Aktualisiert am 10. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger
Die folgende Vorlage für die Kündigung einer Einzugsermächtigung wurde sorgfältig von Anwälten überprüft, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entspricht. Diese Vorlage hilft Ihnen dabei, die Kündigung Ihrer Einzugsermächtigung formal und rechtlich korrekt mitzuteilen.
Name des Kontoinhabers
Anschrift des Kontoinhabers
Empfänger:
Name des Unternehmens/Institution
Anschrift des Unternehmens/Institution
Datum:
*Betreff: Kündigung der Einzugsermächtigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich die erteilte Einzugsermächtigung für das Konto mit der IBAN __________ (Ihre IBAN) bei der Bank __________ (Name Ihrer Bank) zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte veranlassen Sie, dass keine weiteren Abbuchungen von diesem Konto vorgenommen werden.
Zudem bitte ich Sie, mir den Eingang dieser Kündigung schriftlich zu bestätigen und den Termin der letzten Abbuchung mitzuteilen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
__________
(Unterschrift des Kontoinhabers)
__________
(Name des Kontoinhabers)
Die Einzugsermächtigung oder auch das Lastschriftmandat ermächtigt ihren Vertragspartner Beträge von Ihrem Referenzkonto abzubuchen. Das ist einfach, so müssen Sie nicht jede Rechnung einzeln überweisen und vergessen es auch nicht. Die Einzugsermächtigung wird vorzugsweise für wiederkehrende Buchungen verwendet. Aber auch beim Kauf auf Rechnung, können Sie eine Einzugsermächtigung aussprechen. Wie Sie diese Einzugsermächtigung kündigen und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Einzugsermächtigung kündigen für die Miete, den Vertrag usw.?
Mit einer Einzugsermächtigung sind Sie „auf der sicheren Seite“. Manchmal will Ihr Vertragspartner aber auch eine solche haben, um sicher zu gehen, dass Zahlungen regelmäßig geleistet werden. Vor allem bei Abos, darunter fallen auch Verträge mit dem Fitnessstudio, verlangen eine Einzugsermächtigung für die Wirksamkeit des Vertrags. Daher sollten Sie genau hinschauen und gegebenenfalls Rückfragen, ob die Einzugsermächtigung widerrufen werden kann.
Im Grunde gibt es mehrere Gründe, warum eine Einzugsermächtigung widerrufen werden muss. Hier die häufigsten Gründe und was sie dabei zu beachten haben.
1. Fall: Dies müssen Sie bei der Kündigung der Einzugsermächtigung beachten, wenn Sie das Referenzkonto gekündigt haben.
Sie haben Ihr Girokonto gekündigt und bei einer anderen Bank oder Sparkasse ein neues eröffnet. Ihr Vertragspartner erfährt nicht automatisch, dass Sie nun ein neues Girokonto haben, von dem zukünftig abgebucht werden soll. Sie müssen ihn darüber informieren. Am besten Sie erstellen eine Liste auf der Sie für sich dokumentieren, wer zu dem bisherigen Konto eine Einzugsermächtigung vorliegen hat. Das geht ganz einfach über Ihre Kontoauszüge. Anhand dieser Liste können Sie Ihre Vertragspartner anschließend über den Kontowechsel informieren und ihnen eine neue Einzugsermächtigung für das neue Girokonto erteilen. Erst wenn auf dem alten Girokonto keine Abbuchungen mehr zu verzeichnen sind, empfiehlt es sich, das Konto zu kündigen. So vermeiden Sie Mahngebühren oder Gebühre für geplatzte Überweisungen. Das kann unter Umständen richtig teuer werden.
2. Fall: Dies müssen Sie bei der Kündigung der Einzugsermächtigung beachten, wenn Sie zukünftig lieber selbst überweisen.
Sie haben das Gefühl, den Überblick über die vielen Lastschriften auf Ihrem Konto zu verlieren und wollen zukünftig selbst überweisen? Grundsätzlich steht Ihnen das frei. Dazu müssen Sie Ihren Vertragspartner darüber informieren und die Einzugsermächtigung widerrufen. Aber Achtung: Einige Verträge sehen eine Einzugsermächtigung als Voraussetzung für den Vertrag vor. Dann kann es passieren, dass der gesamte Vertrag von Seiten Ihres Vertragspartners gekündigt wird. Möglicherweise mit weiteren Forderungen wie beispielsweise Schadensersatz.
3. Fall: Dies müssen Sie bei der Kündigung der Einzugsermächtigung beachten, wenn Sie in eine Abo- Falle getreten sind.
Gerade online tummeln sich manchmal schwarze Schafe. So passiert es sogar Anwälten, dass sie einen Vertrag abschließen und damit ein Abo eingehen, obwohl sie das eigentlich gar nicht wollten. Dann stellen Sie fest, es wird regelmäßig Geld von Ihrem Konto gebucht. Was tun? Als erstes sollten Sie die Vertragspartei darüber informieren, dass Sie die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung widerrufen. Dann können Sie die bereits abgebuchten Beträge entweder selbst via Onlinebanking zurück buchen lassen oder Sie informieren Ihre Bank darüber und lassen diese die Beträge Rückbuchen. Dies ist jedoch nur für die letzten 6 Wochen möglich. Auf jenen Fall sollten Sie Ihre Bank darüber informieren, das die Einzugsermächtigung für diesen Vertragspartner widerrufen ist, damit die Bank weitere Forderungen nicht erfüllt.
In der Regel, wird das Unternehmen in der Folge Rechnungen und Mahnungen schicken. Diese kommen von Inkassounternehmen oder auch Anwälten. Hier können Sie entweder nochmals das Gespräch suchen und über die Sachlage aufklären oder aber Sie ignorieren diese Schreiben. In aller Regel, hören diese nach ein paar Wochen von alleine wieder auf. Denn das unseriöse Unternehmen weiß, dass die Forderung ungerechtfertigt ist. Um die Forderungen einzufordern, müsste das Unternehmen klagen. Dies wird es aber nicht tun.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob es tatsächlich eine Abo-Fall war, in die Sie getreten sind, können Sie sich von der Verbraucherschutzzentrale oder einem Anwalt beraten lassen.
4. Fall: Dies müssen Sie bei der Kündigung der Einzugsermächtigung beachten, wenn Sie den Vertrag dazu gekündigt haben.
Kündigen Sie Ihren Vertrag, so sollten Sie zeitgleich auch die Einzugsermächtigung widerrufen. Dies ist bei seriösen Unternehmen zwar im Grunde nicht notwendig, denn mit der Kündigung des Vertrags, entfällt auch Ihre Pflicht zur Zahlung, es macht die Kündigung aber abschließend. Jedenfalls schadet es Ihnen nicht.
Frist für die Kündigung der Einzugsermächtigungen
Eine Kündigungsfrist für Einzugsermächtigungen gibt es nicht. Im Grunde ist es eine freiwillige Leistung, die jederzeit widerrufen werden kann. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen. So kann durch den Widerruf der Einzugsermächtigung der ganze Vertrag nichtig werden. Dann jedenfalls, wenn die Einzugsermächtigung Bedingung für den Vertrag war. Ihr Vertragspartner kann in diesem Fall Schadensersatzforderungen an Sie stellen.
Auch sollten Sie vor dem Widerruf der Einzugsermächtigung überlegen, welchen anderen Weg der Rechnungsbegleichung Sie in Zukunft gehen wollen. Natürlich können Sie Ihre Rechnung auch einfach überweisen. Das erfordert, gerade bei regelmäßigen Zahlungen, aber ein nicht unerhebliches Maß an Disziplin. Eine andere Möglichkeit ist der Dauerauftrag. Diese eignet sich aber nur für Zahlungen die regelmäßig in der gleichen Höhe anfallen.
Musterschreiben: Abbuchungsauftrag/ Einzugsermächtigung kündigen
Absender:
Ihr Vor- und Nachname
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort
_______________________________________________________________
Empfänger:
Name des Vertragspartners
Straße/ Hausnummer oder Postfachnummer
Postleitzahl/ Ort Ort, Datum
Vertragsnummer:______________________
Kundennummer:___________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit, widerrufe ich zum________________ die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung vom Konto:
Bank_______________________________
IBAN_______________________________
BIC________________________________
Bitte bestätigen Sie mir diesen Widerruf binnen zwei Wochen schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
______________________
handschriftliche Unterschrift
Musterschreiben: Kündigung der Einzugsermächtigung als Word Datei(rtf) zum Downloaden