Kündigungsschreiben Handyvertrag

Last Updated on 1. Februar 2023 by Ömer Bekar

Kündigungsschreiben HandyvertragDie Konkurrenz auf dem Mobilfunkmarkt ist groß und so kommen ständig neue Tarifmodelle auf den Markt.

Wenn Du ein Angebot gefunden hast, das Dich überzeugt, kannst Du Deinen bestehenden Handyvertrag kündigen.

Dein Kündigungsschreiben kannst Du Dir mit dem folgenden Generator zusammenstellen.

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TT Punkt MM Punkt JJJJ
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Beispielvorschau als Bild. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Kündigungsschreiben Handyvertrag

Vorname Nachname
Anschrift
PLZ Ort
Datum

Mobilfunkanbieter
Abteilung
Anschrift (Postfach)PLZ Ort

Kundennummer / Vertragsnummer / Vertragsart
Mobilfunknummer

 

Kündigung des bestehenden Handyvertrages

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben aufgeführten Handyvertrag

Nummer
Mobilfunknummer

fristgerecht zum __.__.__. Sollte die fristgerechte Kündigung zu diesem Zeitpunkt wider Erwarten nicht möglich sein, kündige ich hiermit vorsorglich zum nächstmöglichen Termin.

Die erteilte Einzugsermächtigung erlischt automatisch mit Vertragsende und darüber hinaus. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung zukommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

handschriftliche Unterschrift.

 

Generator: Kündigungsschreiben Handyvertrag

Hinweis: Bei einer Mehrfachauswahl werden die Sätze durch ein „Komma“ getrennt. Im Dokument würde nach dem Punkt also ein Komma stehen. Entfernen Sie nach einer Mehrfachauswahl einfach das Komma aus dem Word Dokument.

Anrede
Kündigungserklärung
Begründung
Ergänzung
Gruß
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Grundlegendes zur Kündigung des Mobilfunkvertrags

Handyverträge gibt es in unzähligen Varianten und mit verschiedenen Laufzeiten. Eine weit verbreitete Form dabei sind Verträge mit einer Erstlaufzeit von zwei Jahren. Kündigst Du einen solchen Vertrag nicht oder zu spät, verlängert er sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr. Eine ordentliche Kündigung ist immer zum Ende einer Vertragslaufzeit möglich. Ordentlich bedeutet, dass Du den Vertrag regulär und wie vereinbart zu Ende bringst. Welche Kündigungsfrist Du einhalten musst, steht in den Vertragsbedingungen. Meist ist aber eine Kündigungsfrist von drei Monaten, manchmal auch nur von einem Monat vorgesehen. Wichtig ist, dass Deine Kündigung rechtzeitig beim Anbieter vorliegt. Ob Du die Kündigungsfrist eingehalten hast, hängt nämlich nicht davon ab, auf welches Datum Dein Schreiben adressiert ist oder wann Du es weggeschickt hast. Entscheidend ist vielmehr das Datum, an dem Deine Kündigung beim Anbieter eingeht. Da Du im Zweifel nachweisen musst, dass und wann der Anbieter Deine Kündigung bekommen hat, solltest Du sie immer per Einschreiben mit Rückschein verschicken. So hast Du einen Beleg.

Neben der ordentlichen Kündigung hast Du bei einem Mobilfunkvertrag auch ein Sonderkündigungsrecht. Wann Du außerordentlich kündigen und den Vertrag damit vorzeitig beenden kannst, steht ebenfalls in den Vertragsbedingungen. Grundsätzlich muss ein wichtiger und schwerwiegender Grund vorliegen, der es Dir unzumutbar macht, den Vertrag regulär zu Ende zu bringen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Dir der Anbieter ständig falsche Beträge in Rechnung stellt oder die Verbindung dauernd gestört ist. Oder auch, wenn Dir der Anbieter eine Preiserhöhung ankündigt, ohne dass sich am Leistungsumfang etwas ändert. Meistens musst Du aber zuerst eine Frist setzen, in der der Anbieter die Störung oder die Fehler beheben kann. Ändert sich nichts, kannst Du außerordentlich kündigen.

Wenn Du vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen willst oder musst, aber kein Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt, kannst Du den Anbieter nach einer Kulanzkündigung fragen. Der Anbieter ist zwar nicht verpflichtet, sich darauf einzulassen. Wenn Du die Situation plausibel erklärst, stimmen viele Mobilfunkanbieter einer vorzeitigen Vertragsbeendigung aber zu.

Ansonsten gilt für die Kündigung eines Handyvertrags generell, dass sie schriftlich erfolgen und von Hand unterschreiben sein muss. Kündigst Du zum Vertragsende, musst Du keine Gründe angeben. Du kannst Deine Kündigung zwar begründen, wenn Du das möchtest. Verpflichtet dazu bist Du aber nicht. Hast Du dem Anbieter eine Einzugsermächtigung erteilt, wird sie automatisch unwirksam, wenn der Vertrag endet. Dies liegt daran, dass die Ermächtigung für den Einzug der Rechnungsbeträge gilt, die mit dem Vertrag zusammenhängen. Wenn der Vertrag nicht mehr besteht, werden auch keine Zahlungen mehr fällig. Trotzdem ist es ratsam, den Anbieter noch einmal darauf hinzuweisen. Außerdem solltest Du ihn dazu auffordern, Dir Deine Kündigung schriftlich zu bestätigen.