungsbild von anderen Kunden der neuen Bank zu machen.

Aber Vorsicht: Geschmäcker und Meinungen sind verschieden! Und gerade im Netz sind Kundenmeinungen manchmal eher einseitig negativ, denn nur darüber wird in der Regel geschrieben.

Wenn Sie ein neues Kreditinstitut für sich gefunden haben, gehen Sie nach der folgenden Checkliste vor:

  1. Eröffnen Sie das neue Konto und warten Sie ab, bis Ihnen alle notwendigen Dokumente und Karten zugegangen sind.
  2. Schauen Sie auf Ihrem Postbank Konto nach, welche Zahlungen regelmäßig abgehen oder zugehen. Relevant sind die gesamten 12 Monate vor der Kündigung, denn es gibt einige Beträge die nur jährlich verbucht werden.
  3. Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, welche Zahlungen im vergangenen Jahr über das Postbank Konto liefen. Hier werden schnell Zahlungen von Versicherungen, weil diese oft nur einmal im Jahr gebucht werden, übersehen. Folgende Liste dient Ihnen als Anhaltspunkt, ist aber auf keinen Fall abschließend:
    • Nebenkosten wie Strom, Wasser und Gas
    • Miete oder Hauskredite
    • Sparbeträge
    • GEZ Gebühren
    • (Auto-) Versicherung
    • Steuern
    • Gehalt/ Rente/ Sozialleistungen
    • Kindergeld
  4. Veranlassen Sie, dass sowohl auf dem neuen Konto, als auch auf dem Postbank Konto ein ausreichendes Guthaben vorhanden ist.
  5. Erst dann sollten Sie Daueraufträge bei der Postbank löschen und zeitgleich bei der neuen Bank anweisen.
  6. Wichtig: Teilen Sie auch Ihrem Arbeitgeber die neuen Kontodaten schriftlich mit.
  7. Erteilen Sie neue SEPA- Lastschriftmandate für das neue Konto. Die meisten Unternehmen und Behörden haben entsprechende Formulare auf den jeweiligen Homepages hinterlegt. Beachten Sie hier, dass ein SEPA- Lastschriftmandat nur gültig ist, wenn das Formular im Original vorliegt. Geben Sie es daher besser persönlich ab oder versenden es mit der Post.
  8. Nach mindestens einem Monat ohne Kontobewegung auf Ihrem Postbank Konto, können Sie dieses ruhig kündigen. Verwenden Sie dazu unser kostenloses Musterschreiben.
  9. Aber Achtung: Ihr Postbank Konto darf bei der Kündigung kein Minus aufweisen. Dann ist Ihre Kündigung nämlich immer ungültig!
  10. Tipp: Wenn Sie noch Guthaben auf dem Konto haben, überweisen Sie es selbst auf Ihr neues Konto. Zwar sollte nach der Auflösung des Kontos bei der Postbank das noch bestehende Guthaben von der Postbank selbst auf das neue Konto überwiesen werden, viele (ehemalige) Kunden berichten aber darüber, dass dies oft sehr lange dauert.

Postbank Musterkündigungsschreiben

Absender:
Ihr Vor und Nachname:
Straße/ Hausnummer:
Postleitzahl/ Ort

__________________________________________________________

Empfänger:

Deutsche Postbank AG
Friedrich-Ebert-Allee 114-126
53113 Bonn Ort, Datum

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben kündige ich mein Girokonto mit der Kontonummer: ________ fristgerecht (innerhalb von drei Monaten) oder zum TT.MM.JJJJ.
Das bestehende Restguthaben überweisen Sie bitte auf das folgende Konto:

Name der Bank:
Kontoinhaber:
IBAN:
BIC:

Bitte bestätigen Sie mir dieses Kündigungsschreiben sowie den Kündigungstermin umgehend.

 

Mit freundlichen Grüßen

______________________

handschriftliche Unterschrift

Postbank Kündigung Download als Wordpad Datei(rtf)

 

Welche Fristen sind beim Postbank Kündigungsschreiben zu beachten?

ACHTUNG: Je nach Alter Ihres Vertrages kann die Kündigungsfrist anders sein, als hier beschrieben. Bitte schauen Sie daher nochmal in die AGB´s Ihres Vertrags. Folgende Fristen sind in den derzeitigen Verträgen der Postbank vorgesehen:

Girokonto Postbank Jederzeit
Spareinlagen 3 Monate
Kreditkarten 1 Monat

Welche Form ist bei der Kündigung des Postbank Kontos zu beachten?

Schriftlich per Einschreiben oder vor Ort durch Abgabe in der Filiale

Am einfachsten ist es für Sie, dass hier zur Verfügung gestellte Formular nutzen und das Schreiben dann per Einschreiben (Einwurfeinschreiben genügt zur Beweissicherung) an Ihre Filiale oder an die Deutsche Post AG schicken. Natürlich können Sie das Schreiben auch direkt in Ihrer Filiale vor Ort abgeben, lassen Sie sich dann aber die Abgabe schriftlich bestätigen.

Postbank Konto per Fax kündigen

Eine Kündigung Ihres Postbank Kontos per Fax ist ebenfalls möglich. Zur Beweissicherung reicht es, wenn Sie die Sendungsbestätigung Ihres Faxgerätes zu der gefaxten Kündigung dazu heften.

Postbank Konto per E-Mail kündigen

Postbank Konto kündigung

Im Zeitalter von Onlinebanking und der Zunahme von Vertragsabschlüssen über das Internet, ist natürlich auch eine Kündigung des Postbank Kontos per E-Mail denkbar. Vor allem weil eine Kündigung per Fax bei der Postbank möglich ist, erscheint es fraglich, warum dies nicht per E-Mail möglich ist. Zumindest wenn das Kündigungsschreiben Ihre persönliche Unterschrift trägt, müsste es möglich sein. Die Postbank verbietet jedoch im Moment die Kündigung auf diesem Weg. Daher sollten Sie die Kündigung besser als Brief oder per Fax einreichen.

Anschriften und Kontaktdaten für die Kontokündigung bei der Postbank

Um Ihnen unnötiges suchen der Adresse oder Faxnummer zu ersparen, haben wir Ihnen diese hier zusammengestellt.

Postanschrift:

Deutsche Postbank AG
Friedrich-Ebert-Allee 114-126

53113 Bonn

Weiter wichtige Nummern und Kontaktmöglichkeiten:

Postbank Kunden-Service: 0180 3040500
Postbank FAX: 0228 5500 5515

Webseite: www.postbank.de

 

TIPP: Lassen Sie das Postbank Konto ein paar Wochen neben dem neuen Konto laufen. So vermeiden Sie unnötige Gebühren wegen geplatzter Überweisungen.

Kündigung des Postbank Kontos im Todesfall

Nach einem Todesfall, denken Sie vielleicht an vieles, nicht aber an das Postbank Konto des verstorbenen. Aber irgendwann müssen Sie sich darum kümmern. Es müssen Kontovorgänge geklärt werden, laufende Daueraufträge überprüft werden und dafür gesorgt werden, dass Lastschriften und Überweisungen nicht platzen. Um über das Konto des Verstorbenen zu verfügen, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Sie haben bereits eine Kontovollmacht

Die Postbank braucht die Sterbeurkunde sowie, falls vorhanden ein Testament, welches Sie zum Alleinerben macht.

Dies können Sie entweder direkt in der Filiale vor Ort machen oder schriftlich an:

Postbank München – 80318 München

Durch Vorlage der Dokumente werden Sie zum Kontoinhaber und können ganz normal kündigen.

Es handelt sich um ein Gemeinschaftskonto

Bei einem Gemeinschaftskonto müssen Sie sich nicht legitimieren. Erklären Sie den Tod des anderen Kontoinhabers und weisen Sie dies durch den Totenschein nach.

Sie sind Erbe

Bei einem Postbank Sparbuch legen Sie der Filiale vor Ort oder schriftlich an:

Postbank München – 80318 München

folgende Dokumente vor:

  • eine Kopie der Sterbeurkunde
  • eine Kopie des Testaments oder des Eröffnungsprotokolls – falls bereits vorhanden
  • das Sparbuch

Sie werden dann nach Prüfung (das kann ein paar Wochen dauern) zum Kontoinhaber des Verstorbenen und können das Konto dann wie oben beschrieben kündigen. Auch bei einem Girokonto müssen Sie diese Dokumente vorlegen, der Punkt Sparbuch entfällt dann aber und sie versenden die Kündigung an folgende Adresse:

Deutsche Postbank AG
Friedrich-Ebert-Allee 114-126

53113 Bonn

 

Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft

Die Besonderheit bei Erbengemeinschaft ist, dass nur alle zusammen etwas tun können.

Bei der Erbengemeinschaft müssen ebenfalls folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • eine Kopie der Sterbeurkunde
  • eine Kopie des Testaments oder des Eröffnungsprotokolls – falls bereits vorhanden

Bei einem Sparbuch natürlich auch dieses Dokument.

Da nur alle Erben gemeinsam über das Konto verfügen dürfen, sollte ein Sprecher für alle Erben zusammen bevollmächtigt werden. Dieser kann das Konto dann im Namen und mit Wirkung für alle Erben kündigen.

Im Downloadcenter der Postbank finden Sie im Übrigen auch Vordrucke zur Auflösung eines Postbank Girokontos nach dem Tod des Kontoinhabers. Wichtige Informationen für die Hinterbliebenen finden Sie hier:

PDF Dokument

 

Fällige Gebühren bei der Kündigung des Postbank Kontos

Die Kontokündigung, egal ob es das eigene Konto ist oder das eines verstorbenen, ist bei Spar- und Girokonten kostenlos. Aber es können Gebühren für die „Abschlussüberweisung“ anfallen.

Besonderheiten sind bei der Kündigung von Sparverträgen mit einer Mindestlaufzeit vorgesehen. Wenn diese Verträge vorzeitig gekündigt werden, fallen oft Gebühren an und teilweise müssen Sparzinsen zurückgezahlt werden.