Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Kündigung

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger

Vermögensschaden Haftpflichtversicherung KündigungNach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt, dass derjenige, der einen Schaden verursacht hat, für diesen Schaden einstehen muss. Dabei ist die Haftung nicht begrenzt, was bedeutet, dass der Schadensverursacher schlimmstenfalls sein gesamtes Vermögen aufwenden muss, wenn dies die Schadensregulierung erfordert. An dieser Stelle kommt die Haftpflichtversicherung ins Spiel. Ihre Aufgabe besteht grundsätzlich darin, Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu regulieren, aber genauso auch unberechtigte Forderungen abzuwehren. Dabei gibt es die Haftpflichtversicherung in verschiedenen Varianten, beispielsweise als Kfz-Haftpflichtversicherung, als Betriebshaftpflichtversicherung oder als Privathaftpflichtversicherung.

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Im Zusammenhang mit Vermögensschäden muss jedoch zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden werden. Als unechte Vermögensschäden werden finanzielle Schäden bezeichnet, die infolge eines Personen- oder Sachschadens entstehen. Wurde beispielsweise ein Computer beschädigt, so handelt es sich dabei um einen Sachschaden. Der finanzielle Schaden, der aus dem Verlust oder der Wiederherstellung der Daten resultiert, ist ein Folgeschaden des Sachschadens und damit ein unechter Vermögensschaden. Solche unechten Vermögensschäden sind im Rahmen der herkömmlichen Haftpflichtversicherungen abgedeckt. Für echte Vermögensschäden, die auch als reine Vermögensschäden bezeichnet werden, ist hingegen eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erforderlich. Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn der Schaden weder ein Sach- oder Personenschaden noch die Folge von einem Sach- oder Personenschaden ist. Von besonderer Bedeutung ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in erster Linie für Personen und Unternehmen, die im Dienstleistungssektor tätig sind und im Rahmen ihrer Tätigkeit unter anderem beraten, prüfen, verwalten, beurkunden oder vollstrecken. Zielgruppe der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind somit beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater, Versicherungsmakler, Vermögensberater, Gutachter, Notare, Ärzte und Architekten.

Da echte Vermögensschäden in aller Regel nicht sofort, sondern erst mit einer zeitlichen Verzögerung sichtbar werden, spricht die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vom Verstoßprinzip. Das bedeutet, dass ein Versicherungsfall nicht dadurch vorliegt, dass ein Vermögensschaden eintritt oder der Geschädigte einen Schaden geltend macht. Stattdessen stellt der Verstoß, also die Verletzung der vertraglichen Sorgfaltspflichten, den Versicherungsfall dar, wobei die Haftpflichtansprüche die Folge dieses Verstoßes sind. Tritt ein Versicherungsfall ein, prüft die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zunächst die Haftungsfrage. Sind die Ansprüche berechtigt, reguliert sie den Schaden, sind die Forderungen unberechtigt, wehrt sie diese ab.

Möchte der Versicherungsnehmer seine bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kündigen, so ist dies immer zum Ablauf einer Vertragslaufzeit möglich. Begründet werden muss die Kündigung nicht, wichtig ist allerdings, die Kündigungsfrist einzuhalten. Diese beträgt drei Monate. Andernfalls verlängert sich der Vertrag nämlich automatisch um eine weitere Laufzeit. Neben der ordentlichen, fristgerechten Kündigung kann die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in zwei Fällen auch außerordentlich gekündigt werden. Der erste Fall ist gegeben, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, der Versicherungsumfang aber unverändert bleibt. Außerdem kann der Versicherungsvertrag nach einem Versicherungsfall gekündigt werden, wobei es keine Rolle spielt, ob der Versicherer den Schaden reguliert oder abgelehnt hat. Die Versicherung kann dann jeweils innerhalb von einem Monat nach der Mitteilung oder dem Versicherungsfall gekündigt werden.

 

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – Beispiel für eine Kündigung

Versicherungsnehmer
Anschrift

Versicherungsgesellschaft
Anschrift
Ort, Datum

 

Kündigung der bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bei Ihnen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit folgenden Daten abgeschlossen:

Genaue Bezeichnung des Tarifs: …………………………………………………..
Nummer der Versicherungspolice: ………………………………………………..
Kunden-/Versichertennummer: ……………………………………………………..

Diese Versicherung kündige ich hiermit fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.

Gleichzeitig möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich an weiteren Angeboten nicht interessiert bin. Bitte sehen Sie deshalb davon ab, mich zu Rückwerbezwecken in jeglicher Form zu kontaktieren.

Bitte schicken Sie mir zeitnah eine Bestätigung meiner Kündigung zu.

 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Versicherungsnehmer