Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarf der Wohnung

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

Eigenbedarf der WohnungVielleicht möchtest Du eine Mietwohnung selbst nutzen, vielleicht gibt es mit einem Mieter ständig Ärger. Auch als Vermieter hast Du selbstverständlich die Möglichkeit, einen geschlossenen Mietvertrag zu kündigen. Allerdings brauchst Du einen nachvollziehbaren Grund, den Du in Deinem Kündigungsschreiben auch nennen und erklären musst. Eine Hilfestellung beim Formulieren Deines Kündigungsschreibens bietet Dir unser Generator.

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Beispielvorschau als Bild. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarf der Wohnung

Vermieter
Anschrift
PLZ Ort

Datum

Mieter
Anschrift
PLZ Ort

Mietsache (Nummer, Lage, Bezeichnung)
Nummer des Mietvertrages

 

Kündigung des bestehenden Mietvertrages

 

Sehr geehrte(r) Frau / Herr / Mietergemeinschaft,

hiermit kündige ich den bestehenden Mietvertrag (Nummer) für die Mietsache (Nummer, Bezeichnung) unter Wahrung der Frist von __ Monaten zum __.__.__.

Die Kündigung erfolgt bedingt durch Eigenbedarf. Nachdem meine Ehefrau, Frau ___, einen Schlaganfall erlitten hat, ist sie auf eine ständige Betreuung durch Pflegepersonal angewiesen. Aus diesem Grund habe ich mich dazu entschlossen, eine Pflegekraft einzustellen, die künftig die derzeit von Ihnen angemietete Wohnung bewohnen wird.

Ihr Verständnis vorausgesetzt bitte ich um eine Bestätigung dieser Kündigung.

 

Mit freundlichen Grüßen

handschriftliche Unterschrift.

 

Generator - Kündigungsschreiben Wohnung vom Vermieter

Hinweis: Bei einer Mehrfachauswahl werden die Sätze durch ein „Komma“ getrennt. Im Dokument würde nach dem Punkt also ein Komma stehen. Entfernen Sie nach einer Mehrfachauswahl einfach das Komma aus dem Word Dokument.

Anrede
Kündigungserklärung
Begründung
Gruß
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Die Kündigung als Vermieter – was Du wissen musst

Anders als der Mieter musst Du als Vermieter größere Hürden meistern, wenn Du einen Mietvertrag kündigen willst. So ist die erste Herausforderung, dass Du einen plausiblen Kündigungsgrund brauchst. Du kannst nämlich grundsätzlich nur dann eine Kündigung aussprechen, wenn Du ein berechtigtes Interesse hast. Dieses Interesse musst Du nachvollziehbar erklären. Dabei gibt es grundsätzlich drei Szenarien, die eine Vermieterkündigung rechtfertigen:

1.) Kündigung wegen Eigenbedarfs: Wenn Du die vermietete Wohnung selbst brauchst, kannst Du dem Mieter kündigen. In diesem Fall musst Du im Kündigungsschreiben erklären, warum und für wen Du die Wohnung zum jetzigen Zeitpunkt brauchst. So ist denkbar, dass Du wegen einer Trennung, wegen Familienzuwachs oder aus beruflichen Gründen selbst in die Wohnung einziehen willst. Oder dass einer Deiner Familienangehörigen die Wohnung nutzen will. Oder dass Du die Wohnung für Pflegepersonal brauchst. Du musst den Sachverhalt aber möglichst genau, verständlich und auf Deinen konkreten Einzelfall bezogen schildern. Eine allgemein formulierte Begründung reicht nicht.

2.) Verwertungskündigung: Sie ist möglich, wenn es ein konkretes Verwertungsvorhaben gibt. In Deinem Kündigungsschreiben musst Du dann genau ausführen, welche Pläne Du hast. Außerdem musst Du erklären, warum die Immobilie besser oder überhaupt nur verwertet werden kann, wenn der Mieter auszieht.

3.) Kündigung wegen vertragswidrigem Verhalten: Hält sich der Mieter nicht an die vertraglichen Vereinbarungen, kannst Du kündigen. Verstöße gegen die Vertragspflichten sind beispielsweise ständiger Lärm, Störungen des Hausfriedens oder verspätete und ausbleibende Mietzahlungen. Im Normalfall musst Du den Mieter aber zuerst schriftlich abmahnen und ihm die Möglichkeit geben, sein Fehlverhalten abzustellen. Tut er das nicht oder kommt es zum erneuten Vorfall, kannst Du sogar fristlos kündigen. Bei Mietschulden ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn der Rückstand höher ist als zwei volle Monatsmieten inklusive Nebenkosten.

Die zweite Hürde sind die Kündigungsfristen. Grundsätzlich musst Du als Vermieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Besteht das Mietverhältnis länger als fünf Jahre, verlängert sich die Kündigungsfrist auf sechs Monate. Bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren beträgt die Kündigungsfrist neun Monate. Hast Du im Mietvertrag längere Kündigungsfristen vereinbart, sind diese maßgeblich. Wichtig an diesem Punkt ist aber, wann der Mieter die Kündigung bekommt. Hierbei gilt, dass die Kündigung dem Mieter spätestens am 3. Werktag eines Monats zugehen muss. Nur dann beginnt die Kündigungsfrist in diesem Monat zu laufen. Erhält der Mieter die Kündigung am 4. Werktag des Monats oder noch später, verschiebt sich der Beginn der Kündigungsfrist auf den Folgemonat.

Außerdem muss Deine Kündigung immer schriftlich erfolgen und von Hand unterschrieben sein. Sie muss sich zudem an alle Mieter der Wohnung richten. Haben also beispielsweise Eheleute den Mietvertrag unterschrieben, musst Du Deine Kündigung auch an beide Ehepartner adressieren.