Kündigung einer Reisekrankenversicherung

Aktualisiert am 10. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger

Die folgende Vorlage für die Kündigung einer Reisekrankenversicherung wurde sorgfältig von Anwälten überprüft, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entspricht. Diese Vorlage hilft Ihnen dabei, die Kündigung Ihrer Reisekrankenversicherung formal und rechtlich korrekt mitzuteilen.

Absender:
Name des Versicherungsnehmers
Anschrift des Versicherungsnehmers

Empfänger:
Name der Versicherungsgesellschaft
Anschrift der Versicherungsgesellschaft

Datum:

*Betreff: Kündigung meiner Reisekrankenversicherung

Versicherungsnummer: __________ (Ihre Versicherungsnummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Reisekrankenversicherung mit der oben genannten Versicherungsnummer zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieser Kündigung sowie das Datum, an dem die Versicherung endet.

Ich bitte Sie, etwaige Rückerstattungen auf folgendes Konto zu überweisen:

Name des Kontoinhabers: __________
IBAN: __________
BIC: __________
Name der Bank: __________

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

__________
(Unterschrift des Versicherungsnehmers)

__________
(Name des Versicherungsnehmers)

Eigentlich soll der Urlaub die schönste Zeit des Jahres werden und in vielen Fällen können die Erwartungen auch erfüllt oder sogar übertroffen werden. Aber mit der Erholung und Entspannung kann es auch sehr schnell vorbei sein, wenn nämlich statt Sightseeing und Strand ein Arztbesuch oder ein Krankenhausaufenthalt auf dem Programm stehen. Verständlicherweise möchten sich die wenigsten mit dem Gedanken an einen Unfall oder eine Erkrankung während des Urlaubs auseinandersetzen. Zudem verlassen sich viele auf ihre bestehende Krankenversicherung. Allerdings kann sich dies im Ernstfall als großer Fehler herausstellen.

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Beispielvorschau als Bild. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Der Versicherungsschutz der Krankenversicherung gilt zwar auch bei Reisen ins Ausland, allerdings nur in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Dies ist in den meisten europäischen Ländern der Fall und sollte eine ärztliche Behandlung notwendig werden, übernehmen die Krankenkassen die Kosten, die sie auch in Deutschland bezahlt hätten. Ist die Behandlung jedoch teurer, muss der Reisende die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Zudem kann es passieren, dass der behandelnde Arzt die Versicherungskarte oder den Krankenschein der Krankenkasse nicht annimmt. Für den Reisenden bedeutet das, dass er die Behandlungskosten vorstrecken muss und die Krankenkasse die Kosten dann erst rückwirkend erstattet. Problematisch kann es außerdem werden, wenn ein Rücktransport nach Hause notwendig wird, denn diese Kosten übernehmen die gesetzlichen und die meisten privaten Krankenkassen nicht. Ist mit dem Reiseland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Hier muss der Reisende Behandlungskosten also komplett selbst finanzieren. Um sich vor einem solchen Szenario zu schützen, kann der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sehr sinnvoll sein. Bei der Reisekrankenversicherung handelt es sich um ein recht kostengünstiges Versicherungsprodukt, oft ist die Absicherung schon für wenige Euro zu haben. Ein paar Infos zur Reisekrankenversicherung erklärt dieses Video:

Damit eine Reisekrankenversicherung aber auch wirklich Sinn macht, ist sehr wichtig, dass der richtige Tarif ausgewählt wird. So braucht ein Single eine andere Reisekrankenversicherung als eine Familie. Jemand, der häufig auf Geschäftsreise im Ausland ist oder ein Auslandssemester absolviert, benötigt eine andere Versicherung als jemand, der für zwei Wochen in Urlaub fährt. Eine große Rolle spielt außerdem der Versicherungsumfang, der je nach Anbieter sehr unterschiedlich ausfallen kann. Vor dem Abschluss der Reisekrankenversicherung ist ein genauer Blick ins Kleingedruckte also unumgänglich.

Mit der Rückkehr nach Hause stellt sich dann als nächstes oft die Frage, was für die Kündigung der Reisekrankenversicherung gilt. Wurde die Reisekrankenversicherung nur für eine Einzelreise abgeschlossen, ist im Normalfall keine Kündigung erforderlich, denn der Versicherungsvertrag endet automatisch mit der jeweiligen Reise. Anders sieht es aus, wenn die Reisekrankenversicherung als Jahrespolice abgeschlossen wurde. In diesem Fall verlängert sich der Vertrag üblicherweise stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Eine ordentliche Kündigung ist immer zum Ende einer Vertragslaufzeit möglich, die Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate. Die meisten Versicherer verlangen dabei eine Kündigung in Schriftform, was bedeutet, dass das Kündigungsschreiben von Hand unterschrieben sein muss. Die Gründe für die Kündigung müssen aber grundsätzlich nicht angegeben werden. Ob auch eine Kündigung per E-Mail oder Online-Kontaktformular akzeptiert wird, steht in den Vertragsbedingungen. Dort ist außerdem angegeben, ob und unter welchen Umständen eine vorzeitige Kündigung möglich ist.

 

Beispielvorlage: die Reisekrankenversicherung kündigen

Versicherungsnehmer
Anschrift

Versicherungsgesellschaft
Anschrift
Ort, das Datum

 

Kündigung meiner Reisekrankenversicherung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die bei Ihnen bestehende Reisekrankenversicherung fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Die Daten zu meiner Reisekrankenversicherung lauten:

Versicherungstarif: ………………………………………………………….
Nummer der Versicherungspolice: ……………………………………
Kundennummer: …………………………………………………………….
Versicherte Person(en): …………………………………………………..

An weiteren Versicherungsangeboten bin ich nicht interessiert. Von Kontaktaufnahmen zu Werbezwecken in jeglicher Form bitte ich daher abzusehen.

Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung schriftlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Versicherungsnehmer