Kündigung wegen Krankheit

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

Viel Arbeit Belastung ZeitdruckZum Thema Kündigung wegen Krankheit halten sich noch immer hartnäckige Gerüchte wie die, dass jemand der gerade krankgeschrieben ist, nicht kündbar sei. Weit verbreitet ist auch die Angst, man könne schon nach nur einer –mehrwöchigen- Erkrankung gekündigt werden. Wir gehen hier den Gerüchten auf den Grund und erklären, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung wegen Krankheit überhaupt möglich ist und wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie eine Kündigung wegen Krankheit erhalten haben.

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Kündigung wegen Krankheit: Die Voraussetzungen

Um nach dem Kündigungsschutzgesetz eine Kündigung aussprechen zu können, müssen neben der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes auch die Vorschriften zum persönlichen Bereich erfüllt sein. Hier gibt es drei mögliche Kündigungsgründe:

  • Gründe die in der Person liegen
  • Gründe die in dem Verhalten liegen
  • betriebsbedingte Gründe

Eine Krankheit wäre ein Grund, der in der Person liegt. Trotzdem ist es nicht so ohne weiteres möglich, jemanden wegen Krankheit zu kündigen. Dazu müssen weiterhin ganz enge Voraussetzungen vorliegen. Welches das sind, haben wir in unserem Beitrag zur krankheitsbedingten Kündigung zusammen gefasst.

 

Wann ist eine Kündigung wegen lang andauernder Krankheit zulässig?

Sie sind für mehrere Wochen krankgeschrieben und fragen sich nun, ob dieser Umstand zu einer Kündigung führen kann?! Konkret fragen Sie sich, wann eine Kündigung wegen lang andauernder Krankheit zulässig ist. Der Jurist unterscheidet hier einige Fälle.
Der Fall: Der Arbeitnehmer ist langfristig krank, es ist nicht absehbar, wann (und ob) eine Genesung möglich ist.

Dieser Fall ist der am schwierigsten zu beurteilende. Es ist nicht klar geregelt, wie lange „lang andauernd“ heißt. Das Bundesarbeitsgericht geht zwar bei einem Zeitraum von mindestens zwei Jahren davon aus, hier wird aber kaum ein Gutachter oder Arzt genau sagen könne, ob nicht doch früher mit einer Genesung zu rechnen ist. Außerdem kann davon ausgegangen werden, dass bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als zwei Jahren wahrscheinlich eine dauernde Arbeitsunfähigkeit gegeben sein wird.

Ebenfalls schwierig sind die Interessenbeeinträchtigung sowie die Interessenabwägung zu beurteilen. Eine wirtschaftliche Beeinträchtigung liegt nicht vor. Eine betriebliche Beeinträchtigung wird schwer nachweisbar sein. Die Frage wird hier lauten müssen: „Kann es dem Arbeitgeber zugemutet werden, die Stelle weiterhin (befristet) durch eine andere Arbeitskraft zu besetzten oder nicht“?

Weiterhin sind folgende Fälle juristisch relevant:

Kündigung wegen Krankheitstagen

1. Fall: Der Arbeitnehmer ist dauerhaft krankgeschrieben; mit einer Besserung ist nicht zu rechnen.

Beispiel: Eine Erzieherin erkrankt an Hepatitis C. Die Krankheit ist meldepflichtig und die Erzieherin darf auf Grund dessen nicht mehr mit den Kindern arbeiten.

2. Fall: Der Arbeitnehmer ist häufig (kurz) krank.

In einem Zeitraum von drei Jahren ist der Arbeitgeber in jedem Jahr mehr als 6 Wochen lang krank gewesen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies auch in den kommenden Jahren so sein wird ist hoch. Unerheblich ist, ob es sich dabei um eine (chronische) Krankheit handelt, oder ob der Arbeitnehmer in jedem Jahr an etwas anderem erkrankt war. Im Rahmen der Kündigungsschutzklage, kann der Arbeitnehmer die Vermutung des Arbeitgebers anhand von Zeugenaussagen seiner behandelnden Ärzte widerlegen.

Der Arbeitgeber musste in den ersten drei Jahren immer wieder 6 Wochen lang das Entgelt zahlen. Eine wirtschaftliche Beeinträchtigung ist also anzunehmen. Die nun folgende Interessenabwägung ist sehr persönlich. War der Arbeitnehmer schon sehr lange in dem Betrieb und gab es zuvor überhaupt oder nur sehr wenige Fehltage wegen Krankheit, so wird die Kündigung nicht rechtmäßig sein.

3. Fall: Der Arbeitnehmer ist aufgrund einer Erkrankung dauerhaft in seiner Leistung gemindert.

Wenn dauerhaft mit einer Leistungsminderung zu rechnen ist, so ist die Gesundheitsprognose negativ. Kann der Arbeitnehmer zudem nicht auf einen anderen Arbeitsplatz verwiesen werden, der seinen geminderten Leistungen entspricht, so wird davon auszugehen sein, dass eine wirtschaftliche Beeinträchtigung des Arbeitgebers vorliegt. Wenn dann noch die Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfällt, wird eine Kündigung zulässig sein.

Kündigung wegen Krankheit in der Probezeit

In der Probezeit ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen mit einer verkürzten Kündigungsfrist möglich. Dem Arbeitgeber ist an dieser Stelle dringend davon abzuraten, in diesem Fall einen Kündigungsgrund anzugeben. Es könnte daraufhin passieren, dass Ihr Arbeitnehmer einen Kündigungsschutzprozess anstrengen wird und die Chancen, dass dieser zu gewinnen ist, stehen gut.
Wenn Sie Arbeitnehmer sind und während der Probezeit gekündigt wurden, fragen sich viele, ob es wegen der letzten Grippe war. Vielleicht! Nachweisen können Sie es nicht und in der Regel wird auch keiner gekündigt weil er „mal“ krank war.

Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit: wer zahlt?

Wenn Sie in der Probezeit erkranken erhalten Sie, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mindestens seit 4 Wochen beschäftigt sind, Krankengeld.
Endet das Arbeitsverhältnis während der Probezeit aufgrund der Erkrankung, so haben Sie nach § 8 Entgeltfortzahlungsgesetz auch weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Auch wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung innerhalb der Probezeit gekündigt wird, kann unter Umständen eine Lohnfortzahlung in Betracht kommen. Die Voraussetzung dafür ist, dass Ihnen aufgrund des Verschuldens des Arbeitgebers ein Kündigungsgrund zur Seite steht, der zu einer fristlosen Kündigung berechtigen würde.

Kündigung wegen Krankheit im Kleinbetrieb

Um einen Kleinbetrieb mit weniger als 10 Festangestellten nicht zu benachteiligen, unterliegen diese nicht dem Kündigungsschutzgesetz. Diese Betriebe können eine ordentliche Kündigung auch aussprechen, ohne einen Grund anzugeben. Als Maßstab wird hier nur angegeben, das

  • Die Kündigung nicht gegen „Treu und Glauben“ verstößt.
  • Der Arbeitnehmer keinen Sonderkündigungsschutz genießt wie bei Schwangerschaft oder nachgewiesener Schwerbehinderung.
  • Die Kündigung nicht diskriminierend war.

Für den Arbeitnehmer ist ein Kündigungsschutzprozess außerhalb dieser Verstöße regelmäßig schwierig zu führen. Denn im Fall von Kleinbetrieben muss der Arbeitnehmer die Behauptungen im Prozess beweisen. Um das Gesetz nicht auszuhebeln, muss der Kleinbetrieb auch bei der Sozialauswahl eine geringere Sorgfalt walten lassen. Es reicht aus, dass er irgendeinen Grund für diese Kündigung angibt.
So erging es 2011 auch einer Rechtsanwaltsfachangestellten die nach fast dreimonatiger Erkrankung eine ordentliche Kündigung bekam und den Kündigungsschutzprozess verlor. Sie konnte keine Aussagen darüber machen wie Ihre weitere Behandlung aussehen würde und wie die Prognose sei.

Fazit: Die krankheitsbedingte Kündigung in einem Kleinbetrieb ist vergleichsweise einfach auszusprechen. Die Klagechancen stehen hier zu Gunsten des Arbeitnehmers eher schlecht.

Kündigung wegen Krankheit durch den Arbeitnehmer

Will ein Arbeitnehmer ordentlich kündigen, so muss er dafür keinen Grund angeben. Ob es tatsächlich wegen Krankheit ist, ist hier irrelevant. Beachten Sie aber, dass Ihnen bei einer Eigenkündigung in der Regel eine Sperrfrist seitens der Agentur für Arbeit droht. Eine Erkrankung wird in der Regel nicht ausreichen als Grund für eine Kündigung und damit für das umgehen der Sperrzeit. Besser wäre es hier, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und mit ihm zusammen nach einer Lösung zu schauen. In der Regel ist es auch im Interesse des Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer zu halten und er ist sogar dazu verpflichtet, nach einer Stelle innerhalb des Unternehmens zu schauen, die besser für Sie geeignet ist. Weiterhin wäre es möglich, einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Wobei hier der Wortlaut sehr genau zu prüfen wäre um ebenfalls die Sperrfrist zu umgehen. Wenn Sie eine Kündigung wegen Krankheit durch den Arbeitnehmer in Betracht ziehen, sollten Sie auf jeden Fall zunächst anwaltlichen Rat suchen.

Kündigung wegen Krankheit im öffentlichen Dienst

Die Voraussetzungen zur Kündigung im öffentlichen Dienst richten sich ebenfalls nach der gesetzlichen Grundlage. Weiter Informationen erhalten Sie hier.

Was tun bei einer Kündigung wegen Krankheit

Kndigung...Wenn Ihnen die Kündigung wegen Krankheit ins Haus flattert, so sollten Sie unverzüglich einen Anwalt aufsuchen und klären, ob eine Kündigungsschutzklage in Betracht kommt. Die Frist zur Klageerhebung beträgt nur drei Wochen, sodass Sie hier nicht zögern sollten. Vor allem, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, stehen Ihre Erfolgsaussichten gut. Zumindest wird hier oft eine Abfindung zu erstreiten sein.

Musterschreiben: Kündigung wegen Krankheit

Das hier bereit gestellte Musterschreiben muss individuell vervollständigt werden und ersetzt nicht die anwaltliche Besprechung.

Absender:
Ihr Vor- und Nachname
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort

_______________________________________________________________

Empfänger:
Name des Vertragspartners
Straße/ Hausnummer oder Postfachnummer
Postleitzahl/ Ort Ort, Datum
Krankheitsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,

aus personenbezogenen Gründen ist es uns leider nicht möglich weiterhin mit Ihnen zusammen zu arbeiten. Daher beenden wir den Arbeitsvertrag zum ____.

Wir bedauern diesen Umstand sehr und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Um keine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen arbeitssuchend melden. Ein persönliches Vorsprechen ist nicht notwendig. Dies geht entweder online oder telefonisch.

Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis lassen wir Ihnen zeitnah zukommen.

 

Mit freundlichen Grüßen
……………………………
Unterschrift des Arbeitgebers

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