Kündigung einer Reisegepäckversicherung

Aktualisiert am 10. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger

Die folgende Vorlage für die Kündigung einer Reisegepäckversicherung wurde sorgfältig von Anwälten überprüft, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entspricht. Diese Vorlage hilft Ihnen dabei, die Kündigung Ihrer Reisegepäckversicherung formal und rechtlich korrekt mitzuteilen.

Absender:
Name des Versicherungsnehmers
Anschrift des Versicherungsnehmers

Empfänger:
Name der Versicherungsgesellschaft
Anschrift der Versicherungsgesellschaft

Datum:

*Betreff: Kündigung meiner Reisegepäckversicherung

Versicherungsnummer: __________ (Ihre Versicherungsnummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Reisegepäckversicherung mit der oben genannten Versicherungsnummer zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieser Kündigung sowie das Datum, an dem die Versicherung endet.

Ich bitte Sie, etwaige Rückerstattungen auf folgendes Konto zu überweisen:

Name des Kontoinhabers: __________
IBAN: __________
BIC: __________
Name der Bank: __________

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

__________
(Unterschrift des Versicherungsnehmers)

__________
(Name des Versicherungsnehmers)

Damit die Urlaubsfreuden nicht durch unschöne Erlebnisse getrübt werden, bieten Versicherer eine breite Palette an unterschiedlichen Reiseversicherungen an. Ein Versicherungsprodukt aus diesem Bereich ist die Reisegepäckversicherung. Zweifelsohne ist es sehr ärgerlich, wenn das Reisegepäck beschädigt, zerstört oder gestohlen wird oder unterwegs verloren geht und erst gar nicht am Urlaubsort ankommt. In allen diesen Fällen verspricht die Reisegepäckversicherung, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Wird das Reisegepäck beschädigt, zerstört, entwendet oder geht es verloren, erstattet die Reisegepäckversicherung den Zeitwert bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Kommt das Reisegepäck verspätet an, übernimmt die Reisegepäckversicherung die Kosten für notwendige Ersatzkäufe von beispielsweise Kleidung oder Hygieneartikeln.

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Sehr wichtig bei einer Reisegepäckversicherung ist aber, das Kleingedruckte genau zu lesen, denn hier finden sich allerlei Ausschlüsse und Leistungsbegrenzungen. So setzt eine Versicherungsleistung grundsätzlich voraus, dass der Versicherungsnehmer die vereinbarten Bedingungen eingehalten hat. Hierzu gehört unter anderem, dass er auf sein Reisegepäck aufpassen, Wertsachen im Hotelsafe aufbewahren und im Schadenfall umgehend die Polizei und die Versicherung informieren muss. Außerdem werden Schmuck, Kunstobjekte, Antiquitäten und andere Wertgegenstände nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze ersetzt, die üblicherweise von der vereinbarten Versicherungssumme abweicht. Für Kameras und Sportgeräte gelten besondere Bedingungen, Mobiltelefone und EDV-Geräte sowie medizinische und orthopädische Hilfsmittel sind meist nicht versichert. Auch Bargeld, Urkunden, Aktien und persönliche Dokumente fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Eine Ausnahme bilden hier nur Ausweise und Visa. Kommen diese abhanden, erstattet die Reisegepäckversicherung die amtlichen Gebühren für notwendige Ersatzdokumente.

In einigen Fällen kann aber ohnehin ruhigen Gewissens komplett auf eine Reisegepäckversicherung verzichtet werden. Besteht nämlich eine Hausratversicherung, ist durch sie das Reisegepäck bereits abgesichert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Gegenstände aus dem Hotelzimmer oder dem auf einem Privatparkplatz abgestellten Auto gestohlen werden. Ob der Versicherungsschutz der Hausratversicherung nur innerhalb Europas oder weltweit gilt, steht in den Versicherungsbedingungen. Vielfach kann jedoch eine Erweiterung des Versicherungsschutzes vereinbart werden, so dass sich eine Nachfrage durchaus lohnen kann. Geht das Reisegepäck unterwegs verloren, muss der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft für den Schaden aufkommen, wobei es natürlich auch hier Höchstgrenzen gibt.

 

Wer sich für eine Reisegepäckversicherung entscheidet, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten. So kann die Versicherung entweder nur für eine Einzelreise oder als Jahrespolice abgeschlossen werden. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach der Vertragslaufzeit, der Reisedauer und der gewählten Versicherungssumme. Wurde die Reisegepäckversicherung nur für eine Reise vereinbart, endet der Vertrag automatisch und eine Kündigung ist nicht notwendig. Wurde die Reisegepäckversicherung hingegen als Jahrespolice abgeschlossen, ist eine Kündigung erforderlich, wenn der Vertrag beendet werden soll. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Versicherung üblicherweise stillschweigend um jeweils ein weiteres Versicherungsjahr. Um die Versicherung zu kündigen, genügt ein kurzes, formloses Schreiben ohne Angabe von Gründen. Wichtig ist aber, die Kündigungsfrist einzuhalten. Welche Kündigungsfrist gilt, steht in den Vertragsbedingungen, meist sind Kündigungsfristen zwischen einem und drei Monaten vorgesehen.

 

Mustervorlage: die Reisegepäckversicherung kündigen

Versicherungsnehmer
Anschrift

Versicherungsgesellschaft
Anschrift
Ort, Datum

 

Kündigung der Reisegepäckversicherung Nummer ……………………

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die bei Ihnen bestehende Reisegepäckversicherung ………. (genaue Bezeichnung des Tarifs, Versicherungsscheinnummer, Kundennummer) ………… fristgemäß zum Ablauf dieses Versicherungsjahres am …………….

Mit Vertragsende erlischt auch die Ihnen erteilte Ermächtigung zum Einzug der Versicherungsprämie.

Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung schriftlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Versicherungsnehmer