Die betriebsbedingte Kündigung

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

blauer brief kndigung entlassung briefumschlag blauDie betriebsbedingte Kündigung ist eine von drei möglichen Gründen, die für eine ordentliche und auch außerordentliche Kündigung sprechen können. Voraussetzung dafür ist, dass das Kündigungsschutzgesetz auf Ihren Fall Anwendung findet. Weiter Gründe sind die „personenbedingte Kündigung“ und die „verhaltensbedingte Kündigung“. Welche Voraussetzungen bei der betriebsbedingten Kündigung vorliegen müssen und wie Sie sich dagegen wehren können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung möglich?

Bereits aus dem Wortlaut lässt sich entnehmen, dass die betriebsbedingte Kündigung nur durch den Arbeitgeber erfolgen kann.
Damit diese rechtskräftig ausgesprochen werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

 

1.) Es müssen betriebliche Gründe vorliegen, die für die Kündigung sprechen. Dies sind etwa Insolvenz, Umzug der gesamten Abteilung oder des Unternehmens an einen anderen Standpunkt, Umstrukturierungen oder Schließung von Abteilungen.

2.) Das Unternehmen hat für die Arbeitskraft an keinem anderen Ort eine weitere Verwendung.

3.) Die Interessenabwägung beider Parteien muss zugunsten des Arbeitgebers ausfallen.

4.) Eine fehlerfreie Sozialauswahl wurde vor der Kündigung vorgenommen.

 

Wann sprechen die betrieblichen Erfordernisse für einen Stellenabbau?

Dieser Punkt ist nicht ganz einfach zu bewerten. Keinesfalls reicht es für eine betriebsbedingte Kündigung aus, dass der Arbeitgeber einen Umsatzrückgang verbucht hat. Bei einem Kündigungsschutzprozess wird er genaue Zahlen vorlegen müssen und den Beweis führen müssen, dass der Stellenabbau unumgänglich war.
Außerdem muss der Arbeitgeber vor Gericht nachweisen, wie er zukünftig ohne den entsprechenden Mitarbeiter weiterarbeiten will. Dazu muss er die von dem Arbeitnehmer verrichteten Aufgaben auf andere Mitarbeiter verlegen. Die Frage, ob er die Arbeit auch ohne den Mitarbeiter schafft, muss er bejahen können.

Gibt es eine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung?

Sind ganze Abteilungen von einem Stellenabbau betroffen, stellt sich die Frage, ob die gekündigten Mitarbeiter nicht auch im gleichen Unternehmen, an einem anderen Arbeitsplatz, weiter beschäftigt werden können. Relevanter Zeitpunkt ist hier der Kündigungszeitpunkt. Ist Ihr Unternehmen im Begriff Stellen abzubauen, schauen Sie sich schnellstmöglich nach Stellen innerhalb des Unternehmens um, die Sie ebenfalls besetzen könnten.
Tipp: Wenn Sie davon ausgehen, das in Ihrem Unternehmen in naher Zukunft Stellen abgebaut werden (müssen) bilden Sie sich fort oder bieten Sie zumindest Ihrem Unternehmen an, sich fortzubilden um einen anderen Arbeitsplatz annehmen zu können.

Im Kündigungsschutzprozess muss das Unternehmen übrigens beweisen, das im Zeitpunkt der Kündigung keine vergleichbaren Stellen vakant waren, für deren Erfüllung Sie geeignet waren.

Das Unternehmen kann Ihnen eine andere Stelle auch an einem anderen Arbeitsort anbieten. Manchmal wird das aus strategischen Gründen gemacht. Lehnen Sie diesen Arbeitsplatz ab (weil Sie aus persönlichen Gründen nicht umziehen können oder wollen) so können Sie in einer Kündigungsschutzklage nicht den Umstand rügen, Ihnen wäre keine andere Stelle angeboten worden.

 

Was ist eine „Sozialauswahl“ und wie wird sie fehlerfrei ausgeübt?

Um diesen Punkt verstehen zu können, muss sich zunächst die entsprechende Rechtsnorm angesehen werden. Geregelt ist die Sozialauswahl in § 1 KSchG. Insbesondere in den Absätzen 3-5. Gemeint ist mit einer Sozialauswahl die Mitarbeiter eines Unternehmens heraus zu suchen, die von einer Kündigung persönlich am wenigsten Betroffen sind.

Für eine Sozialauswahl werden danach:

  • die Dauer der Betriebszugehörigkeit,
  • das Lebensalter,
  • die Unterhaltspflichten und
  • die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers berücksichtigt.

Der Personenkreis beschränkt sich bei der Überprüfung übrigens nicht nur auf die Mitarbeiter, die tatsächlich gerade die zu streichenden Arbeitsplätze besetzten, sondern auch auf solche, die diese Arbeitsplätze aufgrund Ihrer persönlicher Voraussetzungen ebenfalls besetzten könnten. Hier spielt der Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag eine wichtige Rolle, denn dieser regelt, ob ein Arbeitnehmer nach Weisung durch den Arbeitgeber, auch einen anderen Arbeitsplatz aufnehmen könnte. In der Praxis ist gerade der Personenkreis für die Sozialauswahl schwer zu beurteilen und führt daher zu einer falschen Sozialauswahl.

 

Kostenloses Kündigungsschreiben: Betriebsbedingte Kündigung

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Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses

 

Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,

wie wir Ihnen bereits in der Betriebsversammlung mitteilten, ist es notwendig geworden einige Stellen abzubauen. Es tut uns außerordentlich leid, dass Ihre Stelle darunter fällt. Leider müssen wir das Arbeitsverhältnis zum ____ lösen.

Wir wünschen Ihnen für Ihre berufliche Zukunft alles Gute und werden Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zukommen lassen.

Damit Sie beim Bezug von Arbeitslosengeld keine Sperre erhalten ist es nun dringend erforderlich, dass Sie die Kündigung beim zuständigen Arbeitsamt anzeigen. Online ist dies bereits möglich, sodass Sie nicht persönlich vorsprechen müssen. Erledigen Sie dies bitte innerhalb von drei Tagen soweit der Kündigungstermin innerhalb der nächsten drei Monate liegt. Ist der Kündigungstermin weiter entfernt, so reichte es aus, wenn Sie sich spätestens drei Monate vor Beendigung dieses Vertrages arbeitssuchend melden.

 

Mit freundlichen Grüßen
……………………………
Unterschrift des Arbeitgebers

 

____________________________________________________
Empfangsbestätigung:

Ich bescheinige den Erhalt dieser Kündigung am: ……………

…………………………………
Unterschrift des Arbeitnehmers

 

Musterschreiben: Betriebsbedingte Kündigung als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Wegen Insolvenz geschlossenFazit:

Eine betriebsbedingte Kündigung ist unter den hier genannten Voraussetzungen möglich. Dennoch passieren gerade bei der Sozialauswahl Fehler. Diese können und sollten im Rahmen einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Sie sollten also nicht zögern, anwaltlichen Rat zu suchen. Auch wird hier überprüft, ob die gesetzlichen Form- und Fristvorschriften eingehalten worden sind.