Aktualisiert am 10. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger
Die folgende Vorlage für eine Kündigung per E-Mail wurde sorgfältig von Anwälten überprüft, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entspricht. Diese Vorlage hilft Ihnen dabei, die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses formal und rechtlich korrekt per E-Mail mitzuteilen.
Name des Mitarbeiters
E-Mail-Adresse des Mitarbeiters
Empfänger:
Name des Unternehmens
E-Mail-Adresse des Unternehmens
Datum:
*Betreff: Kündigung meines Arbeitsvertrages
Sehr geehrte/r Frau/Herr __________,
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis bei __________ (Name des Unternehmens) fristgerecht zum __________ (Datum). Die Kündigung erfolgt unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von __________ (Anzahl der Wochen/Monate).
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser E-Mail sowie das Beendigungsdatum meines Arbeitsverhältnisses schriftlich. Zudem bitte ich Sie, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen und mir etwaige Resturlaubsansprüche mitzuteilen.
Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und wünsche dem Unternehmen weiterhin viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen,
__________
(Name des Mitarbeiters)
__________
(E-Mail-Adresse des Mitarbeiters)
Das Internet ist heute omnipräsent und viele Vertragsabschlüsse werden online gemacht. Da stellt sich natürlich die berechtigte Frage, ob Verträge auch in dieser Form gekündigt werden können. Reicht dazu eine E-Mail aus? Um dieser Frage nachzugehen, sollten Sie sich erst einmal bewusstmachen, was Kündigung im Rechtssinn bedeutet.
Definition: Kündigung ist die Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses. Dieses wird einseitig durch eine zugangsbedürftige Erklärung für die Zukunft beendet.
Auch in welcher Form die Erklärung zugehen muss, bestimmt in manchen Fällen das Gesetz. Es ordnet in manchen Fällen die Schriftform an. Das bedeutet, dass die Kündigung durch die Erstellung eines Dokumentes, welches persönlich unterschrieben wird und persönlich oder postalische übermittelt werden muss, erfolgt. Eine Mail würde bei dieser Definition also nicht ausreichen. Manchmal ist aber auch nur die „Textform“ notwendig. Hier würde eine Mail den Anforderungen genügen, denn eine eigenhändige Unterschrift ist nicht gefordert. In welchen Fällen, was anzunehmen ist, ist Teil dieses Artikels. Ebenfalls stellen wir Ihnen hier ein kostenloses Kündigungsschreiben zur Verfügung.
Ist eine Abo-Kündigung per Mail gültig?
Nun, das kommt darauf an, was in Ihrem Vertrag vereinbart wurde. Das Gesetz ordnet keine Schriftform für die Vertragsbeendigung bei Abo- Verträgen an. Aber hier kann der Vertragspartner dies in seinen AGB´s oder im Vertrag selbst fordern. Sollte ihr Vertrag eine solche Form fordern, ist eine Kündigung per Mail nicht wirksam. Wenn Ihnen keine Kündigungsfrist im Nacken sitzt, so können Sie es dennoch so versuchen. Ihr Vertragspartner ist aber nicht dazu verpflichtet, diese auch anzunehmen. Gerade junge Firmen oder internetafine werden die Kündigung manchmal aber doch akzeptieren. Immerhin ist es auch für Ihren Vertragspartner einfacher. Einen Versuch ist es wert. Dabei sollten Sie aber unbedingt auf eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung bestehen. Sollte diese nach zwei Wochen nicht vorliegen, können Sie noch immer die Kündigung in der geforderten Schriftform versenden.
Ist eine fristlose Kündigung per Mail gültig?
Hier ist wieder danach zu fragen, was gekündigt wird. Unerheblich ist, ob die Kündigung fristlos oder unter Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgt. Mietverträge oder auch Arbeitsverträge können nur in der Schriftform gekündigt werden. Die Kündigung kann also nur postalisch oder persönlich erklärt werden. Anders kann es in Ihrem Fall aber bei sonstigen Verträgen sein. Ob Ihr Telefonanbieter oder der Gaslieferant eine Kündigung per Mail zulässt, können Sie den AGB´s bzw. dem Vertrag selbst entnehmen. Beachten Sie hier aber folgendes: Eine fristlose Kündigung kann meist nur unter sehr engen Voraussetzungen erfolgen. Diese müssen schwerwiegend sein. Beispielsweise bei der Nichterfüllung von Vertragspflichten. Informieren Sie sich also besser ganz genau, ob und wie eine fristlose Kündigung möglich ist.
Wenn Ihnen eine fristlose Kündigung per E-Mail zugeht, können Sie die übrigens in den allermeisten Fällen ignorieren. Diese Kündigung ist unwirksam. Auch wenn ihr Mobilfunkanbieter eine fristlose Kündigung ihres Vertrages ausspricht, wird diese meist unwirksam sein. Schauen Sie am besten in den Vertrag.
Musterschreiben: Kündigung per Email
Absender:
Ihr Vor- und Nachname
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort
_______________________________________________________________
Empfänger:
Name des Vertragspartners
Straße/ Hausnummer oder Postfachnummer
Postleitzahl/ Ort Ort, Datum
Vertragsnummer:______________________
Kundennummer:___________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich fristgerecht oder zum________________ meinen (….) Vertrag bei Ihnen.
Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung unter Angabe des Kündigungsdatums binnen zwei Wochen.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Kündigung per E-Mail: Urteil in Deutschland
2011 befasste sich das Oberlandesgericht (OLG) München mit der Frage, ob eine Kündigung per Email wirksam ist. Rechtlich stellt sich hier die Frage, ob die E-Mail der gesetzlichen Schriftform genügen kann. Sollte die Schriftform durch den Vertrag vorgegeben werden und nicht durch eine gesetzliche Regelung, greift §127 BGB, der die elektronische Kündigung also auch die Kündigung per Email ermöglicht, wenn kein anderer Wille der Parteien anzunehmen ist. § 127 Abs. 3 BGB verweist hier aber auf § 126a BGB. Dieser verlangt bei der elektronischen Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur. Ohne diese, ist die Kündigung nicht wirksam.
Inzwischen gibt es einzelne Urteile, die besagen, dass die Kündigung per E-Mail auch ohne elektronische Signatur möglich ist, wir raten Ihnen derzeit dennoch davon ab. Die Betonung muss in diesem Fall darauf liegen, dass „einzelne“ Urteile vorliegen. Von einer gefestigten Rechtsprechung sind wir noch weit entfernt.
Dementsprechend ist die Kündigung über E-Mail nur in gewissen Fällen möglich und im Streitfall wird, je nach Fall und Gericht, unterschiedlich entschieden.
Was beachten aus rechtlicher Sicht?
Das Gesetz unterscheidet hier drei Möglichkeiten.
1. Gesetzlich ist die Schriftform vorgeschrieben, andere Übermittlungsformen sind ausgeschlossen. Damit ist die Kündigung per Email nicht wirksam.
2. Das Gesetz ordnet die Schriftform an, verweist aber auf die Möglichkeit aus § 126 Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 126a BGB.
Es ist möglich, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch die elektronische Form, also eine Email zu ersetzen. Voraussetzung dafür ist, dass derjenige, der die Kündigung ausspricht, seinen Namen hinzufügt und die Email mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versieht, die den Erfordernissen des Signaturgesetzes genügt. Gerade die qualifizierte, elektronische Signatur kann aber nur genutzt werden, wenn der Absender als auch der Empfänger einen Signaturschlüssel besitzt. Dieser sitzt sich aus einem Kartenlesegerät und einer PIN- Nummer zusammen. In der Praxis haben aber die wenigsten dies Voraussetzungen vor Ort, um den Schriftform- Formalien zu genügen.
3. Die Vertragsparteien haben vereinbart, das die Textform genügt und dieser Vereinbarung stehen keine gesetzlichen Vorschriften entgegen. Hier ist die Kündigung via Email möglich.
Wann ist eine Kündigung per Email unwirksam?
Wer einen Vertrag kündigen möchte, sollte sich zunächst über die notwendigen Fristen und Formen der Kündigungen informieren. Unwirksam ist eine Kündigung jedenfalls immer, wenn die geforderten Formen nicht eingehalten wurden. Der Vertragspartner kann die Kündigung zwar dennoch akzeptieren, muss er aber nicht.
Fazit:
Im Ergebnis ist von einer Kündigung mittels einer E-Mail eher abzuraten. Selbst wenn die Textform ausreichen ist. Es ist schwer, nachzuweisen, dass die E-Mail tatsächlich bei dem Empfänger angekommen ist. Streitet der Empfänger den Erhalt ab, liegen Sie in der Beweispflicht.