Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unterscheidet man, neben dem, ob die Kündigung durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber erfolgt, in eine ordentliche und eine außerordentliche Kündigung. Dabei teilt sich eine ordentliche Kündigung in die personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Kündigung. Eine personenbedingte Kündigung wird dann notwendig, wenn der Arbeitnehmer die Betriebsabläufe negativ beeinflusst, eine verhaltensbedingte Kündigung, wenn er diese Störungen durch sein wiederholtes Fehlverhalten verursacht.
Die häufigste Ursache für eine ordentliche Kündigung sind jedoch betriebsbedingte Faktoren, die der Arbeitnehmer nicht beeinflussen kann, da sie sich aus der aktuellen Markt- oder Betriebssituation ergeben. Da sich eine ordentliche Kündigung an den im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarten Fristen orientiert, liegt eine bestimmte Zeitspanne zwischen dem Ausspruch der Kündigung und ihrem Eintritt.
- Ausbildungsvertrag seitens des Azubis
- Gewerkschaft
- Minijob
- Während der Probezeit
- Arbeitsvertrag
- Wegen Auswanderung
- An den Arbeitgeber wegen privaten Gründen
- Fristlos wegen mehrfachen Diebstahls
- Fristloses Kündigungsschreiben
- Des Arbeitnehmers wegen Zuspätkommens
- Wegen Umzug
- Ausbildung
- Wegen sexueller Belästigung
- Probezeit
- Wegen mangelnder Perspektive
- Wegen der Unterbezahlung
- Wegen neuen Job
- Vom Arbeitgeber
- Wegen Mobbing
- Vom Arbeitnehmer
- Arbeitsverhältnis
Im Gegensatz dazu tritt eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung in Kraft, ist jedoch das letzte Mittel und setzt meist zumindest eine Abmahnung durch den Arbeitgeber voraus. Dabei muss der fristlosen Kündigung ein schwerwiegender Grund zugrunde liegen, der auch im Kündigungsschreiben aufgeführt sein muss. Im Gegensatz dazu muss eine fristgerechte Kündigung auch auf Anfragen hin nicht begründet werden. Eine fristgerechte Kündigung durch den Arbeitnehmer könnte demnach wie folgt formuliert werden:
Kündigungsschreiben Arbeitsverhältnis
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich o.g. Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum __.__.__. Ich bedanke mich für die positive Zusammenarbeit und wünsche dem Unternehmen weiterhin viel Erfolg.”.
Spricht der Arbeitgeber eine fristgerechte Kündigung aus, so könnte diese wie folgt aussehen: “Sehr geehrte(r) Frau/Herr ___, leider sehen wir uns aus betrieblichen Gründen dazu gezwungen, Ihr am __.__.__ geschlossenes Arbeitsverhältnis fristgerecht zum __.__.__ zu kündigen.
Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und wünschen Ihnen für Ihren weiteren Berufsweg viel Erfolg.”
Unterschrift
Hat das Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser einer Kündigung zustimmen und dem Kündigungsschreiben unter Umständen eine entsprechende Stellungsnahme beilegen.